RS OGH 1993/10/14 8Ob622/93

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Norm

MRG §14 Abs2
MRG §14 Abs3

Rechtssatz

Die Absicht des gemeinsamen Wohnens und der gemeinsamen Wirtschaftsführung muß endgültig sein. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Absicht der gemeinsamen Haushaltsführung zwar im Zeitpunkt des Einziehens des Angehörigen in die Wohnung vorlag, in der Folge aber nicht mehr ernsthaft aufrecht erhalten wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069739

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_0080OB00622_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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