Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 04.11.2013 hat die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass XXXX (im Folgenden kurz "AH") verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag i.H.v. € 1300 zu entrichten. Der Betrag sei innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides an die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse einzuzahlen. Rechtsgrundlagen: §§ 33, 35, 113 Absatz 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG. 1. Mit Bescheid vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 21.05.2014 ausgesprochen, dass anlässlich der am 24.04.2014 durch ein Organ der Abgabenbehörden des Bundes durchgeführten Kontrolle festgestellt worden sei, dass die Dienstgeberin XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) hinsichtlich der Beschäftigung des XXXX(im F... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des gegenständlichen Verfahrens Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß § 27 AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 17.01.2011, FA-GZ XXXX, eingeleitet. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß Paragraph 27, AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 17.01.2011, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. Darin wurde im Wesentlichen festgehalten, dass am 10.12.201... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des gegenständlichen Verfahrens Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß § 27 AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 09.08.2013, FA-GZ 091/10140/13/5113, eingeleitet. Gegenständliches Verfahren wurde durch die Anzeige der Finanzpolizei gemäß Paragraph 27, AuslBG an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 09.08.2013, FA-GZ 091/10140/13/5113, eingeleitet. Darin wurde im Wesentlichen festgehalten... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des gegenständlichen Verfahrens Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 18.06.2014, FA-GZ XXXX, eingeleitet. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 18.06.2014, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. Dieser verweist auf den beiliegenden im Akt ebenfalls einliegenden Strafantrag an die Bezirkshau... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des gegenständlichen Verfahrens Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 18.06.2014, FA-GZ XXXX, eingeleitet. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 18.06.2014, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. Dieser verweist auf den beiliegenden im Akt ebenfalls einliegenden Strafantrag an die Bezirkshau... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des gegenständlichen Verfahrens Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 24.06.2014, FA-GZ XXXX, eingeleitet. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse vom 24.06.2014, FA-GZ römisch 40 , eingeleitet. Darin ist im Wesentlichen festgehalten, dass am 29.04.2014 im Betrieb der Beschwerdeführerin, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Erstverfahren: 1.1. Mit Bescheid vom 06.03.2014, Bescheidnummer XXXX, Zeichen XXXX, schrieb die Kärntner Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: BF) wegen nicht fristgerechter Anmeldungen gemäß 1.1. Mit Bescheid vom 06.03.2014, Bescheidnummer römisch 40 , Zeichen römisch 40 , schrieb die Kärntner Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 24.05.2013 ausgesprochen, dass durch den Beschwerdeführer (kurz: BF) wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von Euro 1.300,-- zu entrichten ist. 1. Die Salzburger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit dem Bescheid vom 15.05.2014, Zl. XXXX, ausgesprochen, dass Herrn XXXX (Beschwerdeführer - BF) auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.06.2013 zur Beitragskontonummer XXXX ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX zur Beitragskontonummer XXXXausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die Verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.02.2014 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 2800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstatten wurden. 1. Mit Bescheid vom 05.02.2014 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.02.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: SGKK) die beschwerdeführende Partei zur Entrichtung eines Beitragszuschlag gem. § 113 Abs 2 ASVG in der Höhe von 1300 Euro verpflichtet. Die beschwerdeführende Partei habe es als Dienstgeberin unterlassen, ihrer Anmeldepflicht gem. § 33 Abs 1 ASVG für die im Bescheid angeführte Person nachzukommen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Die Wiener Gebietskrankenkasse (folgend kurz "WGKK" bzw. belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 18.06.2013, GZ: VA-VR 11525750/13-Gse, dem Beschwerdeführer (folgend kurz "BF"), XXXX, in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm §§ 33, 34, 35, 59 sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von 400,-- Euro vorgeschrieben. Die Wiener Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX, XXXX, hat die Wiener Gebietskrankenkasse Frau XXXX, gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von 400,00 Euro vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 14.03.2012 um 10.55 Uhr festgestellt worden sei, dass die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin hinsichtlich der Beschäftigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 19.08.2014 ausgesprochen, dass XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die SGKK zu entrichten hat. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30,33, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.10.2011, Zl. B/BP-252/2011, wurde die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wegen der fehlenden Anmeldung von XXXX (im Folgenden: Erstbeteiligter) verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG binnen 15 Tagen nach Zustellung des... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 01.03.2013, Zahl: XXXX, schrieb die XXXXGebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 17.01.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "OÖGKK") hat mit Bescheid vom 10.03.2014 ausgesprochen, dass von der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz: „BF''), der XXXY, auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.800 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Als Rechtsgrundlagen führte die OÖGKK die §§... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 2.800,-- vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit Bescheid vom 31.01.2014, der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), Hotel XXXX, XXXX, Inh. XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vorgeschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat der Beschwerdeführerin mit dem Bescheid vom 28.05.2014, Zl. XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Höhe von 2.300,00 € vorgeschrieben. Begründend führte die NÖGKK aus, dass im Rahmen der Betretung durch die Finanzpolizei Team 24 für das Finanzamt XXXX am ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 09.05.2014, Beitragskontonummer XXXX, schrieb die XXXXGebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 02.05.2014 festgestellt worden sei, dass er hinsichtlich der Beschäftigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 12.11.2013 festgestellt, dass Herr XXXX, VSNR XXXX, rückwirkend für den 08.12.2012 und 09.12.2012 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen wird. 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 12.06.2013 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX, (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit dem Bescheid vom 13.02.2014, Zl. XXXX, ausgesprochen, dass Frau XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.300,00 Euro vorgeschrieben werde. Die Verpflichtung werde unter Bedachtn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 19.03.2010 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) Herr XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Person XXXX einen Beitragszuschlag von 1.300,00 Euro zu entrichten. römisch 40 gemäß Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 5, in Verbindun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) vom 27.09.2013 (Ordnungszahl des Beschwerdeverfahrensaktes [im Folgenden: OZ] 8) wurde die beschwerdeführende Partei (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), XXXX, aufgefordert, XXXX (im Folgenden bezeichnet als FS) unverzüglich mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung bei der OÖGKK nachzumelden und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat Herrn XXXX (in der Folge BF) mit Bescheid vom 12.8.2010, VA/ED-K-0490/2010, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs.1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben. Die
Begründung: stützte sich darauf, dass im Rahmen der am 16.6.2010 erfolgten Betretung durch das Finanzamt XXXXTeam XXXX in XXXX, festgestellt worden sei, dass für die Versicherten, XXXX VSN... mehr lesen...