Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1, la und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, und XXXX, einen Beitragszuschlag von Euro 1.800,00 Euro zu entrichten. 1. Mit dem ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 19.05.2014 wurde der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) seitens der Finanzpolizei, Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg, eine Anzeige gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 27 Ausländerbeschäftigungsgesetz übermittelt. 1. Am 19.05.2014 wurde der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) seitens der Finanzpolizei, Fina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 03.09.2015, Zl. VA/ED-K-0342/2015, wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.800,- Euro vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 03.09.2015, Zl. VA/ED-K-0342/2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit gegenständlich bekämpften Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in Folge: BGKK) vom 05.09.2013 wurde ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 1a sowie 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX und XXXX einen Beitragszuschlag von 1.800,00 Euro zu ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 24.11.2011, GZ: XXXX, (Beitragszuschlagsbescheid) sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) aus, dass dieser gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 und 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1.800,-- verpflichtet sei, weil es dieser verabsäum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 23.01.2014 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) ausgesprochen, dass seitens der nunmehrigen Beschwerdeführerin, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300 Euro an die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 01.03.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) ausgesprochen, dass seitens der nunmehrigen Beschwerdeführerin, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX kontrollierten Organe der Finanzpolizei ( XXXX ) um XXXX Uhr die Baustelle in XXXX . Dort trafen sie die drei polnischen Staatsangehörigen XXXX an, welche dort tätig waren. 1. Am römisch 40 kontrollierten Organe der Finanzpolizei ( römisch 40 ) um römisch 40 Uhr die Baustelle in römisch 40 . Dort trafen sie die drei polnischen Staatsangehörigen römisch 40 an, welche dort tätig waren. 2. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 26.11.2015, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK) hat mit Bescheiden vom 24.10.2011 a) XXXX , geboren am 01.03.1965, rückwirkend für den Zeitraum vom 22.02.2010 bis 05.03.2010 als Dienstnehmer der Firma XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und AlVG einbezogen und der Beschwerdeführerin die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von € 439,73 an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2014, Zl. VA/ED-K-0321/2014, schrieb die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: XXXXÖGKK) der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vor, weil die Anmeldung für XXXX und XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Strafantrag des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, Finanzpolizei, vom 24.08.2015 wurde die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) über eine am 21.08.2015 um 9.30 Uhr bei der Firma XXXX (in der Folge Firma P. GmbH bzw. beschwerdeführende Partei bP) durchgeführte Kontrolle informiert, bei welcher in einer Koje der tschechische Staatsangehörige XXXX (in der Folge Herr V.S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.06.2015, Zl. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Zum Vorverfahren: römisch eins.1. Zum Vorverfahren: I.1.1. Gemäß Anzeige des Finanzamtes XXXX vom 27.08.2010 war am 08.09.2009, um 13:45 Uhr auf der Baustelle "Hotel XXXX", XXXX durch Organe des Finanzamtes eine Beschäftigungskontrolle nach dem AuslBG durchgeführt worden. Dabei sei festgestellt worden, dass auf der gegenständlichen Baustelle 12 slowakische Arbeiter für die beschwerdeführende Partei (na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §113 Abs. 1 Z 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 160,00. 1. Mit Bescheid vom 13.01.2015, Zl. römisch 40 , verpflichtete die Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 14.08.2014, Zl. VA/ED-K-0244/2014, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 1800,00,- 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 14.08.2014, Zl. VA/ED-K-0244/2014, wurde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, VA/ED-K-0456/2014, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer in seiner Funktion als Bevollmächtigter gemäß § 35 Abs. 3 ASVG der XXXX GmbH in XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 2.300,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, VA/ED-K-0456/2014, h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2014, Zl. XXXX , wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.H.v. 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2014, Zl. römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG i.H.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 11.06.2015, Zl. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 19.05.2015, Zl. XXXX, festgestellt, dass der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 19.05.2015, Zl. römisch 40 , festgestellt, dass der röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.04.2014, Zl. II-Gla-Sch-14, Herrn XXXX, VSNR XXXX, für seine Beschäftigung am 29.07.2013 für 7,5 Stunden und am 30.07.2013 für 5,25 Stunden als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG als fallweise Beschäftigter einbezogen (Spruchpunkt I.) und ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 13.11.2015 ausgesprochen, dass die Beschwerdeführer (BF) auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1300,00 Euro an die GKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin betrieb im Jahr 2010 ein Gastgewerbelokal. Mit Bescheid vom 24.02.2011, B/BP-182/2011 verhängte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerdeführerin wegen der fehlenden Anmeldung einer näher bezeichneten Dienstnehmerin mit dem 19.08.2010 einen Beitragszuschlag von € 1.300,-, zusammengesetzt aus einem Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2014 hat die niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) dem Beschwerdeführer (BF) einen Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1300 vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Herrn XXXX XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe. Zur
Begründung: wurde angeführt, dass im Rahmen der am 12.08.2014 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1 Die Wiener Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 09.12.2013 dem Beschwerdeführer XXXX (kurz Bf) als Inhaber des Kaffees XXXXin 1140 Wien als Dienstgeber einem Beitragszuschlag in der Höhe von € römisch eins.1 Die Wiener Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 09.12.2013 dem Beschwerdeführer römisch 40 (kurz Bf) als Inhaber des Kaffees XXXXin 1140 Wien als Dienstgeber einem Beitragszuschlag in der Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 24.03.2010 ausgesprochen, dass durch XXXX auf Grund einer nicht fristgerechten Anmeldung zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt gem. § 113 Abs 1 Z 1 und Abs 2 iVm § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.300,00 Euro an die SGKK zu entrichten sei. 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.10.2015, Zl. B/LEM/BP-417/2015, wurde Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen der fehlenden Anmeldung von Herrn XXXX (im Folgenden: Beteiligter) ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 04.10.2012 ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag iHv € 400,-- zu entrichten. 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 01.03.2013, GZ: 046-113(2) - 1/13, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verhängte die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 1.300,- (wobei sich aus der Bescheidbegründung erschließen lässt, dass sich dieser Beitragszuschlag aus einem Teilbetrag von € 800 für den Prüfeinsatz und einem Teilbetrag von € 500,- für die ge... mehr lesen...