Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 VO

Unabhängige Verwaltungssenate

151 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 151

TE UVS Wien 1995/02/28 03/21/4779/94

Begründung: Das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Zl Cst 6024/Dt/93, vom 19.7.1994, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 24.5.1993 um 12.00 Uhr in Wien, W-straße öffentl Parkgarage das Kfz mit dem Kennzeichen W25 nicht entsprechend den auf der Fahrbahn abgebrachten Bodenmarkierungen zum Parken aufgestellt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9 Abs7 StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretungen werden über Sie folgende Strafen verhängt: Geldstrafe von 7... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.02.1995

RS UVS Wien 1995/02/28 03/21/4779/94

Rechtssatz: Parkgaragen sind nicht als Straßen mit öffentlichem Verkehr anzusehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.02.1995

TE UVS Wien 1995/02/17 03/21/4182/94

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 17.5.1994 um 10.45 Uhr in Wien, P-Straße das KFZ W88 gelenkt und dabei ein Kraftfahrzeug überholt, obwohl andere Straßenbenützer gefährdet worden sind. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: §16 Abs1a StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe von S 1.000,--, falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Stunden. ..." Gegen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.02.1995

RS UVS Wien 1995/02/17 03/21/4182/94

Rechtssatz: Ein Vorbeifahren an einem ausrollenden KFZ ist als "Überholen" iSd §2 Abs1 Z29 StVO zu werten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.02.1995

TE UVS Wien 1994/11/07 06/21/266/94

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 23.3.1994, Zl MBA 2-S 10244/93, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der Ke-GmbH, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß am 5.11.1993 im Rahmen von Bautätigkeiten der Ke-GmbH, somit zu Erwerbszwecken, auf der Rasenfläche jenseits der Parzelle 9, Wien, W-Weg, zum Prater hin, somit in einem Gebiet, das zum L... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.11.1994

RS UVS Wien 1994/11/07 06/21/266/94

Rechtssatz: Nur der Lenker, der das KFZ tatsächlich auf einer nicht dafür vorgesehenen Fläche abgestellt hat, und nicht der Zulassungsbesitzer, kann wegen einer Verwaltungsübertretung nach §42 Abs1 Z12 Wiener Naturschutzgesetz iVm §2 Abs1 litc der Verordnung Landschaftsschutzgebiet Prater bestraft werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.11.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/10/25 Senat-SW-93-473

Mit dem Straferkenntnis vom ** O****** 199*,  Zl St ****/9*, erkannte die Bundespolizeidirektion S den Beschuldigten der Übertretung des § 92 Abs 1 iVm § 99 Abs 4 lit g StVO für schuldig und verhängte gemäß § 99 Abs 4 lit g StVO über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Tag), weil er am ****199*, um **** Uhr, in **** S********-R**********, Z*********** Straße von der Kreuzung mit der B ** beginnend in einer Länge von ca. 400 m am rechten Straßenbankett i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.10.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/10/25 Senat-SW-93-473

Rechtssatz: Ein neben einer Straße befindlicher ebener Rasenstreifen ist kein Straßenbankett, weil es sich um keine dem Verkehr dienende bauliche Anlage, sondern um eine Grünfläche handelt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 25.10.1994

TE UVS Wien 1994/09/29 03/08/1620/94

Begründung: 1. Der gegenständlichen Berufung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 5.6.1993, um 12.25 Uhr, in Wien, M-gasse mit dem PKW ZE-13 außerhalb eines Parkplatzes und nicht am Rande der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand gehalten. Hiedurch habe er § 23 Abs 2 StVO verletzt, weswegen über ihn gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe von S 700,--, bei Uneinbringlichkeit 42 Stunden Ersatz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.09.1994

RS UVS Wien 1994/09/29 03/08/1620/94

Rechtssatz: Ob durch eine am Fahrbahnrand gelegene Baumscheibe ein neuer Fahrbahnrand entsteht, neben dem das Halten und Parken erlaubt ist, oder ob diese Baumscheibe - ähnlich wie eine Schutzinsel im Sinne des § 2 Abs 1 Z 13 StVO 1960 - einen innerhalb der Fahrbahn befindlichen Straßenteil darstellt, neben dem das Halten und Parken verboten ist, richtet sich nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien danach, ob die Baumscheibe erkennbar vom normalen Fahrbahnrand, das heißt vom... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.09.1994

TE UVS Wien 1994/08/08 08/25/645/94

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin (im folgenden: BW) zur Last gelegt, sie hätte das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke N mit dem behördlichen Kennzeichen W 40 am 29.5.1993, um 9.29 Uhr, in Wien, L-Straße in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe sie die Parkometerabgabe fahrl... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.08.1994

RS UVS Wien 1994/08/08 08/25/645/94

Rechtssatz: Das Verschulden der BW ist als gering zu beurteilen, wenn die Tat im Sinne des §34 Z11 StGB unter Umständen begangen wurde, die einem Rechtfertigungsgrund nahekommen. Die Nichtentrichtung der Abgabe ist gemäß §3 Abs1 lite Parkometergesetz erlaubt, also gerechtfertigt, solange dem Behinderten nur ein Aussteigen ermöglicht wird. Dem kommt ein kurzfristiges Begleiten des Behinderten nahe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.08.1994

RS UVS Steiermark 1994/07/15 30.14-121/93

Rechtssatz: § 21 VStG (Ermahnung) ist anzuwenden, wenn der Lenker einen PKW lediglich drei Minuten im Halteverbot nach § 24 Abs 1 lit a StVO hält, um sich offenbar unverzüglich eine Zufahrtsmöglichkeit zu einem (daneben befindlichen) abgeschrankten Privatparkplatz zu verschaffen, und wenn die Folgen der Übertretung mangels Beeinträchtigung von Fußgängern und Lenkern gering sind. Schlagworte Straßenverkehrsordnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.07.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/07/14 Senat-KR-93-047

Die Berufungswerberin wurde vom Gendarmerieposten xx zur Anzeige gebracht, weil sie ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes KFZ zu einem konkreten Tatzeitpunkt in xx auf dem H*****platz nächst dem Haus Nr * in Richtung S*****gasse im Bereich von weniger als 5 m (und zwar 2 m) vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder zum Parken aufgestellt habe. Der Anzeige war eine Handskizze beigeschlossen.   Die Angezeigte wurde von der Bezirkshauptmannschaft xx nach Durchführung ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.07.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/07/14 Senat-KR-93-047

Rechtssatz: Wird das Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand einer tangential in einen Platz einmündenden Nebenfahrbahn abgestellt, und zwar gegenüber dem tatsächlichen Schnittpunkt der einander kreuzenden (linken) Fahrbahnränder, dann liegt kein Verstoß gegen §24 Abs1 litd StVO vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.07.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/04/06 VwSen-101625/12/Bi/Fb

Beachte Vgl. VwGH v. 9.9.1983, 82/02/0256; v. 23.10.1985, 85/11/0052; v. 22.5.1986, 86/02/0061; v. 9.7.1986, 86/03/0065. Rechtssatz: Wahlrecht eines Wacheorganes, ein Organmandat zu verhängen oder Anzeige zwecks Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu erstatten, erlischt erst mit der Beendigung der Ausfertigung eines Organmandates; kein Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung lediglich im Wege eines Organmandates geahndet wird. Kein bloßes "Kolonnenspringen", so... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.04.1994

TE UVS Stmk 1993/11/12 30.2-98/93

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, eine Übertretung des § 23 Abs 2 StVO begangen zu haben. Hiefür wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von S 50,-- vorgeschrieben. Gegen diese Entscheidung richtet sich die rechtzeitige Berufung, in der der Berufungswerber im wesentlichen ausführt, er habe am 1.7.1992 am T-platz gegenüber Nr. 5, e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 12.11.1993

RS UVS Steiermark 1993/11/12 30.2-98/93

Rechtssatz: Eine Einschränkung der Fahrbahn bzw Veränderung des Fahrbahnrandes nach den §§ 23 Abs 2 und 2 Abs 1 Z 2 StVO findet durch die Abgrenzung eines Fahrradabstellplatzes durch mehrere (auf der Fahrbahn) jeweils im Abstand von ca 1 1/2 Metern angebrachte Betonpflöcke nicht statt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.11.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-ZT-92-069

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn M B vorgeworfen, am 6. Jänner 1992 um 22,45 Uhr im Gemeindegebiet G, B ** bei Km 52,750, in Fahrtrichtung G mit dem durch Kennzeichen näher bezeichneten PKW - überholt zu haben, wobei der Lenker des überholten Fahrzeuges dadurch gefährdet und behindert worden sei (Punkt 1), - das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben (Punkt 2), - nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt zu haben (Punkt 3), - nicht ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-ZT-92-069

Rechtssatz: Der Überholvorgang beginnt erst, sobald das überholende Fahrzeug am überholten vorbeibewegt wird, das heißt, die Frontlinie des überholenden Fahrzeuges die Hecklinie des überholten Fahrzeuges überschreitet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/13 Senat-SW-93-408

Mit dem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 9. Februar 1993, Zl *** ****/SC/92, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §8 Abs4 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Stunden) verhängt, weil er am 15. Juli 1992 von 7,00 Uhr bis 10,00 Uhr im Ortsgebiet xx, Flughafen, Einfahrtsstraße gegenüber dem N******, Pos 70, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W **** V, auf einem Gehsteig abgestel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/13 Senat-SW-93-408

Rechtssatz: Der Umstand, daß auf einer Verkehrsfläche Blumentröge aufgestellt sind, nimmt ihr nicht die Qualifikation eines Gehsteiges. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/19 Senat-KO-92-034

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K J das Straferkenntnis vom 6. Februar 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 29. März 1991 gegen 12,45 Uhr als Lenker des PKW * ******B im Gemeindegebiet von K und S auf der A ** in Fahrtrichtung St 1. im Gemeindegebiet von K unmittelbar nach der AGIP-Tankstelle ca auf Höhe des Straßenkilometers 24,400 den PKW N ******3 rechts überholt, obwohl der Lenker dieses Fahrzeuges nicht die Absicht angezeigt habe, nac... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/09 Senat-PL-92-030

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn C W das Straferkenntnis vom 13. Februar 1992, 3-****-91, erlassen. Darin wird Herrn W zur Last gelegt, er habe am 18. Dezember 1990 um 11,50 Uhr das KFZ W******* in N auf der H Straße HNr 81 im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels geparkt. Aus diesem Grund hat die Behörde gemäß §24 Abs1 lite iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/05 Senat-WU-92-102

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §82 Abs2 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt.   Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 11.5.1991 vor 12,05 Uhr im Ortsgebiet von M******** nächst dem Haus Hauptstraße **2 den Kombi Marke Lada Nivagrün lackiert mit schwarzen Streifen ohne Kennzeichentafeln auf der Strafe ohne Bewilligung aufgestellt.   Dagegen hat der Rechtsmittelwerber fristgerecht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/05 Senat-PL-92-007

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K S das Straferkenntnis vom 21. November 1991, 3-    -91, erlassen. Darin wird Herrn S zur Last gelegt, er habe als Lenker des PKW ******** am 10. März 1991 um 09,42 Uhr in S auf der B * nächst km 24,6 ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf der Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" (§52 Z4a StVO 1960) gekennzeichnet ist, links überholt. Aus diesem Grunde hat die Behörde gemäß §16 Abs2 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.02.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/02/05 Senat-PL-92-007

Rechtssatz: Der Überholvorgang umfaßt nur die Wegstrecke, auf der sich das Fahrzeug des Überholenden an dem Fahrzeug des Überholten vorbeibewegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.02.1993

RS UVS Vorarlberg 1992/09/24 1-297/92

Rechtssatz: Nach § 44 Abs. 4 StVO werden Verordnungen, die sich durch ein Vorschriftszeichen ausdrücken lassen und für ein ganzes Ortsgebiet oder für Straßen mit bestimmten Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes gelten, mit den entsprechenden Vorschriftszeichen und der etwa erforderlichen Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen "Ortstafel" gehörig kundgemacht. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung dieser Zeichen ist in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten. Sol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.09.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/19 Senat-MI-91-028

Der Anzeige eines Gendarmeriebeamten des Gendarmerieposten xx vom 13. Februar 1991, GZP xx ist zu entnehmen, daß Herr E H am 16. November 1990 um 10,39 Uhr den Kombi KZ N        in xx M, am Hauptplatz auf der Hauptplatzauffahrt südlich des Springbrunnens auf der dort für Rechtsabbieger vorgesehenen Fahrspur zum Halten abgestellt habe. (Der Beschuldigte habe sich von seinem Fahrzeug entfernt und sei es durch das verkehrsbehindert abgestellte Fahrzeug zu einer Verkehrsstauung gekommen.)   Di... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.03.1992

TE UVS Wien 1991/11/08 03/32/663/91

Begründung: Gegen den Berufungswerber wurde am 12.7.1991 von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt ein Straferkenntnis erlassen, weil er am 14.12.1990 um 19.30 Uhr in Wien 1, Felderstraße-Kreuzung Rathausplatz sein Kfz in zweiter Spur und weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder mit eingeschalteter Alarmblinkanlage abgestellt hatte, obwohl das Kfz keine Panne hatte. Gegen dieses Straferkenntnis hat er Berufung eingelegt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.11.1991

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