Begründung: I. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine römisch eins. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorates der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den nunmehrigen Antragsteller gemäß §18 VfGG unter H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18 VfGG §33 VfGG §82 Abs2 Z5 ZPO §146, §148 Abs2, §150 Abs1 VfGG § 18 heute VfGG § 18 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 18 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine römisch eins. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorates der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den nunmehrigen Antragsteller gemäß §18 VfGG unter H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18 VfGG §33 VfGG §82 Abs2 Z5 ZPO §146, §148 Abs2, §150 Abs1 VfGG § 18 heute VfGG § 18 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 18 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zehn Tagen hier einlangend den Formmangel, wonach in der Bescheidbeschwerde entgegen §82 Abs2 Z5 VfGG ein dem Art14... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zehn Tagen hier einlangend den Formmangel, wonach in der Bescheidbeschwerde entgegen §82 Abs2 Z5 VfGG ein dem Art14... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.9.2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in L. mit einer näher bezeichneten voraussichtlichen Betriebsstätte und einem näher umschriebenen Standort abgewiesen. Infolge der dagegen vom Konzessionswerber erhobenen Berufung sprach die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen - nach zwischenzeitli... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidApothekenG §9, §10, §14, §46 VfGG §15 Abs2 VfGG §82 Abs2 Z5 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.9.2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in L. mit einer näher bezeichneten voraussichtlichen Betriebsstätte und einem näher umschriebenen Standort abgewiesen. Infolge der dagegen vom Konzessionswerber erhobenen Berufung sprach die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen - nach zwischenzeitli... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidApothekenG §9, §10, §14, §46 VfGG §15 Abs2 VfGG §82 Abs2 Z5 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: römisch eins. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: 1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art13 VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4 B-VG Art140 Abs7 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall EMRK Art6 Abs1 / civil rights EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien ASVG §345 VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: römisch eins. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: römisch eins. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: 1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art13 VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4 B-VG Art140 Abs7 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall EMRK Art6 Abs1 / civil rights EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien ASVG §345 VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zu... mehr lesen...
Begründung: Beim Verfassungsgerichtshof wurden von den Beschwerdeführern zwei Beschwerden, die zu B402/04 und B403/04 protokolliert sind, eingebracht. Die Beschwerden richten sich "gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 9.2.2004", mit welchem der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Vorschreibung eines Kanal- und Wasserleitungsaufschließungsbeitrages gemäß §§25 und 26 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1994 keine Folge gegeben wu... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation VfGG §19 Abs3 Z2 lite VfGG §82 Abs2 Z1 und Z2, Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Beim Verfassungsgerichtshof wurden von den Beschwerdeführern zwei Beschwerden, die zu B402/04 und B403/04 protokolliert sind, eingebracht. Die Beschwerden richten sich "gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 9.2.2004", mit welchem der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Vorschreibung eines Kanal- und Wasserleitungsaufschließungsbeitrages gemäß §§25 und 26 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1994 keine Folge gegeben wu... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation VfGG §19 Abs3 Z2 lite VfGG §82 Abs2 Z1 und Z2, Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: 1. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer brachte beim Verfassungsgerichtshof einen mit 18. Dezember 2002 datierten, als "Bescheidbeschwerde" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er die Aufhebung des an ihn ergangenen Bescheides der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Steiermark vom 30. Oktober 2002 begehrte. 2. §82 Abs2 VfGG normiert, daß eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde unter anderem anzugeben hat, "ob sich der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18 VfGG §82 Abs2 VfGG § 18 heute VfGG § 18 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 18 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.3.2001 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes und als Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen der Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis (im Folgenden: Hofkirchen) für verlustig erklärt. 1.1.2. Der Bescheid, der sich auf §23 Abs2, §30 Abs3 litb und Abs4 sowie §33 Abs8 Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (GemO), LGBl. 1990/91, idF... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art117 Abs5 B-VG Art141 Abs1 liteOö GemeindeO 1990 §28Oö GemeindeO 1990 §30 VfGG §82 Abs2 VfGG §71a B-VG Art. 117 heute B-VG Art. 117 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020 B-VG Art. 117 gültig von 05.04.2020... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesvergabeamtes "wegen Verletzung des dem Beschwerdeführer zustehenden Rechtes auf Gleichbehandlung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen". Nach einer Sachverhaltsdarstellung wird unter der Überschrift "
Begründung: " ausgeführt: "Aus dem angefochtenen Bescheid des Bundesvergabeamtes ... ergibt sich nun, daß der Antrag auf Nachprüfung der Entscheidung, den Mietvertrag betreffend ein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18 VfGG §82 Abs2 VfGG § 18 heute VfGG § 18 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 18 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...