Vorauszuschicken ist, dass in sinngemäßer Anwendung des § 4 VwGbk-ÜG vorzugehen ist, wenn der Verfassungsgerichtshof - wie im vorliegenden Fall - eine Beschwerde gemäß Art 144 Abs 1 B-VG nach dem Ablauf des 31. Dezember 2013 an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat, sodass die Beschwerde als Revision gilt und für deren Behandlung nach § 4 Abs 5 fünfter Satz VwGbk-ÜG die Bestimmungen des VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung sinngemäß gelten (vgl dazu ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber mehrerer Übertretungen des ASchG schuldig erkannt. 2. Der Revisionswerber erhob gegen dieses Erkenntnis zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluss vom 22. September 2014, E 583/2014-4, die Behandlung der Beschwerde ablehnte und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abtrat. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes wurde den Rechtsvertretern des Revisionswerbers laut ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Die revisionswerbenden Parteien erhoben gegen die angefochtenen Bescheide der belangten Behörde zunächst Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung dieser Beschwerden mit Beschluss vom 18. September 2014, B 1484-1486/2013- 10, abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten hat. Die revisionswerbenden Parteien erhoben gegen die angefochtenen Bescheide der belangten Behörde zunächst Beschwerden an den Verfassungsge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §34 Abs1; VwGG §41 Abs1; B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Revisionswerber einer Übertretung der StVO für schuldig erkannt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte mit Beschluss vom 18. September 2014, B 1468/2013-11, die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber zunächst Be... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. September 2014, B 191-192/2014-4, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde der Revisionswerberin gegen die oben angeführten Bescheide abgelehnt und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten. Mit Beschluss vom 18. September 2014, B 191-192/2014-4, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde der Revisionswerberin gegen die oben angeführten Bescheide abgelehnt und die Beschw... mehr lesen...
1. Gegen das vorliegende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 24. Februar 2014 (betreffend Erteilung einer Apothekenkonzession) erhoben die Revisionswerber zunächst Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof, der die Beschwerdebehandlung mit Beschluss vom 5. Juni 2014, E 154/2014-17, ablehnte und sie mit weiterem Beschluss vom 11. August 2014, E 154/2014-19, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) hat mit Schriftsatz vom 10. September 2013 gegen den angefochtenen Bescheid eine zur hg. Zl. 2013/16/0172 protokollierte Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Schriftsatz ebenfalls vom 10. September 2013 erhob die Beschwerdeführerin auch eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Mit dem Beschluss vom 3. Oktober 2013, B 1007/2013-4, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der vor ihm erhobenen Be... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgesellschaft m.b.H. im Instanzenzug der Übertretungen der § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes (in der Folge: VGSG) für schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen, verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgesells... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgesellschaft m.b.H. im Instanzenzug der Übertretungen der § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes (in der Folge: VGSG) für schuldig erkannt; es wurden über ihn Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen, verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgese... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgesellschaft m.b.H. im Instanzenzug der Übertretungen der § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes (in der Folge: VGSG) für schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen, verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W Betriebsgesells... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1; B-VG Art144 Abs3;VwGbk-ÜG 2013 §4; B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Mit dem am 11. Mai 2007 (durch das Mitglied Mag. K) mündlich verkündeten und am 18. Dezember 2013 (durch das Mitglied Dr. H) schriftlich ausgefertigten, angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (belangte Behörde) wurde die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers in allen Punkten abgewiesen und der Revisionswerber verpflichtet, dem Bund näher bezeichnete Aufwendungen zu ersetzen. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an den Verfass... mehr lesen...
Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Revisionswerber die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Mit dem Antrag ist die Ausführung der Revision nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-VG verbunden. Mit dem vorlieg... mehr lesen...
Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Revisionswerber die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Mit dem Antrag ist die Ausführung der Revision nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-VG verbunden. Mit dem vorlieg... mehr lesen...
Die H GmbH (die nunmehrige Gemeinschuldnerin) erhob gegen den angefochtenen Bescheid zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 5. Juni 2014, B 238-239/2014-7, abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat. Auf eine vom Verfassungsgerichtshof nach dem 31. Dezember 2013 gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretene Bescheidbeschwerde ist § 4 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) anal... mehr lesen...
Die F KG (die nunmehrige Gemeinschuldnerin) erhob gegen den angefochtenen Bescheid zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 5. Juni 2014, B 238-239/2014-7, abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat. Auf eine vom Verfassungsgerichtshof nach dem 31. Dezember 2013 gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretene Bescheidbeschwerde ist § 4 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) analog... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden Antrag vom 22. September 2014, der mit der Ausführung einer Revision aufgrund eines Mängelbehebungsauftrages verbunden ist, begehrt die Antragstellerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gew... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1; B-VG Art144 Abs3;VwGbk-ÜG 2013 §8; B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. März 2013 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe als Inhaber des Gastbetriebs Cafe W an näher bezeichneter Adresse in Innsbruck, welcher lediglich über eine für die Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit im Ausmaß von über 50 m2 verfüge (Einraumgastbetrieb) entgegen der ihm gemäß § 13c Abs. 2 Z. 4 des... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 11. September 2013 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe als Inhaber des Gastbetriebs Cafe W an näher bezeichneter Adresse in Innsbruck, welcher lediglich über eine für die Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit im Ausmaß von über 50 m2 verfüge (Einraumgastbetrieb), entgegen der ihm gemäß § 13c Abs. 2 Z.... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof durch diesen gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Beschwerdeführerin die Wiedereinse... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1; AVG §10; B-VG Art144 Abs3;VwGbk-ÜG 2013 §4; VwGG §62 Abs1; AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 10 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
1. Mit Verfügung vom 29. Juli 2014, Ro 2014/06/0072-2, wurden die revisionswerbenden Parteien gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, näher bezeichnete, der vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Juni 2014, B 868/2013-8, zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde anhaftende Mängel zur Ausführung einer Revision innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu beheben. Die genannte hg. Verfügung wurde der Rechtsvertreterin der revisionswerbenden Parteien am 5. August 2014 zugestellt... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden Antrag vom 17. September 2014 begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Mit dem Antrag ist die Ausführung der Revision nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden Antrag vom 17. September 2014 begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Mit dem Antrag ist die Ausführung der Revision nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden Antrag vom 17. September 2014 begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 26 Abs. 4 VwGG zur Erhebung einer Revision nach Abtretung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über eine Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten. Mit dem Antrag ist die Ausführung der Revision nach Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-... mehr lesen...