Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 2.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 3.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.800,-- vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einleitung des gegenständlichen Verfahrens 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß § 27 AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 03.03.2015, FA-GZ XXXX, eingeleitet. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß Paragraph 27, AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 03.03.2015, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. 1.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Überprüfung der Baustelle in XXXX am 17.11.2012 um XXXX Uhr und am XXXX um XXXX Uhr durch die Organe des Finanzamtes wurden drei ungarische Staatsangehörige, XXXX (in der Folge als ungarische Staatsangehörige bezeichnet) für den Betrieb des nunmehrigen Beschwerdeführers XXXX arbeitend bei Bau-Hilfstätigkeiten angetroffen. Laut Anzeige der Finanzpolizei vom XXXX an die Burgenländische Gebietskranken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 27.10.2009 ausgesprochen, dass hinsichtlich XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 23.08.2012 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet, hat der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 09.11.2015, Zl.: XXXX, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, in der Höhe von 1.800 € vorgeschrieben. 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerd... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.11.2014 wurde der XXXXGmbH (Beschwerdeführerin = BF) als Dienstgeberin von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 80 wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen vorgeschrieben. Weiters wurde festgelegt, dass die BF verpflichtet sei, diesen Betrag binnen 15 Tagen an die NöGKK einzuzahlen. Begründend wurde ausgeführt, wenn nach einer Mindestangabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 29.06.2015 ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,-- an die SGKK zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom XXXX , XXXX der nunmehrigen Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung nach § 113 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben. 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom römisch 40 , römisch 40 der nunmehrigen Beschwerdeführerin gemäß Parag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX kontrollierten Organe des Finanzamtes den landwirtschaftlichen Betrieb des nunmehrigen Beschwerdeführers. Dabei wurden drei namentlich genannte Personen bei der Verrichtung von landwirtschaftlichen Arbeiten betreten. Sie waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Sozialversicherung gemeldet. Darüber hinaus waren sie bereits am 15.01.2014 für den Beschwerdeführer tätig gewesen. 1. Am römisch 40 kontr... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1. Am 07.07.2014 erhob die Finanzpolizei einen Strafantrag wegen Übertretung des § 111 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 1 ASVG. 1. Am 07.07.2014 erhob die Finanzpolizei einen Strafantrag wegen Übertretung des Paragraph 111, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 33, Absatz eins, ASVG. 2. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat mit dem angefochtenen Bescheid am 28.08.2014 festgestellt, dass der Dienstgeber XXXX (im Folgenden BF) wegen Nichtanmeld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 23.01.2014 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), Rafael Pfeil, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid Zl. XXXX der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.06.2008 wurde der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der Unterlassung der Anmeldung von bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 und § 113 Abs. 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 sowie § 33 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag in H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden auch kurz beichnet als bP) auf Grund einer Meldepflichtverletzung iSd § 33 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die GKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem Bescheid vom 21.08.2014, Zahl: XXXX wurde der XXXX nach § 113 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800 zur Entrichtung binnen 15 Tagen ab Zustellung des Bescheides vorgeschrieben, da die Anmeldung/en zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde/n. Im Rahmen der am 21.08.2013 erfolgten Betretung durch die Finanzpoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Rahmen einer Kontrolle durch Organe der Abgabenbehörde des Bundes wurde die bulgarische Staatsangehörige XXXX (in der Folge Z. Z.), geboren XXXX , am 16.12.2014 um ca. 15:35 Uhr im Lokal der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) in der XXXX hinter der Theke angetroffen. Da sie sehr schlecht Deutsch sprach, wurde ihr verständlich gemacht, sie solle den Chef des Lokals anrufen. Es meldete sich die bP ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 28.12.2011 ausgesprochen, dass von der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der XXXX , (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 27.10.2009 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz auch "bP"), XXXX (vormals XXXX ), wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 27.10.2009 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz auch "bP"), XXXX (vormals XXXX ), wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.09.2011, DG-Kontonummer: XXXX , GZ: XXXX , schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: SGKK) der beschwerdeführenden Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" bezeichnet) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 23.01.2014, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 21.11.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.12.2014 wurde den Beschwerdeführern, Herrn XXXX, in Folge als BF1 bezeichnet, und Frau XXXX, in Folge als BF2 bezeichnet, ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstatten wurde. 1. Mit Bescheid vom 11.12.2014 wurde den Beschwerdeführern, Herrn römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.07.2014, Zl. VA/ED-K-0224/2014, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 31.07.2014, Zl. VA/ED-K-0224/2014, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einleitung des Verfahrens und Verfahren vor der Gebietskrankenkassen 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei vom 24.10.2011, FA-GZ: XXXX, eingeleitet. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei vom 24.10.2011, FA-GZ: römisch 40 , eingeleitet. 1.1.1. Im Wesentlichen wurde darin festgehalten, dass anlässlich einer Kontrolle am 20.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.04.2014 verständigte die Finanzpolizei Team 43, für das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse über die Durchführung von Arbeitnehmerkontrollen an der Adresse XXXX gegenüber XXXX , am 12.04.2014 sowie am 17.04.2014. Im Zuge der erstgenannten Kontrolle seien zwei Personen beim Verfugen eines Steinbodens betreten worden, jedoch sei nur eine Person z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 28.05.2010 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz auch "bP"), XXXX, (FN: XXXX), (vormals XXXX), wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 2.300,-- vorgeschrieben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einleitung des Verfahrens und Verfahren vor der Gebietskrankenkassen 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei 21.11.2011, FA-GZ XXXX, eingeleitet. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei 21.11.2011, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. 1.1.1. Darin wurde im Wesentlichen festgehalten, dass im Zuge einer Kontrolle am 08.11.2011 festgestellt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 21.11.2014 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden BF) aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 1. Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von € 1300.- an die belangte Behörde zu entrichten sei. Als Rechtsgrundlagen wurden § 33 und §... mehr lesen...