Norm
MRG §27Rechtssatz
Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zugekommen seien.Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach Paragraph 37, MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach Paragraph 27, MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zugekommen seien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106943Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0050OB00004_97T0000_002