Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in Folge: belangte Behörde) vom 24.01.2019 wurde Herrn H XXXX L XXXX , (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer J XXXX B XXXX , VSNR XXXX , Herrn F XXXX HXXXX , VSNR XXXX , und Herrn S XXXX P XXXX , VSNR XXXX , (in Folge DN), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. XXXX, stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) fest, dass diese es verabsäumt habe,XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) und XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Drittmitbeteiligte oder kurz: MB3) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 2.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich dreier Dienstnehmer, XXXX , XXXX und XXXX , welche am 27.02.2016 von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers arbeitend betreten wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 1.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe, aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich eines Dienstnehmers, XXXX , welcher am 21.01.2016 arbeitend von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers betreten worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.12.2016, Zl. VA/ED-FP-0393/2016, der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.11.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von den nunmehrigen Beschwerdeführern (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 35 Abs 1, 111 Abs 1, 111a sowie 113 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 20.05.2018 in XXXX , durchgeführten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 02.05.2019, Zeichen: XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid derXXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2018, ZI. XXXX wurde Herrn XXXX, geboren am XXXX(im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG wegen nicht fristgerechter Anmeldung des Herrn XXXX(im Folgenden NB), SVNR: XXXX ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seinen Rechtsvertreter fristgerech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ, XXXX vom 14.11.2018 schrieb die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 und 113 Abs 1 Z1 und Abs. 2 ASVG idgF der XXXX GmbH, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 2.800,00 vor, da die Genannte es verabsäumte vier namentlich genannte Personen, vor deren Arbeitsbeginn am 04.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 01.06.2017 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 4.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 1), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 2), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 3), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 04.12.2018, Zl. XXXX , Herrn A XXXX M XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für A XXXX A XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. Begründend führte die Behörde aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 26.06.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 06.11.2018 wurde der XXXX , (in Folge: Beschwerdeführerin oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX VSNR: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 07.12.2017 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , XXXX , VSNR: XXXX und XXXX VSNR: XXXX (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.02.2019 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen der fehlenden Anmeldung des XXXX (im Folgenden: Erstbeteiligter) verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 ASVG binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu bezahlen. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 29.05.2018 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX (in Folge DN), VSNR: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK oder belangte Behörde) vom 05.07.2018 wurde die Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 400,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX (in Folge DN), VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Begründend wurde ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vor. Begründend führte die Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat Mag XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 17.07.2018, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt, Finanzpolizei Team 27, am 28.03.2017 an der Adresse 2 XXXX 1. Im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt, Finanzpolizei Team 27, am 28.03.2017 an der Adresse 2 römisch 40 W XXXX , XXXX (in Folge als Reithof bezeichnet), wurden Frau D XXXX W römisch 40 , römisch 40 (in Folge als Reithof bezeichnet), wu... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor. 1. Mit Bescheid vom 14.08.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € römisch eins.1. Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 23.07.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 21.06.2018 festgestellt worden ist, dass sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 05.02.2018, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 400,- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 05.02.2018, Zl. römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR ... mehr lesen...