RS Vfgh 2001/10/3 B192/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2001
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §17 Abs2
VfGG §33

Rechtssatz

Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags und einer selbstverfaßten Beschwerde wegen nichtbehobenen Mangels eines formellen Erfordernisses nach vorhergehender Zurückweisung eines neuerlichen Verfahrenshilfeantrags wegen Rechtskraft eines bereits in derselben Sache ergangenen Beschlusses über die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags desselben Einschreiters; keine Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Frist

Entscheidungstexte

  • B 192/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 03.10.2001 B 192/01

Schlagworte

VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B192.2001

Dokumentnummer

JFR_09988997_01B00192_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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