Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat der XXXX mit dem oben angeführten Bescheid einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, in der Höhe von 1.300,- € vorgeschrieben, weil im Zuge einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei des Finanzamtes Baden-Mödling, Herr XXXX arbeitend angetroffen worden sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 26.06.2012 ausgesprochen, dass von XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP) auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 09.12.2014 ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden kurz BF) aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400.- zu entrichten habe. Dies deshalb, da er es verabsäumt habe, XXXX vor Arbeitsbeginn am 01.01.2012 zur Pflichtversicherung in der ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 03.07.2014 wurde ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 und Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 03.07.2014 wurde ausgesprochen, dass römisch 40 (in der Folge BF) gemäß Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 5, und § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 27.11.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) gegen XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113/2 iVm § 113/1/1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro vorgeschrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 30.07.2008, GZ. 046-113(2)-114/08, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 3.800,-- vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes im Club XXXX (in der Folge Club J.) am 07.05.2008 festg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 24.07.2014 wurde ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 und § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX einen Beitragszuschlag von € 2.800,00 zu entrichten. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 24.07.2014 wurde au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") hat mit Bescheid vom 21.03.2014 ausgesprochen, dass durch den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 25.06.2010 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 2.800,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 25.11.2010 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: SGKK) die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: bP) aufgrund einer Betretung iSd § 111a ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG in der Höhe von 1.300,-- Euro verpflichtet. 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 25.11.2010 hat die Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben des Finanzamtes XXXX, Team Finanzpolizei, vom 21.06.2013 wurde die belangte Behörde über eine am 13.06.2013, 11:20 Uhr, auf der Baustelle XXXX stattgefundene Beschäftigungskontrolle informiert, bei der Herr XXXX (in der Folge Herr M.C.) bei Reinigungsarbeiten angetroffen worden war. Dem Schreiben angefügt war die im Zuge der Amtshandlung mit Herrn M.C. aufgenommene niederschriftliche Aussag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, XXXX, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet, Herrn XXXX in seiner Funktion als Bevollmächtigter der BF gemäß § 35 Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 2.300,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, römisch 40 , hat die Niederösterreichische Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.11.2014, Zl. II-Gla-Sch-14, der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.300,00 Euro auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.11.2014, Zl. II-Gla-Sch-14, der Burgenländischen Gebietskrankenkasse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.03.2014 wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 21.03.2014 w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Zahl:XXXX, schrieb die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 24.01.2010 festgestellt worden sei, dass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 04.10.2013, Bescheid Nr. 2013/0067 wurde Herr XXXX (im Folgenden BF) verpflichtet einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800.- zu entrichten. 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 04.10.2013, Bescheid Nr. 2013/0067 wurde Herr römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse {im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 20.12.2013 ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer {im Folgenden kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gern. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag "in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300 Euro" an die SGKK zu entrichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 24.05.2013 ausgesprochen, dass durch XXXXauf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang u. Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang u. Sachverhalt 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 24.02.2012 ausgesprochen, dass der Dienstgeber XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX und XXXX gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1800 Euro an die SGKK zu entri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 26.09.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: SGKK) die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: bP) aufgrund einer Betretung iSd § 111a ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG in der Höhe von 1.800,-- Euro verpflichtet. 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 26.09.2011 hat die Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 23.08.2012 ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die SGKK zu entrichten hat. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 29.01.2014, Zl. VA/ED-K-0536/2013 einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend führte die NÖGKK aus, dass im Rahmen einer am 15.11.2013 erfolgten Betretung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 17.02.2014 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Organe der Abgabenbehörde des Bundes am 31.01.2014 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von Frau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 06.10.2008 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: SGKK) die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: bP) aufgrund einer Betretung iSd § 111a ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG in der Höhe von 2.300,-- Euro verpflichtet. 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 06.10.2008 hat die Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.06.2014, Zl. XXXX, der belangten Behörde wurde der BF ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.H.v. 1. Mit Bescheid vom 18.06.2014, Zl. römisch 40 , der belangten Behörde wurde der BF ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG i.H.v. € 1300 zur Entrichtung an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 03.03.2014, Zl. MVB/VPN/XXXX/Kv, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet seien, wegen verabsäumter Meldungen zur Pflichtversicherung der Dienstnehmer XXXX(im Folgenden: JD), 1. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") hat mit Bescheid vom 21.03.2014 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: „BF''), Herrn XXXX, auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Als Rechtsgrundlagen führte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 12.06.2013 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch ein Organ der Abgabenbehörde des Bundes am 12.04.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäfti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.09.2014, Zl. VA-VR 19170886/14-Gse, der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 5.300,00 Euro auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.09.2014, Zl. VA-VR 19170886/14-Gse, der Wiener Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit dem Bescheid vom 24.07.2014, Zeichen: XXXX, Fr. Sch., ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer auf Grund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm. Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.800,00 Euro vorgeschrieben werde, weil die Anmeld... mehr lesen...