Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oa. Bescheid vom 06.10.2008 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die Beschwerdeführerin (folgend kurz auch "BF"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG hinsichtlich der Beschäftigung der XXXX (folgend kurz auch "VP") gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 30.07.2008 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die Beschwerdeführerin (folgend kurz auch "BF"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG hinsichtlich der Beschäftigung des XXXX (folgend kurz auch "ZP"), der XXXX (folgend kurz auch "VP"), der XXXX (folgend kurz auch "EG") und der XXXX (folgend kurz auch "GA") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") hat mit Bescheid vom 12.04.2016 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: "BF'') auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Als Rechtsgrundlagen führte die SGKK die §§ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") hat mit Bescheid vom 10.05.2016 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: "BF''), Herrn XXXX , auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Als Rechtsgrundlagen führte di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 23.01.2017 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 17.12.2016 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 02.07.2015, Zl. XXXX, der CXXXX und CXXXX Gesellschaft mbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für JXXXX LXXXX, VSNR XXXX XXXX, zur Pflichtversich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.01.2016, Zl. XXXX, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK), zugestellt am 19.01.2016, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,- auferlegt. Begründend führte die WGKK im Wesentlichen aus, die Beschwerdeführerin habe die Anmeldungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 01.10.2015 um 11:00 Uhr fand in einem Weingarten des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in XXXX eine Kontrolle von Prüforganen der Abgabenbehörde des Bundes statt. römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in römisch 40 eine Kontrolle von Prüforganen der Abgabenbehörde des Bundes statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass acht ungarische Staatsangehörige i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 28.09.2016 um 11.10 Uhr führte die Finanzpolizei eine Kontrolle auf dem Anwesen XXXX, durch. Bei dieser Kontrolle wurden die Herren XXXX, XXXX, XXXX und XXXX auf dem Grundstück des Herrn 1. Am 28.09.2016 um 11.10 Uhr führte die Finanzpolizei eine Kontrolle auf dem Anwesen römisch 40 , durch. Bei dieser Kontrolle wurden die Herren römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 auf dem Grundstück des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 25.10.2013, Zeichen: XXXX im Spruchpunkt I. Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK der Beschwerdeführerin in Anwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 08.10.2015, Zl. XXXX, der XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 08.10.2015, Zl. römisch 40 , der römisch 40 KG (im Folgenden: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in XXXX eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Dabei wurde Herr XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter) beim Verputzen von Mauerschlitzen arbeitend angetroffen, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung bestanden hat. 1. Am 26.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) inXXXXeine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Dabei wurde Herr XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter) beim Verputzen von Mauerschlitzen arbeitend angetroffen, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung bestanden hat. 1. Am 20.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.10.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) die XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: der BF) wegen der nicht fristgerechten Vorlage von Anmeldungen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1, 1a und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR XXXX. 1. Mit Bescheid vom 28.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.12.2016 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) ausgesprochen, dass seitens des nunmehrigen Beschwerdeführers, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 2.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 10.07.2014 ergab eine Kontrolle eines Teams der Finanzpolizei an der Adresse XXXX, dass drei männliche Personen mit Erd- Grab- und Planierarbeiten beschäftigt waren, ohne dass die erforderlichen Anmeldungen gemäß dem ASVG vor dem Arbeitsantritt erstattet worden seien. 1. Am 10.07.2014 ergab eine Kontrolle eines Teams der Finanzpolizei an der Adresse römisch 40 , dass drei männliche Personen mit Erd- Grab-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 25.07.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX GesmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeber wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 120 Euro zu entrichten habe. 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 07.04.2016, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 07.04.2016, Zl. römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 28.04.2016, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.06.2016, GZ: VA/ED-FP-0134/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden GmbH gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vor, weil die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , nicht vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung gemeldet worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2016, Zl: VA-VR, XXXX, der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.H.v. € 1300 zur Entrichtung an die belangte Behörde binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides vorgeschrieben, weil die Anmeldung für JXXXX BXXXX PXXXX, VSNR XXXX, in Folge als Arbeitnehmerin bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 14.09.2015 wurde von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 14.09.2015 wurde von der Oberöste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 23.8.2015 im Lokal des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: "BF") wurde - den Wahrnehmungen der einschreitenden Beamten zufolge - der indische Staatsbürger H. S. arbeitend angetroffen, ohne dass er zur Sozialversicherung angemeldet gewesen sei. 2. Am 10.9.2015 wurde von der Finanzpolizei diesbezüglich wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung eine Nie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.03.2011, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer oder kurz: der BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführten Personen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von 1. Mit Bescheid vom 21.03... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.05.2016 wurde Frau XXXX rückwirkend für ihre Beschäftigung am 11.03.2015 und am 12.03.2015 als Dienstnehmerin des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und dem AlVG einbezogen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass diese im gegenständlichen Gasthaus einfache manuelle Tätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten durchgeführt habe, die in Bezug auf die Arbeitsausführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 20.12.2013 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 30.10.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 20.12.2013 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 30.10.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigu... mehr lesen...
Begründung: Zu A I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH St. Pölten vom 21.11.2016, Zl. XXXX, wurde XXXX Verwaltungsübertretungen gemäß § 111 ASVG in drei Fällen (Spruchpunkten) für schuldig erachtet, dies betreffend drei zu meldende Personen. Dafür wurde je Spruchpunkt eine Geldstrafe von € 365,00 (Ersatzfreiheitsstrafe: je 56 Stunden) sowie ein Kostenbeitrag von € 109,50 wegen Meldepflichtverletzung verhängt. Dieser Strafbescheid ist s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurde am 28.09.2015 festgestellt, dass für vier Arbeitnehmer, die am Standort der GXXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) arbeitend angetroffen wurden, die Anmeldungen gemäß § 33 Abs. 1 ASVG nicht vor dem Arbeitsantritt erfolgt sind. 1. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurde am 28.09.2015 festgestellt, dass für vier Arbeitneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 08.01.2016, FA-GZ 091/10002/18/5116, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 16.12.2015 um 09:20 Uhr auf Grund einer anonymen Anzeige beim Umbau an der Adresse XXXX festgestellt wurde, dass auf der Baustelle abgesehen vom Hauseigentümer [An... mehr lesen...