Norm: MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Das Gesetz räumt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn der Beklagten aus erster Ehe. Sein Vater starb am 27.4.1981; dieser war gemeinsam mit der Beklagten Hauptmieter der Wohnung ***** S*****straße ***** gewesen. Der Kläger ist am ***** geboren; er war daher, als sein Vater starb, vierzehneinhalb Jahre alt. Damals wohnte er gemeinsam mit seinen Eltern in der streitgegenständlichen Wohnung. Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1. ihm den freien Zutritt zur Wohnung i... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Der gemeinsame Ha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Übergabsvertrags vom 14.2.1963 Eigentümer der Liegenschaft mit dem Mietwohnhaus in S*****P*****straße 12/L*****straße 1. Die Beklagte und ihr Gatte bezogen darin aufgrund eines Mietvertrags vom 21.5.1960 eine Wohnung. Der Gatte der Beklagten verstarb am 1.10.1990. Der Kläger kündigte dieses Hauptmietverhältnis "gemäß § 1116a ABGB iVm § 30 Abs 2 Z 6 MRG" zum 31.1.1992 gerichtlich auf und brachte in der Aufkündigung vor, die Wohnung d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagten ist darin zuzustimmen, daß - soweit ersichtlich - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehlt, welcher Zeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG maßgeblich ist. Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4, erster Fall, MRG hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, daß auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen ist, bei der Beurteilung de... mehr lesen...
Begründung: 1942 mietete der Ehegatte der Erblasserin die nun aufgekündigte Wohnung in einem Haus der klagenden Partei. Er benützte sie gemeinsam mit der Erblasserin und den gemeinsamen Kindern. Nach seinem Tod lebte die Erblasserin zunächst allein im Mietobjekt; zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt nahm sie ihren Sohn als Mitbewohner auf. Im Oktober 1986 - damals benützte der Sohn der Erblasserin die Wohnung nur mehr zu Aufbewahrungszwecken - zog die Enkelin der Erblasse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen hatte sich zwischen der am 3.5.1991 verstorbenen Mieterin und dem nahezu 33 Jahre jüngeren Beklagten im Laufe der Jahrzehnte eine Mutter-Sohn-ähnliche Beziehung und Bindung entwickelt, welche aber niemals auf eine Aufnahme eheähnlicher Beziehungen abzielte. Der Beklagte gehört daher nicht zum Kreis der nach § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigten Personen (EvBl 1994/167). Nach den Feststellunge... mehr lesen...
Norm: ABGB §182 Abs1 MRG §14 Abs3 MRG §30 Abs2 Z5 B ABGB § 182 heute ABGB § 182 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 182 gültig von 01.07.1960 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte die im 4.Stock des Hauses Bregenz, ***** gelegene Wohnung aufgrund eines mündlichen Mietvertrages an Manfred G***** vermietet, der am *****1993 verstorben ist. Mit Adoptionsvertrag vom *****1967 hatte Manfred G***** den leiblichen Vater der Marion G***** (geboren am 2.2.1963), Alfons F*****, an Kindesstatt angenommen. Marion G***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bregenz vom *****1993 zum Verlassenschaftskurator bestellt. Die Klägerin ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 A MRG §14 Abs3 ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses in 1180 Wien. Die Beklagte ist die Witwe nach dem am 26. Februar 1992 verstorbenen Sohn der Klägerin. Die Wohnung Nr. 2 in diesem Haus, deren Räumung die Klägerin begehrt, war die eheliche Wohnung der Beklagten und deren verstorbenen Mannes. Dieser war Hauptmieter dieser Wohnung; die Beklagte ist gemäß § 14 MRG nach seinem Tod in die Mietrechte eingetreten. Sie hat keine andere Wohnmöglichkeit. Dem Ehemann war Hauptmietzins plus ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Eine Mutter-Sohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigt die Wohnung in Wien 6, mit dem Vorbringen auf, die Mieterin sei ohne Hinterlassung eintrittsberechtigter Personen am 10.6. 1991 verstorben, die Wohnung diene nach ihrem Tode nicht dem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter Personen. Die Beklagten erheben Einwendungen und bringen vor, die Wohnung diene dem eintrittsberechtigten Erben nach der verstorbenen Mieterin zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses. Dieser habe a... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3 MRG §30 Abs2 Z5 E MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 30 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft ***** W*****gasse *****. Dr.Theodor S*****, der am 6.3.1991 verstorbene Vater der nun Beklagten, war alleiniger Hauptmieter der in diesem Hause gelegenen Wohnung top *****. Der Kläger kündigte die gegenständliche Wohnung gegenüber der Verlassenschaft nach Dr.Theodor S***** mit der Behauptung auf, sie diene nicht mehr der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses eintrittsberechtigter Personen, zumal auch di... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 14 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.9.1989 verstorbene Willibald M***** war Mieter einer im Haus der Klägerin gelegenen Wohnung, in der er bis zu seinem Schlaganfall im Dezember 1988 alleine lebte. Aufgrund des Schlaganfalles, der rechtsseitige Lähmungserscheinungen und Sprachstörungen nach sich zog, kam er zunächst in Spitalspflege und wurde anschließend als Pflegefall in der Pflegeabteilung eines Pensionistenheimes aufgenommen. Da er weder zur Aufnahme in das Pensionistenheim noc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten wohnten von 1968 bis 1984 mit ihren drei Kindern in der aufgekündigten Wohnung; 1984 übersiedelten sie in eine andere Wohnung in Wien und vereinbarten mit den Klägern, daß sie gegen Bezahlung eines erhöhten Mietzinses die Wohnung bis 30.9.1990 untervermieten dürfen. Im November 1988 vermieteten sie die Wohnung an einen Ausländer, mit dem sie vereinbarten, daß er mit 30.9.1990 ausziehen muß. Diesem Untermieter teilten sie auf sein diesbezügliches Ers... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 C1 MRG §14 Abs3 MRG §30 Abs2 Z4 E MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, daß das Berufungsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung a) trotz der festgestellten mangelnden Absicht der Klägerin, in der aufgekündigten Wohnung zu bleiben, und b) trotz ihres familienrechtlichen Anspruches auf Wohnversorgung gegenüber ihrem Ehegatten ein Eintrittsrecht der Klägerin in die Mitmietrechte ihrer Großmutter im Zeitpunkt des... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung, sie sei nach dem Tod des Siegfried W***** am 29. Juni 1985 in dessen Mietvertrag mit der beklagten Partei eingetreten und deshalb Hauptmieterin der Wohnung Nr. 5 im Haus W*****. Sie sei zwar kurz nach der Scheidung der Ehe mit Siegfried W***** aus dieser Wohnung ausgezogen, sei aber schon etwa ein halbes Jahr danach dort wieder eingezogen und habe fortan mit ihrem früheren Ehegatten eine Lebensgemeinschaft im Sinne des § 14 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am ***** verstorbene Leopoldine H***** war Mieterin der im Hause der Klägerin in Wien ***** gelegenen Wohnung, Stiege 2 top.Nr.10. Im November 1965 hatten die verstorbene Mieterin und ihr vorverstorbener Ehemann den damals sechs Monate alten Volkmar K***** in Pflege übernommen. Das Bezirksjugendamt für 19.Bezirk bewilligte diese Übernahme eines Pflegekindes. Mit Beschluß vom 25.3.1981 entzog der Jugendgerichtshof Wien als Pflegschaftsgericht den Kindese... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 A MRG §14 Abs3 MRG § 12 heute MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin war Alleineigentümerin des Hauses Wien 12., Schlöglgasse 38. Im ersten Stock befanden sich ursprünglich zwei gesonderte Wohneinheiten (Nr. 6 ud 7), die jedoch schon 1907 zu einer Wohnung zusammengelegt wurden. Die Erblasserin hinterließ vier Kinder, darunter den Kläger. Das Verlassenschaftsverfahren ist noch nicht beendet. Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Wohnung Nr.6/7 versiegelt. In der Folge wurde auch die Versiegelung des im Dachgescho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß der mj. Erstkläger und die Zweitklägerin nach dem Tod der vormaligen Hauptmieterin Leopoldine Z***** in deren Hauptmietrechte an der Wohnung ***** eingetreten seien. Es traf - zusammengefaßt dargestellt - folgende Feststellungen: Die Zweitklägerin wohnte seit dem Jahr 1953 in der Wohnung ihrer Eltern Leopoldine und Franz Z*****. Es gab verschiedentliche Spannungen zwischen ihnen. Die Eltern der Zw... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 14 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 5 MRG gestützte Aufkündigung der Wohnung Nr. 11 im Haus Laxenburgerstraße 16 in 1100 Wien für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe dieser Wohnung an die klagenden Parteien. Das Erstgericht erkannte die auf den Kündigungsgrund des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 5, MRG gestützte Aufkündigung der Wohnung Nr. 11 im Haus Laxenburgerstraße 16 in 1100 Wien für recht... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 MRG §14 Abs3 MRG §30 Abs2 Z6 MRG § 12 heute MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 12 gültig von 01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1966 geborene Nebenintervenientin ist ein Enkelkind der am 9.11.1987 im Pflegeheim der Stadt Wien-Baumgarten verstorbenen Theresia H***. Theresia H*** war Hauptmieterin der nunmehr aufgekündigten Wohnung. Eva H*** verbrachte bis Oktober 1986 ein Jahr in den USA, vorher wohnte sie in der Eigentumswohnung ihrer Eltern in St.Johann in Tirol. Im Oktober 1986 zog Eva H*** zu ihrer Großmutter in die aufgekündigte Wohnung. Grund dafür war, daß sie an der Unive... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückw... mehr lesen...