RS UVS Niederösterreich 1994/10/25 Senat-SW-93-473

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Rechtssatz

Ein neben einer Straße befindlicher ebener Rasenstreifen ist kein Straßenbankett, weil es sich um keine dem Verkehr dienende bauliche Anlage, sondern um eine Grünfläche handelt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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