RS Vwgh 2006/10/30 2006/02/0146

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Veröffentlicht am 30.10.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Verweist der Bf in der an den VwGH gerichteten Beschwerdeergänzung auf das Vorbringen in der an den VfGH gerichteten "Stammbeschwerde", wird er insoweit dem diesbezüglichen Ergänzungsauftrag nicht gerecht, sodass nur auf die in dieser Ergänzung vorgetragenen Gründe einzugehen ist (Hinweis E 10.12.1990, 91/14/0163).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020146.X01

Im RIS seit

07.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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