Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.04.2010, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer oder kurz: der BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführten Personen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von 1. Mit Bescheid vom 30.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.07.2016 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstatten wurden. 1. Mit Bescheid vom 13.07.2016 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.04.2016, XXXX, festgestellt, dass 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.04.2016, römisch 40 , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), XXXX, in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, gemäß §§ 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde die römisch 40 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2016, XXXX verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: die BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführter Person gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1. Mit Bescheid vom 04.05.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.10.2015 gegen 14.05 Uhr fand an der Adresse XXXX, XXXX eine Kontrolle von Prüforganen des Finanzamtes XXXX statt. 1. Am 03.10.2015 gegen 14.05 Uhr fand an der Adresse römisch 40 , römisch 40 eine Kontrolle von Prüforganen des Finanzamtes römisch 40 statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei moldawische Staatsangehörige (Herr XXXX und Herr XXXX) an der Kellerfassade ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, verpflichtete die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz StGKK) den Beschwerdeführer (im Folgenden so oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1.300,00, da er es verabsäumte, XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) vor deren Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 11.11.2011 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 25.05.2011, zu DG-Kontonummer XXXX , GZ: 046-113(2)-96/11, wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Organe des Finanzamtes XXXX , Team Finanzpolizei, am 30.03.2011 festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 24.03.2011, zu DG-Kontonummer XXXX , GZ: 046-113(2)-42/11, wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Organe des Finanzamtes XXXX , Team Finanzpolizei, am 04.02.2011 festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.06.2014 um 09.00 Uhr fand an der Adresse XXXX eine Kontrolle von Prüforganen der Abgabenbehörde des Bundes statt, ursprünglich des Betriebes des Herrn Gyula Peter XXXX. 1. Am 11.06.2014 um 09.00 Uhr fand an der Adresse römisch 40 eine Kontrolle von Prüforganen der Abgabenbehörde des Bundes statt, ursprünglich des Betriebes des Herrn Gyula Peter römisch 40 . Bei dieser Kontrolle stellten die Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oa. Bescheid vom 21.07.2011 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-- gemäß §§ 33, 35, 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG zu entrichten. Bei einer Überprüfung durch ein Organ der Abgabenbehörde des Bundes sei am 13.10.2010 festgestellt worden, dass XXXX (im Folgenden ... mehr lesen...
Begründung: Zu A I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH Güssing vom 25.02.2013 wurde XXXX einer Verwaltungsübertretung gemäß § 111 ASVG in drei Fällen (Spruchpunkten) für schuldig erachtet, dies betreffend drei zu meldende Personen. Dafür wurde je Spruchpunkt eine Geldstrafe von € Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH Güssing vom 25.02.2013 wurde römisch 40 einer Verwaltungsübertretung gemäß Paragraph 111, ASVG in drei Fällen (Spruchpu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 18.04.2016, Zl. XXXX, festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), Beitragskontonummer: XXXX, in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 zu entrichten hat. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.09.2016, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der Herrn XXXX, VSNR: XXXX (im Folgenden: FA), XXXX, VSNR: 1. Mit Bescheid der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.09.2016, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der Herrn XXXX, VSNR: XXXX (im Folgenden: FA), XXXX, VSNR: 1. Mit Bescheid der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.09.2016, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr Stefan RIEDL (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung des Herrn XXXX, VSNR: XXXX (im Folgenden: ED) zur Pflichtversicherung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.04.2009 und am 25.04.2009 wurde XXXX (im Folgenden Frau XXXX.), Versicherungsnummer XXXX, durch Organe des Finanzamtes XXXX und des Finanzamtes XXXX, als Warenpräsentatorin für die Firma XXXX (im Folgenden: BF) im Einkaufscenter XXXX in der XXXX um 18:15 Uhr bzw. im Einkaufscenter XXXX, XXXX um 17:45 Uhr betreten. 1. Am 23.04.2009 und am 25.04.2009 wurde römisch 40 (im Folgenden Frau römisch 40 .), ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der GKK XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen der verspäteten Erstattung von Meldungen ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 ASVG in Höhe von € 70,-- zur Zahlung vorgeschrieben. 1. Mit angefochtenem Bescheid der GKK römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen der verspäteten Erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2010 wurden Herr XXXX, geb. XXXX, StA. Slowien, (im Folgenden Herr K.), und Herr XXXX, geb. XXXX, StA. Kosovo (im Folgenden Herr B.), beim Auftragen des Außenputzes auf einer Baustelle des Herrn XXXX (im Folgenden: BF) an der Adresse XXXX, durch Organe des Finanzamtes XXXX betreten. 1. Am 27.05.2010 wurden Herr römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Slowien, (im Folgenden Herr K.), und Herr römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 19.01.2016 fand aufgrund einer anonymen Anzeige eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei in einem Gebäude statt, welches im Eigentum des XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer - Bf) steht. 1. Am 19.01.2016 fand aufgrund einer anonymen Anzeige eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei in einem Gebäude statt, welches im Eigentum des römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerdeführer - Bf) steht.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.07.2016, GZ: 046-113(2) - 26/16, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , verpflichtet, aufgrund der Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von Euro 1.300,-- an die GKK zu entrichten. 1. Mit Bescheid vom 19.07.2016, GZ: 046-113... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.09.2008 wurde Frau XXXX (im Folgenden Frau K.), Versicherungsnummer XXXX, als Servicehilfskraft in der Gaststätte des XXXX (im Folgenden: BF) an der Adresse XXXX, durch Organe des Finanzamtes XXXX betreten. 1. Am 05.09.2008 wurde Frau römisch 40 (im Folgenden Frau K.), Versicherungsnummer römisch 40 , als Servicehilfskraft in der Gaststätte des römisch 40 (im Folgenden: BF) an der Adresse römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 14.01.2016 wurde XXXX (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für zwei Dienstnehmer (Dorinel Jiman, XXXX und Ioan-Sorin Morar, XXXX ) zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 03.02.2016, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 03.02.2016, Zl. römisch 40 , römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG einen Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.11.2015, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Person Herrn XXXX, VSNR: XXXX (im Folgenden: MG) einen Beitr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 06.10.2015 wurde die XXXX - Gemeinnützige GmbH (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 06.10.2015 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.07.2014, Zl. VII-AP1002/0019, wurde die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wegen der fehlenden Anmeldung von Herrn XXXX und Herrn XXXX (im Folgenden: Dienstnehmer) verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2014, Zl. VII-AP1002-14/0009, wurde die XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch Treuratio Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden Vertreterin) wegen der fehlenden Anmeldung von Herrn XXXX verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- gemäß § 113 Abs 1 Z. 1 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.10.2015, Zl. VA/ED-K-XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.10.2015, Zl. VA/ED-K-XXXX, römisch 40 (im Folgenden:... mehr lesen...