Norm: MRG §27 MRG §37 MRG §40 Abs1 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsmittelwerberin geht selbst davon aus, daß nach ständiger Rechtsprechung zur Aktivlegitimation bei aus Anlaß eines Mieterwechsels bezahlten Ablösen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, auf wessen Kosten im Endeffekt die unzulässige Bereicherung des Ablöseempfängers erfolgt ist (vgl WoBl 1993, 135/98; 5 Ob 136/95; Würth in Rummel2 § 27 MRG Rz 9 mwN). Im vorliegenden Fall ist nach den ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 I ABGB §1489 IIA MRG §27 ABGB § 1489 heute ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974 ABGB § 1489 heute ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht (der Antrag an die Schlichtungsstelle stammt vom 8.1.988) stellte fest, daß die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin durch Vorschreibung eines im einzelnen aufgeschlüsselten monatlichen Entgelts für die Wohnung *****, im Zeitraum 1.1.1985 bis 31.12.1987 sowie durch Vorschreibung einer "Annuitätennachverrechnung 1980 bis 1984" Anfang 1985 das zulässige Entgelt insgesamt um S 21.792 überschritten habe. Es verpflic... mehr lesen...
Begründung: Im April 1994 richtete die Antragstellerin als Mieterin der Wohnung Mitterberggasse 19/15, 1180 Wien, bei der Schlichtungsstelle des MBA 18 gegen den vermietenden Antragsgegner zwei Sachanträge. Das Mietverhältnis habe am 1.5.1991 begonnen, die Wohnung weise eine Nutzfläche von 33 m2 auf und sei in Ausstattungskategorie "D" einzuordnen, da sich das WC bei Mietbeginn am Gang befunden habe. Im Mietvertrag sei ein frei vereinbarter Hauptmietzins von S 2.200,-- pro Mo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Klausel im schriftlichen Mietvertrag, daß Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen, keine Aussage über die Fromerfordernisse bei Mietvertragsabschluß selbst beinhalten, die Feststellungen im übrigen keinen Anhaltspunkt dafür bieten, daß die Parteien für den Mietvertragsabschluß die Anwendung der Schriftform vorbehalten hätten, die Übersendung und der Zugang von den... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Hauptmieterin einer noch nicht ausgebauten Dachbodenwohnung. Die Beklagte mietete diese Wohnung (der Mietvertrag wurde später auf die Agnes G***** GmbH übertragen) und zahlte an die Vormieterin eine Investitionsablöse von 1,812.000 S. Die Vormieterin (Klägerin) verzichtete auf ihr Mietrecht. Die Klägerin war Hauptmieterin einer noch nicht ausgebauten Dachbodenwohnung. Die Beklagte mietete diese Wohnung (der Mietvertrag wurde später auf die Agnes G... mehr lesen...
Norm: MRG §16 MRG §27 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war Hauptmieterin der 159,7 m2 großen, aus zwei Vorräumen, Garderobe, drei Zimmern, zwei Abstellräumen, Küche, Bad, WC und ein Kellerabteil bestehenden Wohnung in Wien *****. Der Antragsteller ist seit 1.12.1991 (Mietvertrag vom 2./9.12.1991) Hauptmieter dieser Wohnung. Er hatte am 25.11.1991 an die Antragsgegnerin für die Aufgabe der Mietrechte S 3,900.000,- bezahlt. Die Antragsgegnerin hatte in dieser Wohnung einen Kachelofen (Wert S 120.000... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne... mehr lesen...
Norm: KlGG §11 Abs5 MRG §1 Abs2 Z4 MRG §27 MRG § 1 heute MRG § 1 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 1 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 1 gültig von 01.01.2002... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Unterpächter eines Kleingartens. Auf Grund seiner Erklärungen schloß der Kleingärtnerverein, der Generalpächter der Kleingartenanlage ist, mit dem Beklagten über den vom Kläger in Unterbestand genommenen Kleingarten einen Unterpachtvertrag ab. Der Beklagte verpflichtete sich, dem Kläger aus diesem Anlaß S 530.000,- zu bezahlen; tatsächlich bezahlte er nur S 300.000,-. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung des restlichen Entgelts i... mehr lesen...
Norm: ABGB §917a ABGB §1295 Abs2 III HVG §29 IIg1 ImmMV §8 Abs5 ImmMV §15 MRG §27 ABGB § 917a heute ABGB § 917a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.19... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte KG, deren Komplementärin die zweitbeklagte GmbH ist, trat im Jahr 1988 ihre Hauptmietrechte an Geschäftsräumlichkeiten in Wien 1, um S 17,000.000,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer an die protokollierte Firma Z***** T***** ab. Der klagende Immobilienmakler begehrt eine Provision von S 1,020.000,- für die Vermittlung der Veräußerung dieser Mietrechte sowie Einrichtungsgegenstände. Nach der mündlichen Provisionsvereinbarung seien 5 % des Entgeltes zuzü... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG §27 Abs1 Z5 MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Mietzinsersparnis des Nachmieters könnte die Zahlung einer Ablöse an den Vormieter ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn der Vormieter dem Vermieter - neben dem die Zulässigkeitsgrenze nicht erreichenden Hauptmietzins - eine zulässige, dh bestimmten Zeiten zugeordnete (MietSlg 38.404 ua), noch relevante Einmalzahlung als Mietzinsvorauszahlung geleistet hätte (vgl Würth in Rummel, ABGB2, Rz 6 zu § 27 MRG; W... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG §37 Abs1 Z14 ZPO §500 Abs2 Z1 II1 ZPO §526 Abs3 G ZPO §528 Abs2 Z1 K MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller behauptet, dem Antragsgegner für die Weitergabe seines Mietrechtes am Reihenhaus R*****gasse 7 in Wien eine Ablöse von S 424.000,- gezahlt zu haben, wovon nur S 171.000,- durch den Wert übergebener Gegenstände gedeckt gewesen seien. Er hat daher vom Antragsteller gemäß § 27 Abs 3 MRG iVm Abs 1 Z 1 leg cit die Rückzahlung von S 253.000,- s.A. verlangt. Der Antragsteller behauptet, dem Antragsgegner für die Weitergabe seines Mietrechtes am ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 MRG §27 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner die Rückzahlung von S 25.800,-- sA mit dem Vorbringen, er habe mit diesem am 24.8.1988 einen Mietvertrag abgeschlossen, wobei der Antragsgegner die Bezahlung einer "Mietzinsvorauszahlung" in Höhe von 6 Monatsmieten im voraus verlangt habe. Da ab 1.9.1988 auch der reguläre Mietzins bezahlt worden sei, stelle die Zahlung eine verbotene Ablöse im Sinne des § 27 MRG dar, weil dafür keinerlei Gegenleistung erbracht worden sei... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG §28 ZPO §405 A MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - vom Antragsgegner (= Vormieter) die Rückzahlung zu viel bezahlter Ablöse von S 160.000 s.A., weil von den von ihm bezahlten S 192.500 höchstens S 32.500 dem Wert der übernommenen Gegenstände und Investitionen entsprächen. Im gerichtlichen Verfahren (ON 7) wurde außer Streit gestellt, daß vom Antragsteller an den Antragsgegner als Ablöse S 192.500 (darin enthalten 20 % Umsatzs... mehr lesen...
Norm: MG §17 A MRG §27 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon zu § 17 MG wurde judiziert, daß die gesetzliche Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung die Rückforderung einer vereinbarungsgemäß geleisteten Ablöse ausschließt, weil sich der Anwendungsbereich des § 17 MG auf Mietverhältnisse beschränkte, die hinsichtlich der Zinsbildung dem MG unterlagen (MietSlg 22/6). Nach vorzeitiger begünstigter Rückzahlung eines Förderungsdarlehens gelten für Mietzinsvereinbarun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Roland Kassowitz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr.A***** H*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Zatl... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, die über Nutzungsrechte an einer im Haus D***** Straße Nr 27 in Graz gelegenen Genossenschaftswohnung verfügte, hat vom Antragsteller anläßlich des Übergangs der Nutzungsrechte an diesen im Herbst 1988 S 360.000,-- verlangt und erhalten. Am 19.6.1991 stellte der Antragsteller beim Magistrat Graz/Schlichtungsstelle den Antrag, der Antragsgegnerin die Rückzahlung von S 250.000,-- aufzutragen, weil es sich dabei - mangels Gegenleistung der Antra... mehr lesen...
Norm: MRG §10 MRG §27 MRG § 10 heute MRG § 10 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 10 gültig von 21.02.1997 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 MRG § 10 gültig von 01.03.1994 bis 20.02.1997 ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...