Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid derXXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2018, ZI. XXXX wurde Herrn XXXX, geboren am XXXX(im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG wegen nicht fristgerechter Anmeldung des Herrn XXXX(im Folgenden NB), SVNR: XXXX ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seinen Rechtsvertreter fristgerech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ, XXXX vom 14.11.2018 schrieb die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 und 113 Abs 1 Z1 und Abs. 2 ASVG idgF der XXXX GmbH, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 2.800,00 vor, da die Genannte es verabsäumte vier namentlich genannte Personen, vor deren Arbeitsbeginn am 04.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.12.2019 stellte die Finanzpolizei im Zuge einer Kontrolle auf einer Baustelle in XXXX , fest, dass zwei Dienstnehmer (Herr XXXX und Herr XXXX ) nicht vor Arbeitsantritt angemeldet wurden. 1. Am 11.12.2019 stellte die Finanzpolizei im Zuge einer Kontrolle auf einer Baustelle in römisch 40 , fest, dass zwei Dienstnehmer (Herr römisch 40 und Herr römisch 40 ) nicht vor Arbeitsantritt angemeldet wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge "belangte Behörde") vom 09.5.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge "bP") gemäß § 113 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,00 vorgeschrieben. römisch eins.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (im der Folge "belangte Behörde") vom 02.10.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge "bP") gemäß § 113 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. römisch eins.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 03.08.2017 wurde der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 3.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , XXXX , 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 07.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX und XXXX , VSNR: XXXX (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 01.06.2017 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 4.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 1), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 2), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 3), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 30.11.2010, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach sei bei einer Kontrolle am 18.11.2010 um 09:00 Uhr auf der Baustelle " XXXX " XXXX [FI], geboren am XXXX , bei Fliesenlegearbeiten angetroffen worden. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 21.07.2009, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach sei bei einer Kontrolle am 09.07.2009 um 07:30 Uhr auf der Baustelle "Wohnanlage XXXX " XXXX [HN], geboren am XXXX , beim Verfliesen des Kellerganges angetroffen wurde. Anlässlich einer weiteren Kontrolle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 21.07.2009, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach sei bei einer Kontrolle am 09.07.2009 um 07:30 Uhr auf der Baustelle "Wohnanlage XXXX " XXXX [HN], geboren am XXXX , beim Verfliesen des Kellerganges angetroffen wurde. Anlässlich einer weiteren Kontrolle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 21.07.2009, FA-GZ XXXX , eingeleitet. Demnach sei bei einer Kontrolle am 09.07.2009 um 07:30 Uhr auf der Baustelle "Wohnanlage XXXX " XXXX [HN], geboren am XXXX , beim Verfliesen des Kellerganges angetroffen wurde. Anlässlich einer weiteren Kontrolle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 04.12.2018, Zl. XXXX , Herrn A XXXX M XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für A XXXX A XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. Begründend führte die Behörde aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 26.06.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 06.11.2018 wurde der XXXX , (in Folge: Beschwerdeführerin oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX VSNR: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 07.12.2017 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , XXXX , VSNR: XXXX und XXXX VSNR: XXXX (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.02.2019 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen der fehlenden Anmeldung des XXXX (im Folgenden: Erstbeteiligter) verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 ASVG binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu bezahlen. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 29.05.2018 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX (in Folge DN), VSNR: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK oder belangte Behörde) vom 05.07.2018 wurde die Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 400,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX (in Folge DN), VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Begründend wurde ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vor. Begründend führte die Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat Mag XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 17.07.2018, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt, Finanzpolizei Team 27, am 28.03.2017 an der Adresse 2 XXXX 1. Im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt, Finanzpolizei Team 27, am 28.03.2017 an der Adresse 2 römisch 40 W XXXX , XXXX (in Folge als Reithof bezeichnet), wurden Frau D XXXX W römisch 40 , römisch 40 (in Folge als Reithof bezeichnet), wu... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor. 1. Mit Bescheid vom 14.08.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € römisch eins.1. Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 23.07.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 21.06.2018 festgestellt worden ist, dass sie ... mehr lesen...