Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interesse entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01... mehr lesen...
In der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die belangte Behörde erklärte zu diesem Antrag, dem Aufschub des Vollzuges stünden keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt wandte sich gegen den Aufschub des Vollzuges und brachte vor, mit Bescheid vom 9. April 2009 sei die Pflichtversicherung der Beschwerdeführerin in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem BSVG rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Einspruch des beschwerdeführenden Vereins gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 3. Oktober 2006, mit dem der beschwerdeführende Verein als Dienstgeber verpflichtet wurde, für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2002 allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 326.845,-- und Sonderbeiträge in Höhe von EUR 10.746,79; weiters einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 70.010,-- zu entrichten, nicht Folge gegeben. In der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden über den Beschwerdeführer wegen vier Übertretungen des ASVG Geldstrafen in einer Gesamthöhe von EUR 3.640,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, am 8. April 2010 zur Post gegebenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Diesem Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. April 2010, Zl. AW 2010/08/0025, nicht stattgegeben. Mit Schriftsatz vom 10. Mai ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsge... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG; B-VG Art18 Abs1;GSVG 1978;VwRallg; B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß § 27 GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur Pensionsversicherung vorgeschrieben, und zwar für das Jahr 2001 in Höhe von EUR 713,26 und für das Jahr 2002 in Höhe von EUR 649,20, gesamt somit EUR 1.362,46. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 27, GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die beschwerdeführende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei di... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthalt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des in der Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 3. März 1986 zu Unrecht empfangenen Arbeitslosengeldes im Betrag von S 50.049,-- verpflichtet. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer vom 6. August 1985 bis 3. März 1986 im Bezug des Arbeitslosengeldes gestanden. Ab 1. Oktober 1985 habe er (als ehemaliger Gendarmeriebeamter) gleichzeitig einen Ruhegenuß aus einem Die... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 3. April 1986 wurde die Versicherungspflicht des Beschwerdeführers in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 1, Abs. 2 und Abs. 3 BSVG in der Zeit vom 1. November 1984 bis laufend festgestellt. Der Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt und führe unbestritten seit 11. November 1984 einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit einem 33.000 Schilling übersteige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. und erzielte in dieser Eigenschaft in den Jahren 1979 und 1980 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Jahr 1981 solche aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer bei der Gesellschaft m.b.H. durchgeführten Betriebsprüfung vertrat die Abgabenbehörde die Auffassung, daß es sich bei den von der Gesellschaft m.b.H. für den Beschwerdeführer entrichteten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Pensionsversicheru... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin meldete FS am 2. Dezember 1975 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1975 bei der mitbeteiligten Wiener Gebietskrankenkasse an. Mit Bescheid vom 17. Februar 1976 sprach die Mitbeteiligte aus, daß FS ab 1. Oktober 1975 zur Beschwerdeführerin in keinem die Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1958 begründenden Beschäftigungsverhältnis stehe und die darauf bezughabende Anmeldung ab... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitra... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitra... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz:
Die auf dem Gebiete des Sozialversicherungsrechtes ergangenen Vorschriften können den VwGH für den Bereich des Steuerrechtes schon deshalb nicht zu einer anderen Beurteilung veranlassen, weil die Erlassung dieser Rechtsnormen auf völlig anderen Erwägungen beruht als das für die Entscheidung einer lohnsteuerrechtlichen Streitfrage aus... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz:
Eine Beitragsleistung zur Sozialversicherung kann auch dann nicht als den guten Sitten widersprechend und mit den Intentionen des Gesetzgebers in Widerspruch stehend angesehen werden, wenn ihr keine Leistungsansprüche gegenüberstehen. Es ist nicht sittenwidrig, wenn die Sozialversicherung durch Schaffung von Riskengemeinschaften die ... mehr lesen...