Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer bedingten Wahlanfechtung und Beschwerde mangels
Hauptbegehrens
Rechtssatz: Sowohl die Wahlanfechtung als auch die Beschwerde werden ausdrücklich unter einer Bedingung erhoben ("für den Fall, daß ..."). Dabei handelt es sich ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita
Leitsatz: Zulässigkeit einer mit "Klage (Beschwerde)" bezeichneten
Wahlanfechtung
Rechtssatz: Die anfechtende Wählergruppe bezeichnet sich als "Beschwerdeführer (Anfechter)" und die Eingabe als "Klage (Beschwerde)". Trotzdem ist der Schriftsatz wegen der Berufung auf Art141 B-VG und wegen d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 1. September 1990 fand - nachdem der Gemeinderat der Marktgemeinde Rechnitz/Burgenland mit Beschluß vom 23. August 1990 dem bisherigen Bürgermeister J S das Mißtrauen ausgesprochen hatte - die "Nachwahl" des H O zum Bürgermeister dieser Gemeinde statt. 1.2. Mit der vorliegenden, am 27. September 1990 zur Post gegebenen und auf Art141 B-VG gestützten Wahlanfechtung beantragten elf Mitglieder des Gemeinderats der Marktgemeinde Rechnitz, der Verfassungsger... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbBgld GdWO 1982 §55 idF 1987/43VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeisters
mangels Erschöpfung des Instanzenzuges
Rechtssatz: Zurückweisung der Wahlanfechtung der Wahl des Bürgermeisters vom 01.09.90 der Marktgemeinde Rechnitz/Burgenland mangels Erschöpfung des Instanzenzuges. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. 1.2.1. Unter anderen hatte die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs-Das Umwelt-Bürgerforum (VGÖ)" in allen neun Wahlkreisen - von den zuständigen Kreiswahlbehörden gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO) kundgemachte - Kreiswahlvorschläge sowie - nach §101 Abs4 NRWO überprüfte und gemäß Abs5 leg.c... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im Wahlkreis 9 (Wien), der hier ausschließlich relevant ist, gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 13. September 1990 kundgemachte Kreiswahlvorschläge der folgenden Wählergruppen zugrunde: Liste 1 Sozialistische Partei Österrei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVerbotsG §3NRWO 1971 §103NRWO 1971 §105
Leitsatz: Abweisung einer Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90;
rechtmäßige Zurückweisung des Wahlvorschlags der wahlwerbenden
Gruppe "NEIN zur Ausländerflut (NA)" als verfassungsgesetzlich
verpönter Akt nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch
die Kreiswahlbehörde
Rechtssatz: Die v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §101NRWO 1971 §102
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90 durch
die Wählergruppe "Vereinte Grüne Österreichs - Das Umwelt-Bürgerforum
(VGÖ)"; keine Bedenken gegen das Erfordernis eines Grundmandats für
die Zuweisung von Restmandaten im zweiten Ermittlungsverfahren im
Hinblick auf das verfassungsgesetzlich bestimmt... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Verordnung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421, schrieb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat aus, die am 7. Oktober 1990 stattfand. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 1990 brachten 1. F (J) G als "Beschwerdeführer (Anfechter)" und 2. die Wählergruppe "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)", vertreten durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter F G, eine Anfechtung dieser Wahl ein. Darin wurde auch der Antrag gestellt, die Verfahrenshilfe zu bewi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §19 Abs3NRWO 1971 §46 Abs4ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §63 Abs2 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung des Zustellungsbevollmächtigten
einer Wählergruppe mangels Legitimation; Aussichtslosigkeit einer
Anfechtung der Nationalratswahlen 1990 durch eine Wählergruppe weg... mehr lesen...
Begründung: Am 19. April 1990 fand die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg statt. Dabei wurde V K zum Bürgermeister gewählt. Diese Wahl wurde gemäß §27 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967 idgF, von vier Mitgliedern des Gemeinderates, darunter dem Beschwerdeführer, angefochten. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1990, GZ 7-5 I Ge 2/23-1990, wurde diese Wahlanfechtung abgewiesen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde... mehr lesen...
Begründung: 1. Am 19. April 1990 fand die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg statt. Dabei wurde V K zum Bürgermeister gewählt. Diese Wahl wurde gemäß §27 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967 idgF, von vier Mitgliedern des Gemeinderates, darunter dem Anfechtungswerber vor dem Verfassungsgerichtshof, angefochten. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1990, GZ 7-5 I Ge 2/23-1990, wurde diese Wahlanfechtung abgewiesen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / AllgStmk GdO 1967 §27
Leitsatz: Nichtzuständigkeit des VfGH zur Behandlung einer Beschwerde gegen
einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid hinsichtlich der Abweisung
einer Anfechtung der Wahl eines Bürgermeisters; Wertung dieser
Entscheidung der Wahlbehörde als Teilakt des Wahlverfahrens;
Überprüfbarkeit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters wegen
Versäumung der vierwöchigen Beschwerdefrist
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gleichenberg am 19.04.90 wegen Versäumung der Beschwerdefrist. Die vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. März 1990 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. Oktober 1989, LGBl. 0350/54-1, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf, Bezirk Gänserndorf, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte, von der Gemeindewahlbehörde überprüfte und gem... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §11 Abs2Nö GdWO 1974 §37Nö GdWO 1974 §46Nö GdWO 1974 §47
Leitsatz: Anfechtung der Wahl einer Gemeindevertretung; keine Stattgabe; keine
Rechtswidrigkeit der Verwendung vorgedruckter, nicht eigenhändig
ausgefüllter, nicht alle Kandidaten angebender Stimmzettel; keine
Verletzung des Grundsatzes der persönlichen Ausübung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 1989, LGBl. 81/1989, wurden die allgemeinen Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz für den 25. März 1990 ("Wahltag") ausgeschrieben. 1.2.1. Am 4. März 1990, 12 Uhr 50 - somit innerhalb der um 13 Uhr dieses Tages ablaufenden Frist (§42 Abs1 Satz 1 GWO) brachte die Murauer Bürgerliste (MBL) (künftig: MBL)... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §42NRWO 1971 §45
Leitsatz: Anfechtung der Wahl einer Gemeindevertretung; keine Stattgabe;
rechtsrichtige Bewertung eines Wahlvorschlags als nicht eingebracht
mangels gesetzmäßiger Unterzeichnung desselben
Rechtssatz: Nach §42 Abs2 Stmk GdWO 1960 muß "der Wahlvorschlag" selbst ... "unterschrieben" sei... mehr lesen...
Begründung: I. Der anfechtende Verband hat als wahlwerbende Gruppe für das Landesgremium der Konsumgenossenschaften einen Wahlvorschlag zur Handelskammerwahl 1990 eingebracht, der mit Beschluß der Hauptwahlkommission vom 15.3.1990 mit der
Begründung: nicht zugelassen wurde, daß dieses Landesgremium neun Mandate besetzen dürfe und daher mindestens 4 Wahlwerber aufstellen müsse, aber nur ein Mitglied und somit nur einen Wahlwerber habe, sodaß ein wirksamer Wahlvorschlag nicht eingebra... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita VfGG §68 Abs1 HandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung betreffend die Handelskammerwahl
1990 vom 22. und 23. April 1990 mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges
Rechtssatz: Einen, die unmittelbare Anfechtung der Handelskammerwahl beim Verfassungsgerichtshof ausschließenden Instanzenzug richtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 8. Oktober 1989 fand ua. die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Feber 1989, LGBl. 25/1989, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Puch statt. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte und von der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Puch überprüfte, abgeschlossene und veröffentlichte Wa... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita Sbg GdWO §71 Abs2 Sbg GdWO §74 VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Aufhebung des Verfahrens zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde
Puch am 8. Oktober 1989 insoweit, als es der Stimmenabgabe nachfolgt,
wegen für das Ergebnis relevanter Ungültigkeit von Stimmzetteln
Rechtssatz: Zur Geltendmachung aller nicht ziffernmäßi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 12. März 1989 fand die mit Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. Dezember 1988, LGBl. 71/1988, ausgeschriebene Wahl des Kärntner Landtages statt. Von den 352.866 abgegebenen gültigen Stimmen - 9.047 wurden als ungültig gewertet - entfielen auf die wahlwerbenden Parteien Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) 162.147 Stimmen, Österreichische Volkspartei (ÖVP) 74.054 Stimmen, Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art1B-VG Art101B-VG Art141 Abs1 litb / LandesregierungKrnt Landtags-GeschäftsO §§63-68Krnt L-VG 1974 Art26 Abs4Krnt L-VG 1974 Art43
Leitsatz: Der Anfechtung der Wahl der Kärntner Landesregierung wird nichtstattgegeben; weiter Gestaltungsfreiraum für das die Organisation desLandes regelnde Landesverfassungsrecht durch die Bundesverfassung;Bestellungsregelung als V... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita / Allg VertretungskörperNö LandtagswahlO 1974 §43 Abs2Nö LandtagswahlO 1974 §43 Abs3 Z1
Leitsatz: Kurzbezeichnung möglicher, nicht notwendiger, Bestandteil des
Wahlvorschlags; "GRÜNE" keine Buchstaben-Kurzbezeichnung iS des
§43 Abs3 Z1; Streichung nicht rechtswidrig; Vorgangsweise bei der
Erteilung der Bestätigung über die Eintragung des
Unterstü... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter G S focht mit seiner von einem Rechtsanwalt unterfertigten und als Beschwerde bezeichneten, der Sache nach auf Art141 Abs1 lite B-VG gestützten Eingabe vom 2. Mai 1989 den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. März 1989, Z Gem-724/10-1989-Kb, an, mit dem er seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes (und als Vizebürgermeister) der Gemeinde Mettmach (Oberösterreich) verlustig erklärt wurde. 2.1. Gemäß §15 Abs2 (iV... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 liteVfGG §71a
Leitsatz: Fehlen des Begehrens auf Aufhebung des Bescheides, mit dem der
Antragsteller seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes
verlustig erklärt wurde; inhaltlicher, nicht verbesserungsfähiger
Mangel - Anfechtung unzulässig
Rechtssatz: Da die vorliegende Anfechtungsschrift nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 16. Oktober 1988 fand die von der Niederösterreichischen Landesregierung mit Verordnung vom 5. Juli 1988, LGBl. 0300/12-0, ausgeschriebene Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. Von der Teilnahme daran war die Wählergruppe "Partei Neues Österreich (PNÖ)" in allen vier Wahlkreisen ausgeschlossen, weil die (vier) Kreiswahlbehörden die von der PNÖ vorgelegten Wahlvorschläge - in Ermangelung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungserklärung... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita / Allg VertretungskörperNö LandtagswahlO 1974 §43 Abs2 idF 0300-3VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Von der Teilnahme an der Wahl zu einem allgemeinen Vertretungskörper
ausgeschlossene Wählergruppen sind zur Anfechtung des Wahlverfahrens
über die Frage der Gültigkeit des von ihnen eingebrachten
Wahlvorschlages hinaus nicht legitimiert
Keine Bedenken gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 24. Jänner 1988 fanden die vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz gemäß §2 Gemeindewahlordnung Graz 1986 (GWO), LGBl. 91/1986, am 6. November 1987 kundgemachten Wahlen des Gemeinderats und der Bezirksvorsteher der Landeshauptstadt Graz statt. 1.1.2.1. Der Wahl zum Gemeinderat lagen gemäß §42 GWO abgeschlossene und am 15. Jänner 1988 veröffentlichte Wahlvorschläge folgender Wahlparteien zugrunde: Liste 1: Österrei... mehr lesen...