Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Die GmbH hat am 7. Dezember 1998 einen Ausländer ohne entsprechende Berechtigung nach dem AuslBG beschäftigt. Der dafür verantwortliche M. wurde nach § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG mit einer Geldstrafe von ATS 90.000,-- recht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/04/0070 E 28. Mai 2008 RS 1 Stammrechtssatz Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Die GmbH hat am 7. Dezember 1998 einen Ausländer ohne entsprechende Berechtigung nach dem AuslBG beschäftigt. Der dafür verantwortliche M. wurde nach § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG mit einer Geldstrafe von ATS 90.000,-- recht... mehr lesen...
Mit den in Beschwerde gezogenen - im Wesentlichen wortgleichen - Bescheiden der belangten Behörde vom 3. August 2007 wurden die Beschwerdeführerinnen in Erledigung ihrer Berufungen gegen die Punkte 1.) und 2.) des Straferkenntnisses des Bürgermeisters der Stadt Graz jeweils vom 30. Jänner 2007 schuldig erkannt, als persönlich haftende Gesellschafterinnen der W.-OEG mit Sitz in Graz und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe des Arbeitgebers zu verantworten, dass diese ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 2006 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der D.-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 8. Juli 2004 auf einer Baustelle in L. zwei namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige mit Schalungsarbeiten ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Bewill... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. März 2008 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge ... mehr lesen...
Mit den in Beschwerde gezogenen - im Wesentlichen wortgleichen - Bescheiden der belangten Behörde vom 3. August 2007 wurden die Beschwerdeführerinnen in Erledigung ihrer Berufungen gegen die Punkte 1.) und 2.) des Straferkenntnisses des Bürgermeisters der Stadt Graz jeweils vom 30. Jänner 2007 schuldig erkannt, als persönlich haftende Gesellschafterinnen der W.-OEG mit Sitz in Graz und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe des Arbeitgebers zu verantworten, dass diese ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 2006 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der D.-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 8. Juli 2004 auf einer Baustelle in L. zwei namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige mit Schalungsarbeiten ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Bewill... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. März 2008 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes besonders wichtige
Norm: , deren Einhaltung zu den in § 87 Abs. 1 Ge... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;VStG §5;VStG §9;
Rechtssatz: Zur verwaltungsstrafrechtlichen Entlastung des handelsrechtlichen Geschäftsführers wird die Dartuung und der Nachweis des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems verlangt, um die Einhaltung der Bestimmung des AuslBG ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes besonders wichtige
Norm: , deren Einhaltung zu den in § 87 Abs. 1 Ge... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;VStG §5;VStG §9;
Rechtssatz: Zur verwaltungsstrafrechtlichen Entlastung des handelsrechtlichen Geschäftsführers wird die Dartuung und der Nachweis des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems verlangt, um die Einhaltung der Bestimmung des AuslBG ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 22. Februar 2007, mit welchem er wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in vier Fällen mit vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.000,-- bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 22. Februar 2007, mit welchem er wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in vier Fällen mit vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.000,-- bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §28b Abs1 Satz1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit welchem er wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §28b Abs1 Satz1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit welchem er wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der G GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in W, berechtigt zur Ausübung des Gewerbes "Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller" als Arbeitgeber auf der Baustelle in G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkhauptmannes von Perg vom 16. Februar 2005 schuldig erkannt, er habe am 20. April 2004 zwei namentlich genannte rumänische Staatsangehörige entgegen § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a AuslBG in seinem Gasthaus in M als Kellnerinnen beschäftigt. Über den Beschwerdeführer wurden zwei Geldstrafen in der Höhe v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines S mit Sitz in W zu verantworten, dass dieser Verein als Arbeitgeber am 5. Dezember 2003 um 10.35 Uhr vor dem Gebäude St 7 den slowakischen Staatsbürger I als Straßenverkäufer mit dem Verkauf der Zeitschrift A beschäftigt habe, obwohl für diesen keine näher ausgeführte arbei... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 16. Mai 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. Dezember 2005 bis 29. Dezember 2005 zwei namentlich genannte rumänische Staatsangehörige entgegen § 3 Abs. 1 AuslBG beschäftigt zu haben, weshalb über ihn gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG zwei Geldstrafen in der Höhe von je... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. September 2005 schuldig erkannt, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der L GesmbH mit Sitz in W, K-Gasse, dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2. März 2005 auf einer näher bezeichneten Baustelle in M, zwei namentlich genannte serbischmontenegrini... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 zur Vertretung nach außen Berufener der Gebrüder H Ges.m.b.H. mit Sitz in W zu verantworten, dass diese als Arbeitgeberin die Ausländer 1. BM (geb. 1957, ungarischer Staatsbürger) in der Zeit von 14.7.2005 bis 31.10.2005 als Hilfsarbeiter für die Montage von... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W. vom 20. Jänner 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vom 6. August bis 14. August 2005 sowie vom 22. August bis 27. August 2005 den kroatischen Staatsangehörigen T. B. an seinem Gemüsestand mit Verkaufstätigkeiten entgegen § 3 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt zu haben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (Ersa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Dass die den beiden Ausländerinnen gewährten Leistungen (Kost und Logis) für den Beschuldigten nicht kostenintensiv waren, weil die Zimmer seines Gasthauses ohnehin leer gestanden seien, ist für die Frage des Vorliegens eines Synallagmas unerheblich, weil es auf die Geldwertigkeit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der G GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in W, berechtigt zur Ausübung des Gewerbes "Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller" als Arbeitgeber auf der Baustelle in G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkhauptmannes von Perg vom 16. Februar 2005 schuldig erkannt, er habe am 20. April 2004 zwei namentlich genannte rumänische Staatsangehörige entgegen § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a AuslBG in seinem Gasthaus in M als Kellnerinnen beschäftigt. Über den Beschwerdeführer wurden zwei Geldstrafen in der Höhe v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines S mit Sitz in W zu verantworten, dass dieser Verein als Arbeitgeber am 5. Dezember 2003 um 10.35 Uhr vor dem Gebäude St 7 den slowakischen Staatsbürger I als Straßenverkäufer mit dem Verkauf der Zeitschrift A beschäftigt habe, obwohl für diesen keine näher ausgeführte arbei... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 16. Mai 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. Dezember 2005 bis 29. Dezember 2005 zwei namentlich genannte rumänische Staatsangehörige entgegen § 3 Abs. 1 AuslBG beschäftigt zu haben, weshalb über ihn gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG zwei Geldstrafen in der Höhe von je... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. September 2005 schuldig erkannt, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der L GesmbH mit Sitz in W, K-Gasse, dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2. März 2005 auf einer näher bezeichneten Baustelle in M, zwei namentlich genannte serbischmontenegrini... mehr lesen...