Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten nahmen von der Klägerin ab 1. Februar 1983 die im vierten Stock des Hauses Innsbruck, Innstraße (Innrain) 13, gelegene Wohnung mit einer Gesamtnutzfläche von 79,53 m2 in Bestand. Als Nettomietzins wurde ein Betrag von 5.555 S, zahlbar im vorhinein, längstens bis zum Fünften jedes Monats, weiters eine Betriebskostenakontierung von monatlich 537,29 S und eine Wertsicherung des Nettomietzinses nach dem Verbraucherpreisindex mit einer 5 %-Klausel v... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 ZPO §521a WEG 1975 §24 Abs4 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist keine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Die Klägerin hat ihre Räumungsklage auf einen qualifizierten Mietzinsrückstand des Beklagten iS des § 1118, zweiter Fall, ABGB betreffend die Monate 7 und 8/88 gestützt und das von ihr ursprünglich damit verbundene (Mietzins)Zahlungsbegehren bereits in der ersten Tagsatzung am 27.10.1988 wegen "Zahlung des Beklagten nach Klageeinbringung" auf Kosten eingeschränkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1.September 1975 Mieterin eines Geschäftslokales im Hause Innsbruck, Schneeburggasse 24. Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der am 5. eines jeden Monats fällige Mietzins betrug im Jahre 1988 monatlich S 4.788. Bis 1981 führte die Beklagte in diesem Bestandobjekt selbst einen Kaffeehausbetrieb. Seit 1981 hatte die Beklagte dieses Unternehmen jedoch verpachtet. Sie erzielt seit 1.April 1987 einen monatlichen Pach... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 ZPO §500 Abs2 IIB2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 41.776,08 sA und - gestützt auf § 1118 Fall 2 ABGB - auf Räumung in Anspruch. Im Zuge dieses Verfahrens hat das Erstgericht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 MRG ausgesprochen, daß der Mietzinsrückstand für die Zeit vom Jänner 1982 bis Oktober 1984 S 41.776,08 samt Zinsen betrage. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluß auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 1, Mahlerstraße 1. Die Galerie S*** Kunsthandelsgesellschaft mbH (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) hat von ihr die in diesem Haus gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top Nr 15a gemietet. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 19. Mai 1987 zu 4 S 96/87 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Infolge Rekurses der Gemei... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mehrheitseigentümerin des Hauses Naglergasse 5 im 1. Wiener Gemeindebezirk und begehrte als Vermieterin vom beklagten Mieter von Kellerräumlichkeiten im erstgerichtlichen Verfahren 48 C 389/85 die Zahlung eines rückständigen Mietzinses in der Höhe von S 89.928,50 und im erstgerichtlichen Verfahren 48 C 113/86 die Zahlung weiterer rückständiger Mietzinsbeträge von S 93.998,69 sowie die Räumung der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt nicht von der aufgeworfenen Rechtsfrage ab. Die angefochtene Entscheidung betrifft einen Beschluß iS des § 33 Abs. 2 MRG. Unter dem geschuldeten Betrag iS dieser Bestimmung ist nur der der Vertragsauflösung nach § 1118 ABGB zugrunde liegende Mietzinsrückstand selbst zu verstehen, nicht aber auch etwaige Nebengebühren und Kosten (MietSlg. 30.474/12). Weitere, im Verlaufe des Verfahrens fällig werd... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Auf dem Gutsbestand eines im Eigentum der Klägerin befindlichen Tiroler walzenden Gutes stehen drei Einfamilienhäuser, darunter das aufgrund der Baubewilligung vom 27. März 1961 zu Beginn der 60er-Jahre errichtete unterkellerte eingeschossige Einfamilienhaus mit drei Zimmern, Küche, Bad, WC und Flur. Im Jahre 1977 war die damals 77 Jahre alte Großmutter der Klägerin Liegenschaftseigentümerin. Diese vermietete dem Beklagten das beschriebene Einfamilienhaus. Darüber er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum Vorverständnis der Prozeßlage ist aus den Vorprozessen festzuhalten, daß der 1970 gestorbene Ehemann der Beklagten und Vater des Klägers in den 20er-Jahren von seinem Vater eine städtische Liegenschaft geerbt, in den 30er-Jahren ein Erzeugungsunternehmen gegründet und dieses in einigen Räumen des auf der ererbten Liegenschaft stehenden Gebäudes betrieben sowie in den späten 40er-Jahren in eine mit der Beklagten gegründete offene Handelsgesellschaft einge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 C MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ZPO §228 A1 ZPO §228 B3aa ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Elmar P*** taten sich 1983 zu einem Projekt zusammen, in dem Haus in Salzburg, Hubert Sattler-Gasse 3 einen als Wintergarten bezeichneten Durchgang mit einem Kaffeehaus, Handelsgeschäften sowie Ausstellungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten zu schaffen. Sie wollten die dazu benötigten Räume mieten, ausgestalten und untervermieten und eine Passage von der Hubert Sattler-Gasse zur Franz Josef-Straße errichten. Die Beklagte hat im Jahr 1983 die im Anschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte mit ihrer am 11.Mai 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Wohnräume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Im Klagsrubrum waren lediglich die Bemessungsgrundlagen des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührenges... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Graz, Glacisstraße 43 a. Die Beklagte ist Mieterin von im Parterre und im Keller dieses Hauses gelegenen Räumlichkeiten, in denen das "Cafü Glacis" betrieben wird. Mit der am 24.10.1984 eingebrachten und am 2.11.1984 zugestellten Klage begehrten die Kläger unter Berufung auf den Mietvertrag und § 1118 ABGB die Räumung des Bestandobjektes, weil für den Zeitraum von September 1983 bis Oktober 1984 ein Mietzinsrückstand von S 92.7... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten den Beklagten die im 2.Stock des Hauses Klosterstraße Nr.4 in Linz hofseitig gelegene Wohnung zum 31. Juli 1985 auf. Als Kündigungsgrund wurde geltend gemacht, daß die Beklagten die im Mietvertrag vereinbarten Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen. Die Beklagten erhoben rechtzeitig Einwendungen, beantragten die Aufhebung der Kündigung und brachten vor, daß sie die vereinbarten Arbeiten stets erbracht und den Mietzins stets bezahlt hätten. Am 17... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ZPO §500 Abs2 IIB2 ZPO §527 Abs1 C ZPO §528 Abs1 Z5 F1 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 Satz2 ZPO §503 Abs1 Z2 C6 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete der Beklagten mit Mietvertrag vom 1. Mai 1982 eine 4-Zimmer-Wohnung mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m 2 (laut Mietvertrag 115 m 2 ) um einen monatlichen Mietzins von S 4.166,67 zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer, somit insgesamt S 4.500,--. Die Beklagte geriet schon von Beginn des Mietverhältnisses an mit der Bezahlung des vereinbarten Zinses in Verzug. Sie bezahlte im Jahre 1982 S 4.500,--, 1983 S 16.820,-- und 1984 bis einschließlich O... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietver... mehr lesen...