Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1910400041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III Art11 litb;32013R0604 Dublin-III Art2 litg; AsylG 2005 §5 Abs1;EURallg; AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 AsylG 2005 § 5 gülti... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E19103000E3R E19104000E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32003R0343 Dublin-II Art6 Abs2;32013R0604 Dublin-III Art8 Abs4;62011CJ0648 MA VORAB; AsylG 2005 §5 Abs1;EURallg; AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist afghanischer Staatsangehöriger. Er stellte am 31. Dezember 2014 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und gab an, am 1. Jänner 1999 geboren und somit minderjährig zu sein. Zu seiner Reiseroute führte er aus, er habe nach seiner Flucht über Pakistan, den Iran und die Türkei in Griechenland das Gebiet der Europäischen Union betreten. Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten in Griechenland sei er über Mazedonien und Serbien nach Ungarn und von ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E19103000E3R E19104000E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32003R0343 Dublin-II;32013R0604 Dublin-III Art27 Abs1;62015CJ0063 Ghezelbash VORAB; AsylG 2005 §5 Abs1;EURallg; AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 ... mehr lesen...
1 I. Sachverhalt und Ausgangsverfahren: 2 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Somalias, stellte am 5.8.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Eine Eurodac-Treffermeldung vom 5.8.2016 ergab eine erkennungsdienstliche Behandlung des Revisionswerbers in Italien vom 23.7.2016. Mit Schreiben eines Röntgeninstitutes vom 17.8.2016 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mitgeteilt, dass beim Revisionswerber eine Be... mehr lesen...
Index: E1EE3R E19103000E3R E19104000E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht59/04 EU - EWR
Norm: AsylG 2005 §5 Abs112010E267 AEUV Art26732003R1560 Dublin-II DV Art5 Abs232013R0604 Dublin-III Art13 Abs132013R0604 Dublin-III Art1732013R0604 Dublin-III Art21 Abs132013R0604 Dublin-III Art22 Abs132013R0604 Dublin-III Art22 Abs732013R0604 Dublin-III Art362016CJ0670 Mengesteab VORAB Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2017/0009* EuGH-Zahl: ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind ein Ehepaar und nigerianische Staatsangehörige. Sie stellten am 8. April 2017 Anträge auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheiden vom 15. Mai 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Anträge gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 zurück, sprach aus, dass Italien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) für die Prüfung der Anträge zuständig sei, ordnet... mehr lesen...
Index: E1PE3R E1910400019/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art4;32013R0604 Dublin-III Art18 Abs1 litb;AsylG 2005 §5 Abs1;AsylG 2005 §5 Abs3;MRK Art3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/18/0273
Rechtssatz: Dem Vorbringen der asylwerbenden Parteien, ihnen sei bei ihrem Aufenthalt in Italien die notw... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wurden (der Sache nach) die Anträge der Antragsteller, Staatsangehörige Nigerias, auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien für die Prüfung der Anträge gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Dublin III-VO zuständig sei. Gegen die Antragsteller wurde gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass gemäß § 61 Abs. 2 FPG eine Abschiebung nach ... mehr lesen...
Index: E3R E1910400010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III Art18 Abs1 litb;AsylG 2005 §5 Abs1;B-VG Art133 Abs4;MRK Art3;VwGG §61 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/01/0365 Ra 2017/01/0367 Ra 2017/01/0366
Rechtssatz: Der EGMR geht in seine... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3.4.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag der Revisionswerberin, einer iranischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurück und stellte fest, dass für die Prüfung des Antrags nach der Dublin III-Verordnung Italien zuständig sei. Es ordnete weiters gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) die Außerlandesbringung der Revisionswerberin an und stellte f... mehr lesen...
1 Der Erstmitbeteiligte und die Zweitmitbeteiligte, beide Staatsangehörige von Syrien, stellten am 11. Jänner 2016 je einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu diesem Zeitpunkt war die am 1. Jänner 1999 geborene Zweitmitbeteiligte noch minderjährig. Am 16. Mai 2016 brachte sie die gemeinsame Tochter, die Drittmitbeteiligte, zur Welt. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (die revisionswerbende Partei und im Folgenden BFA) richtete am 9. Februar 2016 ein auf Art. 13 Abs... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 19. Jänner 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der am selben Tag durchgeführten Ersteinvernahme gab er - befragt zu seiner Reiseroute - an, aus dem Iran über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich zunächst nach Deutschland gereist zu sein. Aus dem Verwaltungsakt des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ergibt sich, dass dem Revisionswerber die Ein... mehr lesen...
Index: E3R E1910400010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III;AsylG 2005 §5 Abs1;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/19/0353 Ra 2016/19/0352 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/19/0385 B 26. April 2017 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E19104000E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §5AsylG 2005 §5 Abs1EURallg32013R0604 Dublin-III Art13 Abs132013R0604 Dublin-III Art3 Abs262015CJ0063 Ghezelbash VORAB62015CJ0155 Karim VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/20/0069 E 23. Juni 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der Revisionswerber darf die richtige Anwendung der in Kapitel III der Dublin III-VO festgelegte... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E19104000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §5 Abs1EURallgVwGG §42 Abs2 Z132013R0604 Dublin-III Art19 Abs232013R0604 Dublin-III Art19 Abs362015CJ0155 Karim VORAB
Rechtssatz: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 7. Juni 2016, C-155/15, Karim, ausgeführt, dass in einem Fall, in dem ein Drittstaatsangehöriger nach der Stellung eines ersten Asyl... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2016 wurden die Beschwerden der revisionswerbenden Parteien gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16. August 2016, mit denen ihre Anträge auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen worden waren und ausgesprochen worden war, dass gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. August 2016 wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 9. Juli 2016, mit welchem ihr Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen worden und ausgesprochen worden war, dass gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2016 wurden die Beschwerden der revisionswerbenden Parteien gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13. Juli 2016, mit denen ihre Anträge auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen worden waren und ausgesprochen worden war, dass gemäß Art. 13 Abs. 1 iVm Art. 22 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht in Bestätigung der Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 17. Jänner 2017 die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurück, sprach aus, dass gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Dublin-III Verordnung Bulgarien für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz zuständig sei, erließ Anordnungen zur Außerlandesbringung gemäß § 6... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 8. Februar 2017, mit dem sein Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen wurde, dass Frankreich für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (... mehr lesen...
Index: E3R E1910400041/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III Art18 Abs1 litb; AsylG 2005 §5 Abs1; AsylG 2005 §5 Abs3;FrPolG 2005 §61 Abs1;FrPolG 2005 §61 Abs2; AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 As... mehr lesen...
Index: E3R E1910400041/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32013R0604 Dublin-III Art18 Abs1 litb; AsylG 2005 §5 Abs1; AsylG 2005 §5 Abs3;FrPolG 2005 §61 Abs1;FrPolG 2005 §61 Abs2; AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 As... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberinnen stammen aus Afghanistan und sind Schwestern. Die gemeinsam mit ihren Kindern, ebenfalls afghanische Staatsangehörige, erfolgte Flucht führte sie letztlich bis nach Österreich, wo sie am 15. Februar 2016 sowohl für sich als auch ihre im Jahr 2014 (Sohn der Erstrevisionswerberin) sowie in den Jahren 2011 und 2007 (Töchter der Zweitrevisionswerberin) geborenen Kinder Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) stellten. 2 ... mehr lesen...
Index: E3R E19101000E3R E19102000E3R E19104000E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §5 Abs132006R0562 Schengener Grenzkodex32013R0604 Dublin-III Art1232013R0604 Dublin-III Art1362016CJ0490 A. S. VORAB62016CJ0646 Jafari VORAB AsylG 2005 § 5 heute AsylG 2005 § 5 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. Februar 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers, eines afghanischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurück, sprach aus, dass die Schweiz gemäß Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) zur Prüfung des Antrages zuständig sei, ordnete die Außerlandesbringung des Revisionswerbers ge... mehr lesen...