RS OGH 1997/1/28 5Ob4/97t, 5Ob185/99p

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

MRG §27
MRG §37
MRG §40 Abs1

Rechtssatz

Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zugekommen seien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106943

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0050OB00004_97T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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