Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG (Tod des Mieters) gestützte Aufkündigung infolge Eintritts des Sohnes des Mieters in die Mietrechte als rechtsunwirksam aufgehoben. Nach dem festgestellten Sachverhalt wohnt der Eintrittsberechtigte seit mindestens acht Jahren im Bestandobjekt und hat dort seinen Lebensschwerpunkt; er ist verheiratet, hat aber nie mit seiner Gattin zusammengelebt. Die Ehegatten leben seit ihrer Eheschließung g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin P*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Gertrude F*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl-Johann V*****, vertreten durch Dr. Andreas Biel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsprechung zu § 14 MRG ist auch maßgebend, wenn sich ein Sachverhalt vor Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes verwirklicht hat, da die Rechtslage in den hier wesentlichen Punkten gleich geblieben ist und gleiche Tatbestände die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 237/05i Entscheidungstext OGH 19.12.200... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z6 CWEG 1975 §9 Abs2WEG 1975 §9 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Wohnmöglichkeit in der in Exekution gezogenen Eigentumswohnung wird nicht ausschließlich auf die Judikatur etwa zu § 30 Abs 2 Z 6 MRG einerseits oder § 14 Abs 3 MRG andererseits abzustellen sein. Wie etwa schon zu § 14 Abs 3 MRG judiziert, wird der Exszindierungskläger, wie der Eintr... mehr lesen...