Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Bestandvertrags vom 9.August 1993 (Beginn der Vertragsabwicklung 15.August 1993) auf unbestimmte Dauer Mieter eines 383,29 m2 großen Geschäftslokals (Rechtsanwaltskanzlei) in Wien 1. Die beklagten Parteien waren bzw. sind Miteigentümer jener Liegenschaft, auf der sich das Bestandobjekt befindet. Die Miteigentümer wurden beim Vertragsabschluß durch ihren Hausverwalter vertreten. Der schriftliche Mietvertrag enthält ua folgende Regelu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1 MRG §33 Abs2 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin von Liegenschaften in den Katastralgemeinden Thalerhof und Wagnitz und schloß mit Rechtsvorgängern der beklagten Partei den „Pachtvertrag“ vom 4. August 1986 über Grundstücke im Gesamtausmaß von 150.257 m2 ab. Die beklagte Partei trat mit Zustimmung der klagenden Partei anstelle der bisherigen Bestandnehmer in das Vertragsverhältnis ein. Der „Pachtvertrag“ hat ua folgenden Wortlaut: „I. ... Der Verpächter verpachtet die oben bezeich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses von 33.139,92 S (28 C 1062/95b) und wegen des Rückstandes die Räumung (28 C 987/95g). Die Vorinstanzen haben in den verbundenen Rechtssachen die Klagen abgewiesen und das Vorliegen grober Fahrlässigkeit des Mieters (§ 33 Abs 2 MRG) am Entstehen des am Tag der letzten Streitverhandlung bezahlten Rückstandes verneint. Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses von 33.139,92 S (2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmung des § 33 Abs 2 Satz 2 MRG ist eine reine Verfahrensvorschrift, deren Nichtbeachtung einen Verfahrensmangel darstellt (RZ 1991/65; 7 Ob 1660/93; 4 Ob 2348/96i). Das Gericht zweiter Instanz hat das Vorliegen dieses bereits in der Berufung gerügten Mangels nach sachlicher Prüfung verneint. In einem derartigen Fall kann der Mangel nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr in der Revision geltend gemacht w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Vermieterin, die Beklagte Mieterin der Wohnung ***** Straße *****. Unbestritten ist, daß das Bestandverhältnis vor Klagseinbringung beendet war. Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von S 17.327,13 an Kosten für die Instandsetzung des Mietobjektes (§ 1111 ABGB). Die Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete bis zur Höhe des Klagsbetrages eine Ablöseforderung für in der Wohnung verbliebene Investitionen (Heizkörper) ein. Die Klägerin war... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 1118 ABGB ist nachgiebiges Recht. Unterliegt das Bestandverhältnis - wie hier der Pachtvertrag über eine Hafenbetriebsanlage - keinen besonderen Schutzbestimmungen, dann können auch für den Bestandgeber günstigere Kündigungsbestimmungen vereinbart werden (3 Ob 552/83). Bei einem Pachtverhältnis müssen die von den Parteien vereinbarten Auflösungsgründe keineswegs die Bedeutung eines wichtigen Kündigungsgrundes im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat das - vor mehreren Jahrhunderten errichtete - Haus E*****, Ende des Jahres 1978 von der V***** AG erworben. Im Jahr 1947 wurde dem Beklagten, welcher damals bei der A***** AG beschäftigt war, die Wohnung Nr 3 in diesem Haus als Werkswohnung zugewiesen. Der Beklagte ist seit 1985 Pensionist der V***** AG. Am 5.5.1980 schloß der Beklagte mit der Klägerin über die Wohnung Nr 3 einen Mietvertrag mit einem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber ausführt, er habe am 23.Oktober 1995 einen Antrag gemäß § 37 Abs 1 Z 12 MRG beim Erstgericht überreicht, ist ihm zu erwidern, daß der für das Fehlen eines groben Verschuldens an der Nichtzahlung beweispflichtige Beklagte (WoBl 1990/85 ua) weder im Rahmen seines vor dem Erstgericht mit Schriftsatz ON 6 erstatteten Vorbringens noch in der Berufung den Gegenstand dieses Antrages genannt hat,... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B2 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 WEG 1975 §24 Abs4 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG §... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 23.6.1986 einen Anwartschaftsvertrag abgeschlossen, in dem der Beklagten von der Klägerin hinsichtlich der Wohnung Nr.3 im Haus ***** der Erwerb von Wohnungseigentum zugesichert wurde; mittlerweile ist die Wohnung übergeben und auch der Kaufvertrag von beiden Seiten unterfertigt. Laut Anwartschaftsvertrag hatte die Beklagte für die Wohnung Eigenmittel von S 234.748,-- an die Klägerin zu zahlen, und zwar S 23.000,-- bis zum 30.6.1986, weit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Einer Beschlußfassung nach § 33 Abs 2 letzter Satz MRG oder - wenn gleichzeitig ein Zahlungsbegehren gestellt wurde - eines diesen Beschluß ersetzenden Teilurteiles bedarf es dann nicht, wenn der Mieter zur Dartuung des Fehlens des groben Verschuldens an einem unzweifelhaft bestehenden, nur der Höhe nach strittigen Zinsrückstand gar nichts behauptet hat (Würth in Rummel, Rz 7 zu § 33 MRG; WoBl 1990/85; WoBl 1991/65... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - in den beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen - das Begehren der (Wohnungs)Mieterin gegenüber der Vermieterin auf Rückzahlung zuviel bezahlter Pauschalmietzinse von 26.652,56 S sA ab und gab dem Begehren der Vermieterin auf Zahlung rückständigen Pauschalmietzinses von 1.635 S sA statt. Das Gericht zweiter Instanz änderte dieses Urteil zugunsten der Mieterin lediglich im Zinsenzuspruch an die Vermieterin ab un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren im Zeitpunkt der Aufkündigung Eigentümer des Hauses W*****. Der Beklagte ist Mieter des in diesem Haus gelegenen Geschäftslokales Nr.17, bestehend aus Vorraum, Lager, WC und Werkstätte. Die Räume dienen einen Rock'n Roll-Club als Vereinsquartier. Vereinsobmann ist der Beklagte. Der Club hat rund 200 bis 250 Mitglieder; die Mitglieder zahlen zwischen S 350 und S 650 an Mitgliedsbeitrag (pro Jahr). Der Verein hat aus den Mitgliedsbeiträgen G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Wiener Liegenschaft mit Haus. Aufgrund des schriftlichen Mietvertrages vom 2.November 1955 war ein Einzelkaufmann vom 1.November 1955 bis zu seinem Tod Hauptmieter eines Geschäftslokals im Haus des Klägers. Die Witwe des Verstorbenen trat sodann in das Hauptmietverhältnis ein und betrieb das nunmehr in ihrem Eigentum stehende Unternehmen bis zu ihrem Tod am 5.Mai 1981 weiter. Deren Erben wären ihre beiden Kinder gewesen. Diese verzichte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses in M*****, das teilweise an die beklagte Partei vermietet ist, die dort einen Lebensmittelhandel betreibt. Der Kläger behauptete, die beklagte Partei habe um eine gewerberechtliche Konzession für das Gastgewerbe mit der Betriebsart "Buffet" angesucht und habe vor, die vereinbarte Benützungsart entsprechend zu ändern. Der Kläger sei nicht verpflichtet, diese Benützungsänderung hinzunehmen. Er begehrte daher, die beklagte Partei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, der Erstbeklagte habe sein in dem vom Kläger gemieteten Geschäftslokal betriebenes Textilhandelsunternehmen an die Zweitbeklagte übertragen, weshalb die beiden Beklagten im Sinne des § 12 Abs 3 MRG nunmehr zur Zahlung eines ortsüblichen Mietzinses verpflichtet seien. Demgemäß begehre er mit der vorliegenden Klage für die Zeit vom 1.11.1989 bis 28.2.1991 die Differenz zwischen dem bisherigen Mietzins von monatlich S 500,- und dem ortüblichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1 MRG §33 Abs2 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem wegen Zahlung von Mietzinsrückständen und Räumung anhängigen Verfahren hat das Gericht zweiter Instanz der Berufung des Beklagten gegen das klagsstattgebende Ersturteil keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß die Revision hinsichtlich des Zahlungsbegehrens jedenfalls unzulässig, hinsichtlich des Räumungsbegehrens nicht zulässig sei. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes ist jedoch die Revision gegen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie Mieterin eines Gasthauslokales samt Nebenräumen in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus sei. Der unmittelbare Eingang zum Mietobjekt erfolge von einem Hof aus, dessen Eingänge zu beiden Seiten in den jeweils vorbeiführenden Straßen liegen. Die Eingangstore seien bisher in der Zeit von 7,30 Uhr bis 23 Uhr offengehalten worden, nunmehr - seit die Klägerin den Gasthausbetrieb auch am Wochenende führen wolle - sei vom Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit etwa 1967 Eigentümer des Hauses W*****. Das darin befindliche Geschäftslokal - top.Nr.3 und 4 - war schon Mitte der 60er Jahre von der Firma O***** & Co, einer offenen Handelsgesellschaft, gemietet worden. Die OHG hat diese Geschäftsräumlichkeiten immer untervermietet; im Jahre 1975 schloß sie den Untermietvertrag mit der Beklagten, die früher ihre Angestellte gewesen war. In Punkt 5. des Untermietvertrages wurde festgehalten, daß "die geg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Aktenwidrigkeit wurde im Berufungsverfahren nicht geltend gemacht. Eine im Berufungsverfahren nicht gerügte Aktenwidrigkeit kann im Revisionsverfahren nicht nachgetragen werden (EFSlg 55.112). 2.) Die Zweitbeklagte hat zwar behauptet, wirtschaftliche Schwierigkeiten seien der Grund für die verspäteten Mietzinszahlungen gewesen, ohne dies aber näher zu konkretisieren bzw Beweise hiefür anzubieten. Die Vorinstan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmung des § 33 (2) 2. Satz MRG ist eine reine Verfahrensvorschrift, deren Nichtbeachtung mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu rügen ist (RZ 1991/65, 202). Dies ist hier - erfolglos - geschehen. Die Bestimmung des Paragraph 33, (2) 2. Satz MRG ist eine reine Verfahrensvorschrift, deren Nichtbeachtung mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu rügen ist (RZ 1991/65... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ließ auf einer von ihm 1963 erworbenen Liegenschaft in Wien-Favoriten aufgrund der Baubewilligung vom 26.1.1969 ein mehrgeschoßiges Wohnhaus mit einem Vorder- und einem Hintertrakt aufführen, ohne hiefür öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Mit Vertrag vom 14.3.1977 vermietete er der beklagten Partei alle Räumlichkeiten im 2., 3., 4. und 5. Obergeschoß des Vordertrakts bis 31.7.1985; das Bestandverhältnis wurde in der Folge jedoch wiederholt verlängert.... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat in den von ihr seit 5.2.1963 gemieteten Räumen in Bregenz, Montfortstraße 9/5, den Versicherungsmaklerbetrieb ihres 1958 verstorbenen Gatten Dr.Johann R***** bis 1990 als Witwenbetrieb allein weitergeführt. Ende 1989 wurde dieser Betrieb in die Dr.iur Johann R***** GesmbH & Co KG umgewandelt. Der Kläger ist an dieser Gesellschaft mit seiner Gattin mit 49 % beteiligt und ist ihr Geschäftsführer. Der Beklagten stehen die restlichen 51 % der Antei... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1 MRG §33 Abs2 ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4 ZPO §508a MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte den Beklagten Geschäftsräumlichkeiten wegen Nichtzahlung des Mietzinses (ua) auf (K 9/91 = 4 C 472/91g des Erstgerichtes). In der Folge brachte die Klägerin gegen die Beklagten eine Klage auf Zahlung rückständigen Bestandzinses bzw. Benützungsentgeltes von S 479.107,72 s.A. (4 C 697/91w des Erstgerichtes) ein; beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (ON 10). Das Zahlungsbegehren wurde im Laufe des Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin der im Hause S*****, im Erdgeschoß vom hofseitigen Eingang links gelegenen Wohnung top.Nr.7, bestehend aus Vorraum, Küche, drei Zimmern, einem Badezimmer mit WC und einem Raum im ersten Stock sowie zwei PKW-Abstellplätzen und einem Abstellplatz im Hof. Sie hat seit 1.7.1991 ein monatliches Entgelt (incl. Umsatzsteuer) von S 3.500,-- (reine Miete: S 1.000,--; Betriebskostenakonto: S 2.200,--; Stromakonto: S 300,--) zu bezahlen. Die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 19.12.1990 beim Erstgericht eingelangten und am 21.12.1990 der Beklagten zugestellten Aufkündigung wurde das im
Spruch: der Entscheidung angeführte Bestandobjekt gestützt auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 MRG 1.Fall (gänzliche Weitergabe des Mietobjektes) und 2.Fall (Weitergabe gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung) aufgekündigt und das entsprechende Begehren auf Rückgabe gestellt. Mit der am 19.12.1990 beim Erstgericht eingelangt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses in K*****. Aufgrund des Mietvertrages vom 15.1.1964 war das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene Geschäftslokal mit dem Eingang ***** gegen einen monatlichen Mietzins von S 800,-- wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex für K***** vermietet. Die Hauptmietrechte gingen aufgrund Unternehmensveräußerung im April 1989 auf die Beklagte über. Mit Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt K***** vom 31.7.1989, ***** wurde über ... mehr lesen...