Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1 litaBundes-PersonalvertretungsG §2Bundes-PersonalvertretungsG §8 ffBundes-PersonalvertretungsG §13 Abs4Bundes-PersonalvertretungsG §13 ffBundes-PersonalvertretungsG §20 Abs13Bundes-PersonalvertretungsG §42
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen des Zentralausschusses und
der Dienststellenausschüs... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Am 8. Juni 1995 fand die Wahl des Vorstehers und seiner beiden Stellvertreter des Fachverbands Vergnügungsbetriebe in der Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich statt. 1.1.2. Der Listenführer der Wählergruppe "Österreichischer Wirtschaftsbund" erhob gegen diese Wahl Einspruch, der mit Bescheid der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Österreich abgewiesen wurde. Der dagegen vom selben Listenführer erhobenen Besc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Ungültigerklärung der Wahl des
Vorstehers und der Stellvertreter des Fachverbandes der
Vergnügungsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich mangels eines
tauglichen Anfechtungsgegenstandes
Rechtssatz: Eine Wahlanfechtun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19. März 1995 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Haugschlag, Bezirk Gmünd, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von den Wählergruppen "Österreichische Volkspartei" (ÖVP), "Sozialdemokratische Partei Österreichs" (SPÖ), "Unabhängige Wahlgemeinschaft und Freiheitliche" (UWF) und "Mehr INformation Nützt Allen" (MINNA) eingebrachte, v... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26B-VG Art95B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3StV Wien 1955 Art8Nö GRWO 1994 §21 Abs4 litbNö GRWO 1994 §32Nö GRWO 1994 §48VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Verletzung der verfassungsgesetzlich verbürgten Freiheit der Wahlen
durch Vorgänge im Zusammenhang mit Verständigungsschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juli 1994, Z7-5 I Ue 7/14-1994, wurde A seines Mandats als Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde X für verlustig erklärt. 1.1.2. Dieser Bescheid, der sich auf §29 Abs1 litb und Abs2 (Satz 2) des Gesetzes vom 14. Juni 1967, mit dem für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird (Gemeindeordnung 1967), LGBl. 115 (im folge... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art141 Abs1 liteStmk GdO 1967 §29
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung der Aberkennung eines Mandats eines
Gemeinderats mangels ausreichender Feststellungen hinsichtlich der
entscheidungswesentlichen Frage der gesundheitlichen Eignung des
Anfechtungswerbers zur Ausübung seines Gemeinderatsmandats
Rechtssatz: Zur entscheidungswesentlichen Frage, ob der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2. April 1995 fanden die von der Vorarlberger Landesregierung am 16. Jänner 1995 im LGBl. 1/1995 für alle Gemeinden des Landes ausgeschriebenen Wahlen in die Gemeindevertretung, darunter die Stadt Bludenz, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §16 des Vorarlberger Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 31/1979 (idF 12/1984), abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: - ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs2B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVlbg Landesverfassung Art13 Abs2Vlbg GWG §5Vlbg GWG §30 ffVlbg GWG §57
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Wahl in die Gemeindevertretung;
materielle Derogation der Verfassungsbestimmung des Vlbg GWG
betreffend das Wahlalter für Wahlen in die Gemeindevertretungen durch
das spätere - das Wahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19. März 1995 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf, Bezirk Wien-Umgebung, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von den Wählergruppen "Die Purkersdorfer Sozialdemokraten" (SPÖ), "Österreichische Volkspartei" (ÖVP), "Grüne-Liste B" (GRÜ-LIB), "Freiheitliche Partei Österreichs" (FPÖ) und "Liberales Forum" (LIF) eingebr... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö GRWO 1994 §47 Abs3Nö GRWO 1994 §48 Abs5Nö GRWO 1994 §49
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über gültige bzw ungültige
Stimmzettel und über die Bezeichnung eines Bewerbers durch den Wähler
in der Nö GRWO 1994; keine Verletzung des im B-VG statuierten
Unmit... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die beim Verfassungsgerichtshof zur Z WI-10/95 protokollierte Rechtssache betrifft die Kärntner Jägerschaft, eine Körperschaft öffentlichen Rechts (§80 Abs2 Kärntner Jagdgesetz 1978 (KJG), LGBl. 76, idF LGBl. 104/1991 und d DFB LGBl. 17/1992; §1 Satzungen der Kärntner Jägerschaft (genehmigt mit Beschluß der Kärntner Landesregierung vom 15. Dezember 1992)), die als Interessenvertretung der Jagdausübenden ihre Aufgaben im nach Bezirksgruppen und Hegeringen geglie... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Mit seinem auf Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Antrag ficht der Antragsteller einzelne Bestimmungen der "Nationalratswahlordnung 1992 idgF" als verfassungswidrig an, und zwar die §§4, 96 Abs2, 97, 100 Abs1 und 2, 101, 102, 107 Abs2, 3, 7 und 8 sowie die Anlage 1. 1.1.2. Zur Antragslegitimation führt der Antragsteller sinngemäß aus, daß ihm ein anderer zumutbarer Weg der Rechtsverfolgung nicht zur Verfügung stehe; die angefochtenen Bestimmungen b... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaKrnt JagdG 1978 §36 ffKrnt JagdG 1978 §80 ff
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung betreffend die Kärntner
Jägerschaft; Hegeringleiter kein satzungsgebendes Organ einer
gesetzlichen beruflichen Vertretung
Rechtssatz: Die Wahlanfechtung ist unzulässig, weil die Wahl eines Hegeringleiters (seines Stellvertreters) nach dem... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1NRWO 1992 §4NRWO 1992 §96, §97, §100 f, §107
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der NRWO 1992 mangels Legitimation; Möglichkeit der Initiierung einer
Wahlanfechtung
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §4, §96 Abs2, §97, §100 Abs1 und A... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 19. März 1995 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde Ernstbrunn (Verwaltungsbezirk Korneuburg) statt. Einer dagegen von Mag. F G eingebrachten Anfechtung gemäß §56 Niederösterreichische Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350-0, gab die Landes-Hauptwahlbehörde beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung mit Bescheid vom 28. Ap... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen zu einem Gemeinderat und zu den mit der Vollziehung betrauten Organen mangels substantiierten Vorbringens hinsichtlich der Aberkennung der Wählbarkeit des Einschreiters und mangels Legitimation zur Anfechtung der Wahl eines Gemei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Verfügung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 6. Juni 1994 wurden die Wahlen in die Sektionsvorstände, die Bundessektionen sowie in die Disziplinarausschüsse für den 16. September 1994 ausgeschrieben. 1.2. Dipl.-Ing. G H stellt in einer beim Verfassungsgerichtshof überreichten und - wie sich aus einem in Befolgung eines Mangelbehebungsauftrags des Verfassungsgerichtshofs erstatteten weiteren S... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZiviltechnikerkammerG 1993 §1 Abs1 Z2ZiviltechnikerkammerG 1993 §11 Abs4ZiviltechnikerkammerG 1993 §13 Abs4ZiviltechnikerkammerG 1993 §25ZiviltechnikerkammerG 1993 §57Ziviltechnikerkammer-WahlO §7 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen in die Sektionsvorstände und
Disziplinarausschüsse der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Wien, Nö und Bgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Dezember 1993, LGBl. 143/1993, wurde die Wahl des Salzburger Landtags für Sonntag, den 13. März 1994, ausgeschrieben und als Stichtag der 1. Jänner 1994 festgelegt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde überprüfte, gemäß §46 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978, LGBl. 82/1978 (LWO), idF LGBl. 39/1981, 51/1984, 93/1988 und 136/1993, abgeschlossene und veröffentlichte Wahlvorschläg... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaSbg LandtagswahlO 1978 §1 Abs2Sbg LandtagswahlO 1978 §10Sbg LandtagswahlO 1978 §94 Abs1Sbg LandtagswahlO 1978 §95 Abs1 und Abs2Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art13 Abs2VfGG §67 Abs1VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zum Salzburger Landtag nach
Aufhebung von Bestimmungen des Sbg Landes-Verfass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 13. März 1994 fand die mit Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 14. Dezember 1993, LGBl. 136, ausgeschriebene Wahl des Kärntner Landtags statt. Die 36 zu vergebenden Mandate (Art7 der Landesverfassung für das Land Kärnten - L-VG, LGBl. 190/1974 idF 48/1979) wurden nach Durchführung des ersten und zweiten Ermittlungsverfahrens (§§81 ff Krnt. LWO, LGBl. 191/1974 idF 94/1993) auf die wahlwerbenden Parteien wie folgt verteilt: Sozialist... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbKrnt Landtags-GeschäftsO §65Krnt L-VG 1974 Art43
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl eines Landeshauptmannes;
Unzulässigkeit der Abstimmung über einen auf eine nicht zur
Kandidatur bereite Person lautenden Wahlvorschlag
Rechtssatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl des Landeshauptmannes von Kärnten vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Im April 1994 verzichtete Hubert Huber auf sein Amt als Bürgermeister der Stadtgemeinde Lienz. Zu seiner Nachfolgerin wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Mai 1994 Helga Machne gewählt. 1.2.1. Diese Wahl wurde vom ersten Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Günther Horwath, vom Stadtrat Uwe Ladstätter und vom Gemeinderatsmitglied Anneliese Winkler bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz angefochten, und zwar mit der
Begründung: , daß "die gesetzlich... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbTir GemeindeO 1966 §29 Abs3Tir GdWO 1991 §73 Abs4Tir GdWO 1991 §78
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl der Bürgermeisterin einer
Tiroler Gemeinde durch den Gemeinderat aufgrund einer vom Erkenntnis
über die Aufhebung von - die Direktwahl durch die Wahlberechtigten
der Gemeinde regelnden - Bestimmungen der Tir GdWO 1991 unberührt
gebl... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Verordnung vom 19. Juli 1994, BGBl. 553, schrieb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat aus, die am Sonntag, dem 9. Oktober 1994, stattfand. Am 23. September 1994 brachte Mag. F G beim Verfassungsgerichtshof eine mit "Beschwerde*Klage*Antrag*Anfechtung" betitelte und auf die (einzeln angeführten) Art137 bis 145 B-VG gestützte Eingabe ein. Er nennt sich darin "Beschwerdeführer" und "zustellungsbevollmächtigter Vertreter" (einer näher genannten "Liste"... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer als Anfechtung der Nationalratswahl 1994 aufgefaßten Eingabe mangels Konkretisierung der Wahlanfechtungsgründe; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos. Das unklar und verworren abgefaßte Anfechtungsvorbringen erschöpft s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 15. März 1992 fanden die Wahlen zum Gemeinderat (und zum Bürgermeister) in allen Gemeinden Tirols außer der Stadt Innsbruck, so auch in der Gemeinde Bad Häring (politischer Bezirk Kufstein), statt, welche die Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 3. Dezember 1991, LGBl. 88, ausgeschrieben hatte. Dabei entfielen laut Kundmachung der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Bad Häring vom 18. März 1992 von den insgesamt 1.449 abgegebenen gültigen... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 litbTir GdWO 1991 §37Tir GdWO 1991 §68Tir GdWO 1991 §74
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl eines Gemeindevorstands; keine
Bedenken gegen das System der Listenkoppelung
Rechtssatz: Der Anfechtung der Wahl des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bad Häring vom 09.04.92 wird nic... mehr lesen...
Begründung: 1. Dipl.Ing. Erhard Kolbitsch focht beim Verfassungsgerichtshof mit drei Eingaben, die jeweils mit 11. Juli 1993 datiert waren und am 7. September 1993 beim Verfassungsgerichtshof einlangten, die Ergebnisse der folgenden Wahlen an: a. der Wahl zum Nationalrat vom 7. Oktober 1990, b. der Wahl zum Tiroler Landtag (vom 12. März 1989) und c. der Wahl des Bundespräsidenten (1992). 2.1.1. Gemäß §68 Abs1 VerfGG 1953 muß die Wahlanfechtung binnen vier... mehr lesen...