Begründung: Die vom Beschwerdeführer eigenhändig unterschriebene Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats Salzburg (UVS) vom 28. März 2003, Zl. UVS-7/12009/18-2003, UVS-28/10432/18-2003. Mit Schreiben vom 4. Juni 2003 - zu eigenen Handen zugestellt am 5. Juni 2003 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von vier Wochen die Beschwerde durch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §19 Abs3 Z2 litc VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 27. März 2003 Beschwerde gegen einen nicht näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 6. März 2003 und stellte mit Eingabe vom selben Tag den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeerhebung gegen den genannten Bescheid. römisch eins. 1. Der Einschreiter erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 27. März 2003 Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 22. März 2003 Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 13. März 2003 und stellte mit Eingabe vom selben Tag den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeerhebung gegen den genannten Bescheid. römisch eins. 1. Der Einschreiter erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 22. März 2003 Beschwerde gegen einen Bescheid des... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiterin erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 25. März 2003 Beschwerde gegen einen nicht näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 13. März 2003 und stellte mit Eingabe vom selben Tag den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeerhebung gegen den genannten Bescheid. römisch eins. 1. Die Einschreiterin erhob mit einer selbstverfassten Eingabe vom 25. März 2003 Beschw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §82 Abs1 ZPO §73 Abs2 ZPO §85 Abs2 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zul... mehr lesen...
Begründung: Die - durch einen deutschen Rechtsanwalt eingebrachte - Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland vom 30. Jänner 2003, Z E 003/06/2002.129/004. Mit Schreiben vom 18. März 2003 - zugestellt am 21. März 2003 - forderte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerdeführerin gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von vier Wochen die Beschwerde durch einen in die Liste einer österreic... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §18 VfGG §19 Abs3 Z3 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten wies als Berufungsbehörde mit Bescheid vom 23.2.2001 den Antrag der nunmehr zu B621/01 beim Verfassungsgerichtshof beschwerdeführenden Österreichischen Bundesbahnen auf Feststellung einer Eigenjagd nach Bestimmungen des Kärntner Jagdgesetzes 2000 ab und verpflichtete sie zum Ersatz betragsmäßig festgesetzter Sachverständigengebühren. Die dagegen erhobene Beschwerde nach Art144 B-VG wurde in Vertretung ... mehr lesen...
Index: 56/01 Verstaatlichung56/03 ÖBB
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätBundesbahnG 1992 §19 Abs6BundeshaushaltsG §49a VfGG §17 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer auf Art141 B-VG gestützten und an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Eingabe beantragt der Einschreiter, die Nationalratswahl vom 24.11.2002 als nichtig zu erklären. Zur Frage der Zulässigkeit wird in der Eingabe ausgeführt, dass Art141 B-VG die Legitimation zur Anfechtung einer Wahl zu einem allgemeinen Vertretungskörper weder "personell umschreibe" noch davon abhängig mache, dass der Anfechtungswerber aktiv oder passiv wahlberechtigt sei od... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 / Allg VfGG §17 Abs2 VfGG §24 Abs2 VfGG §67 Abs2 B-VG Art. 141 heute B-VG Art. 141 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2016 B-VG Art. 141 gültig von 01.01.2014 bis 3... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller hatte mit Eingabe vom 29. Juni 2002 beantragt, ihm Verfahrenshilfe "gegen Magistrat Linz wegen Aberkennung der Invalidenpension" sowie "Einbehaltung einer Nachzahlung" zu gewähren. 2. Mit hg. Beschluß vom 25. Juli 2002, B1101/02-4, wurde der Verfahrenshilfeantrag, soweit gegen den Bescheid des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 29. April 2002, Z0-1-0, gerichtet, abgewiesen. Die - mit Zustellung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §33 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §64 Abs1 Z3 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerde, die namens des Beschwerdeführers von deutschen Rechtsanwälten, die in die Liste der niedergelassenen europäischen Anwälte in Österreich eingetragen sind, beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde, richtet sich gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 15. Jänner 2002. Mit Schreiben vom 21. März 2002 - zugestellt am 26. März 2002 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: EuRAG 2000 §14 VfGG §18 VfGG §17 Abs2 VfGG § 18 heute VfGG § 18 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 18 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter hat am 10. Juli 2001 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid des UVS Tirol (Bescheid vom 2. Mai 2001, Z uvs-2001/11/028-2) gestellt. Dieser Antrag wurde mit Beschluß vom 11. September 2001, Z B1073/01-4 wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführung abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat dies - nach Einholung der Verwaltungsakten - damit begründet, daß kein Anhaltspunkt dafür besteht, d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schriftsatz vom 23. Juli 2001 erhob der Einschreiter Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 21. Mai 2001, Z UVS-03/P/34/2132/2000/7, mit dem er gemäß §9 Abs6 iVm. §99 Abs3 lita StVO 1960 zu einer Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er als Lenker eines Kfz die auf der Fahrbahn deutlich sichtbar angebrachte Bodenmarkierung "linksweisender Richtungspfeil" nicht beachtet und die Fahrt in gerader Richtun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt ge... mehr lesen...
Begründung: 1. In seinem Schreiben vom 26. Jänner 2001 beantragte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 29. März 2000, Z Senat-NK-00-405, mit dem seine Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 7. Dezember 1999 (betreffend eine Bestrafung nach dem Führerscheingesetz) als verspätet zurückgewiesen wurde. Dieser ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §33 VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Begründung: Der in Deutschland ansässige Einschreiter brachte beim Verfassungsgerichtshof zunächst eine selbstverfaßte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol ein. Mit Schreiben vom 22. Juni 2001 forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VerfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, die Beschwerde binnen acht Wochen " - entweder durch einen in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskamm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2 VfGG §18 VfGG §19 Abs3 Z2 litc VfGG § 17 heute VfGG § 17 gültig ab 01.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 17 gültig von 01.01.2015 bis 31.01.2017 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 27. Juni 2001 (ONr. 3) die vom Antragsteller unter einem mit seinen selbstverfaßten Individualanträgen gestellten Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Mit Schreiben vom 5. Juli 2001 (ONr. 4) - dem Antragsteller unter einem mit dem vorgenannten Beschluß am 10. Juli 2001 zugestellt - forderte der Verfassungsgerichtshof den Antragsteller unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, seine Anträge im Sin... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter begehrt mit einem selbstverfaßten, auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag, §47 Abs1 Satz 1, §49 Abs1 und die §§47, 49 und 56 AlVG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufzuheben und verweist zur
Begründung: auf seine als Beilage A und B angeschlossenen Individualanträge, welche hg. zu G11/01 und G149/01 protokolliert sind und (nach Abweisung der diesbezüglichen Verfahrenshilfeanträge mit Beschlu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag AlVG §56 AlVG §47, §49 VfGG §12 VfGG §17 Abs2 VfGG §28 Abs2 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer als "Anfechtung einer Wahl nach §67 VfGG" bezeichneten Eingabe vom 17.4.2000 focht der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der wahlwerbenden Gruppe "Jürgen Seiner und die Buntkarierten", Jürgen Seiner, namens dieser Wählergruppe die "Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahlen der Stadtgemeinde Dornbirn" vom 2.4.2000 aus im Einzelnen näher dargelegten Gründen an. Schließlich heißt es in der Eingabe wörtlich: "Wir fordern sie daher auf - nach... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe vom 20.4.2000 focht W S erkennbar im Namen der "Liste Vorkloster" die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Bregenz vom 2.4.2000 aus näher dargelegten Gründen an. 2.1. Nach §15 Abs2 iVm §67 Abs1 VerfGG 1953 hat die Wahlanfechtungsschrift ua. ein bestimmtes Begehren, und zwar "den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten". Fehlt ein solches Begehren, leidet die Wahla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2 VfGG §17 Abs2 VfGG §67 Abs1 ZPO §63 Abs1 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde, die namens des Beschwerdeführers von einer deutschen Anwältin eingebracht wurde, richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 23. Mai 2000, Zl. KUVS-K2-454/6/2000. Mit Schreiben vom 28. August 2000 forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VerfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von acht Wochen die Beschwerde entweder durch einen in die Liste einer öster... mehr lesen...