Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 8. November 1987 fand die vom Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien gemäß §3 der Wiener Gemeindewahlordnung (GWO), LGBl. 17/1964 idF LGBl. 34/1987, im Amtsblatt der Stadt Wien vom 11. September 1987, Heft 37a, ausgeschriebene Wahl der Bezirksvertretungen - darunter die Wahl der Bezirksvertretung für den 15. Wiener Gemeindebezirk - statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von folgenden Wahlparteien eingebrachten, gemäß §50 GWO abgesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. Oktober 1987 fanden die - von der Burgenländischen Landesregierung mit Kundmachung vom 22. Juli 1987, LGBl. 53/1987, ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen in die Gemeindevertretungen im Bundesland Burgenland darunter die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen (politischer Bezirk Neusiedl am See) - statt. 1.1.2. Der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen lagen die von folgenden Wählergruppen eingebrachten, gemäß §28 d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzB-VG Art141 Abs1 litaWr GemeindewahlO 1964 (Wr GdWO 1964) §1 Abs2, §51 Abs1, §62 Abs1, §76 Abs2VfGG §67 Abs1VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Wr Stadtverfassung §61a
Leitsatz: Bezirksvertretung - allgemeiner Vertretungskörper; Verwendung
verschiedenfarbiger Wahlkuverts für Männer und Frauen zur
Stimmabgabe - im... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art141 Abs1 litaWr GemeindewahlO 1964 §44 Abs2VfGG §68 Abs1Wr Stadtverfassung §61a
Leitsatz: Bezirksvertretung allgemeiner Vertretungskörper; Nichtzulassung eines
Wahlvorschlages mangels erforderlicher Anzahl von
Unterstützungserklärungen - Legitimation der Wählergruppe zur
Anfechtung der Wahl gegeben; keine Bedenken gegen das Sy... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art20 Abs3B-VG Art141 Abs1 / AllgB-VG Art141 Abs1 litaBgld GdWO 1982 §33 Abs2VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen; Aufhebung - rechtswidrige
Anwesenheit Unbefugter im Wahllokal konnte auf das Wahlergebnis von
Einfluß sein
Rechtssatz: Zulässige Anfechtung der Wahl zu dem Gemeinderat der Gemeinde Pamhag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 4. Oktober 1987 fand die - vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg im Einvernehmen mit dem Gemeinderat gemäß §4 Abs1 iVm §95 litb der Salzburger Gemeindewahlordnung 1974 (GWO), LGBl. 72/1974 idF LGBl. 79/1987, in der amtlichen Salzburger Landes-Zeitung vom 16. Juni 1987 ausgeschriebene - Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von folgenden Wahlparteien eingebrachten, gemä... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 drittletzter SatzB-VG Art141 Abs1 lita / SachentscheidungB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzSbg GdWO 1974 §44Sbg GdWO 1974 §47VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1Sbg GdWO 1974 §81Sbg GdWO 1974 §82 Abs5Sbg GdWO 1974 §86 Abs1Sbg GdWO 1974 §95 k Abs2Sbg GdWO 1974 §95 k Abs2 Z1Sbg GdWO 1974 §95 litl
Leitsatz: Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Am 4. Oktober 1987 fand die mit V der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1987, LGBl. 46/1987, ausgeschriebene Wahl des Burgenländischen Landtages statt. Von den 36 zu vergebenden Mandaten (Art10 des Landes-Verfassungsgesetzes vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes (L-VG), LGBl. 42/1981 idF LGBl. 21/1984) entfielen dabei auf die wahlwerbenden Parteien Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) 17 Mandate, ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art1B-VG Art2 Abs1B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art35 Abs1B-VG Art99B-VG Art99 Abs1B-VG Art101B-VG Art101 Abs1 bis Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 lita / SachentscheidungBgld L-VG 1981 §53 (Abs 4 erster Satz)Bgld L-VG 1981 §53 Abs3 und Abs4Bgld L-VG 1981 §53 Abs4 zweiter SatzVfGG §68 Abs1Bgld LandtagswahlO 1... mehr lesen...
Begründung: 1. Die von Dkfm. P W und Dipl.Ing. W P namens einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichneten "Arbeitsgemeinschaft zur Verbesserung der Rechtsprechung und des Rechtsstaates Österreich (ARGE-Rechtsstaat-Austria)" am 5. November 1987 beim VfGH eingebrachte und der Sache nach auf Art141 Abs1 litb B-VG gestützte Anfechtung der Wahl des Landeshauptmannes von Burgenland vom 30. Oktober 1987 wegen Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens, und zwar wegen Verletzung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Gesellschaft bürgerlichen Rechts im allgemeinen
nicht Trägerin von Rechten und Pflichten sein - VerfGG räumt ihr
auf dem Gebiet der Wahlanfechtung keine (Sonder-)Rechtsstellung
ein; Zurückweisung der Wahlanfechtung mangels Legitimation;
Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende Wahlanfechtung richtet sich gegen die am 13. und 14. November 1986 durchgeführte Wahl der Dienststellenpersonalvertretung der Dienststelle Verwaltung beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie der Zentralpersonalvertretung der Bediensteten des Landes Kärnten. Der als "Beschwerde gegen den Bescheid des Zentralwahlausschusses beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 17. Feber 1987, Z1 W-11/38/86", titulierte Antrag wendet sich inhaltlich an ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende Wahlanfechtung richtet sich gegen die am 13. und 14. November 1986 durchgeführte Wahl zur Dienststellenpersonalvertretung des Straßenbauamtes Klagenfurt. Der - sowohl inhaltlich als auch formal - auf Art141 B-VG gestützte Antrag begehrt die Nichtigerklärung dieser Wahl und begründet dies mit diversen Unzukömmlichkeiten im Wahlverfahren, welche dieses mit - das Wahlergebnis beeinflussender Rechtswidrigkeit belastet hätten. 2. Ber... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaKrnt Landes-PersonalvertretungsG §2, §8
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zur Dienststellenpersonalvertretung des
Straßenbauamtes Klagenfurt; diese Personalvertretung ist eine
gesetzliche berufliche Vertretung iSd Art141 B-VG, jedoch kein
satzungsgebendes Organ; keine Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1
Leitsatz: Anfechtung der Wahlen zur Dienststellenpersonalvertretung einer
Dienststelle beim Amt der Ktn. Landesregierung sowie zur
Zentralpersonalvertretung der Bediensteten des Landes Kärnten;
hinreichende Kennzeichnung als Antrag gem. Art141 B-VG; keine
Wertung der Wahlanfechtung als Beschwerde gem. Art144 B-VG möglich
- kein... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen a) in den Wahlkreisen 1 (Burgenland) und 3 (Niederösterreich) die von den Wählergruppen Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) Österreichische Volkspartei (ÖVP) Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) von folgenden Wählergruppen eingebrachte und gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. 391/1970 idF BGBl. 232/1984, (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 28. Oktober... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) die von den Wählergruppen Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) Österreichische Volkspartei (ÖVP) Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) Kommunistische Part... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art140 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §45NRWO 1971 §45 Abs2NRWO 1971 §49 Abs1 letzter SatzVfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
die Anfechtungslegitimation einer Wählergruppe, soweit die
Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlages das Ergebnis der
Wahlanfechtung mitbestimmt, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob
di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1NRWO 1971 §103NRWO 1971 §105
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat
1986; die NRWO iVm. dem VerfGG sehen zwei völlig verschieden
gestaltete Anfechtungswege vor: (Wahl-)Anfechtung mit
administrativem Einspruch und anschließender Anrufung des VfGH
(nur hinsichtlich "ziffernmäßifer Ermittlungen") und die
unmittelbare Anrufung des VfGH nach Kundmachung des... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzNRWO 1971 §15VfGG §68 Abs1NRWO 1971 §103
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
Verweisung in der Anfechtungsschrift auf eine frühere Eingabe
unzulässig; maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der
Anfechtungsfrist; rechtswidrige Ungültigerklärung eines
Stimmzettels könnte hier von keinem Einfluß auf das Wahlergebnis
sein; im übri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 16. März 1986 fanden die - von der Landesregierung mit Kundmachung vom 19. November 1985 (LGBl. 73/1985) ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte im Bundesland Tir., darunter die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tir. (politischer Bezirk Kitzbühel), statt. 1.1.2.1. Der Wahl zum Gemeinderat dieser Marktgemeinde lagen die von folgenden Wählergruppen (wahlwerbenden Parteien) eingebrachten, gemäß §37 der Tir. Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 16. März 1986 fanden die - von der Tir. Landesregierung mit Kundmachung vom 19. November 1985 (LGBl. 73/1985) ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte im Bundesland Tir. - darunter die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Fieberbrunn (politischer Bezirk Kitzbühel) - statt. 1.1.2. Mit Kundmachung des Bürgermeisters als Leiter der Gemeindewahlbehörde der Marktgemeinde Fieberbrunn vom 7. März 1986 wurden gemäß §37 Abs1 der Tir. Gemei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1973 §8, §31VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Tir. GemeindewahlO 1973; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann i. Tir.; zum Begriff der Einteilung in "Wahlkreise" iS des Art117 Abs2 B-VG im Unterschied von der schlichten Zerlegung des Wahlgebietes in "Wahlsprengel" (iS der TGWO 1973); Koppelungserklä... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzTir GdWO 1973 §8Tir GdWO 1973 §58 Abs3VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1
Rechtssatz: Tir. Gemeindewahlordnung 1973; Anfechtung der Gemeinderatswahl der Marktgemeinde Fieberbrunn vom 16. März 1986; entgegen der Bestimmung des §8 keine Festsetzung der Zahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde und der Spreng... mehr lesen...
Begründung: Die von B T am 17. September 1986 eingebrachte und sinngemäß auf Art141 B-VG gestützte Anfechtung der "Wahl des ORF - Generalintendanten vom 7. Juni 1986" war - infolge Unzuständigkeit des VfGH - als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei der Bestellung dieses Generalintendanten durch das Kuratorium des Österreichischen Rundfunks (§8 RFG) um keine gemäß Art141 Abs1 lita B-VG vor dem VfGH bekämpfbare Wahl (zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder zu satzungsgebe... mehr lesen...
Begründung: 1. Rechtsanwalt Dr. K L "als bevollmächtigter Vertreter der Wählergruppe 'Club der Rechtsanwälte im Wr. Juristenverband - Konzipientenverband'" und Rechtsanwalt Dr. H R stellen in einer beim VfGH eingebrachten und auf Art141 Abs1 lita B-VG gestützten Anfechtungsschrift den Antrag, die in der Vollversammlung der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. vom 5. Juni 1986 vollzogene Wahl je eines ersten und zweiten Präsidentenstellvertreters sowie mehrerer Ausschußmitgli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / AllgRundfunkG §8
Rechtssatz: Art141 Abs1 lita, 144 Abs1 B-VG; Bestellung des Generalintendanten des ORF durch das Kuratorium des ORF - keine vor dem VfGH bekämpfbare Wahl; diese Bestellung ist auch kein Verwaltungsakt iS des Art144 B-VG Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaDSt 1872 §22RAO §27 idF BGBl. 556/1985 RAO §28 Abs1 litc idF BGBl. 556/1985
Rechtssatz: Art141 Abs1 lita B-VG; Antrag auf Aufhebung der in der Vollversammlung der RAK f. Wien, NÖ und Bgld. vom 5. Juni 1986 vollzogenen Wahl je eines ersten und zweiten Präsidentenstellvertreters sowie mehrerer Ausschußmitglieder und Mitglieder des Disziplinarrates; Plen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 16. März 1986 fanden die - von der Tir. Landesregierung mit Kundmachung vom 19. November 1985 (LGBl. 73/1985) ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte im Bundesland Tirol - darunter die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Steinach am Brenner (pol. Bezirk Innsbruck-Land) - statt. 1.1.2. Der Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde Steinach am Brenner lagen die von folgenden Wählergruppen (wahlwerbenden Parteien) eingebrachten, gemäß... mehr lesen...