Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden auf Grund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbrachten kurzfristigen, freiwil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit a AuslBG gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 vierter Strafsatz leg. cit. fünf Geldstrafen in der Gesamthöhe von EUR 81.000,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wurde dieser Antrag mit den eingeschränkten Vermögens- und Einkommensver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Begründet wurde der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit den eingeschränkten Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Beschwerdeführers, die es ihm nicht gestatteten, die verhängten Geldstrafen auch unter Gewä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit a AuslBG gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 vierter Strafsatz leg. cit. fünf Geldstrafen in der Gesamthöhe von EUR 81.000,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wurde dieser Antrag mit den eingeschränkten Vermögens- und Einkommensver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Begründet wurde der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit den eingeschränkten Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Beschwerdeführers, die es ihm nicht gestatteten, die verhängten Geldstrafen auch unter Gewä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K vom 9. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. November 2002 auf seinem Anwesen in S zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige ohne eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt. Dadurch habe er § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG übertreten, weshalb über ihn zwei Geldstrafen von je EUR 1.000,-- verhängt wurden. Gegen dieses Straferkenntnis erh... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K GmbH mit Sitz in M, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 26. September 2003 einen namentlich genannten kroatischen Staatsangehörigen mit Hilfsarbeiten auf einer konkret bezeichneten Baustelle in B entgegen dem § 3 AuslBG ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der L GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeberin am 23. November 2001 in W entgegen dem § 3 AuslBG zwei namentlich bezeichnete ausländische Arbeitskräfte mit Betonarbeiten auf einer näher bezeichn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Juli 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 11. Juni 2003 im Hinterhof eines näher bezeichneten Gebäudes zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige entgegen § 3 AuslBG mit Arbeiten als Mechaniker beschäftigt zu haben, ohne dass für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder eine die Zulassung als Schlüsselkraft erteilt, noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arb... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG ergangenen - weitgehend wortgleichen - Bescheiden der belangten Behörde vom 5. Oktober 2004 wurden die Beschwerdeführer als handelsrechtliche Geschäftsführer und damit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organe der "R" Gaststättenbetriebs GmbH in D für schuldig erkannt, sie hätten es zu verantworten, dass eine namentlich bezeichnete bulgarische Staatsangehörige am 22. Oktober 2003 im "R" als P... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 15. November 2003 zwei namentlich genannte slowenische Staatsangehörige auf ihrem Anwesen in R mit dem Montieren eines Balkons beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung ausgestellt worden sei und die Ausländer auch nicht i... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma C GmbH mit Sitz in V zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 16. Februar 2002 in L, Ortsanfang in Richtung S, einen bestimmt bezeichneten rumänischen Staatsangehörigen beschäftigt habe, obwohl für diesen weder eine Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft K vom 21. November 2003 wurden sowohl der Erst- als auch der Zweitbeschwerdeführer schuldig erkannt, sie hätten es jeweils als handelsrechtliche Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organe der A GmbH mit Sitz in K, L-Straße, zu verantworten, dass von der genannten Gesellschaft als Arbeitgeberin zumindest am 20. März 2003 eine bestimmt bezeichnete kolumbianische Staatsangehörige im Hotel P in K... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, einen bestimmt bezeichneten kroatischen Staatsangehörigen in der Zeit vom 18. November 2002 bis zum 1. April 2003 beschäftigt zu haben, ohne dass ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Zulassung als Schlüsselkraft erteilt und ohne dass eine Anzeigebestätigung ausgestellt worden sei, und ohne dass der Ausländer eine Ar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber an einem bestimmt bezeichneten Ort am 17. Juni 2003 einen namentlich bezeichneten polnischen Staatsangehörigen als Bauarbeiter beschäftigt, obwohl ihm für diesen weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und 4c AuslBG) oder Zulassung als Schlüsselkraft (§ 12 AuslBG) erteilt noch eine Anzeigebestätigung (§ 3 Abs. 5 AuslBG) oder eine ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Wird ein Ausländer nicht vereinbarungsgemäß unentgeltlich oder ausdrücklich nur zur Probe verwendet, sondern wollte der Ausländer durch seine Arbeitsleistung seine künftige ordnungsgemäße Beschäftigung zu einem in Geld zu zahlenden Lohn erreichen, hande... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen (hier: Erbringung von Hilfsarbeiten auf einer Baustelle), stellen kein selbständiges Werk dar und können daher nicht den Inhalt eines We... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Übertretungen des AuslBG können auch durch Privatpersonen begangen werden; im Falle der Erbringung von Leistungen durch Ausländer in einem Gewerbebetrieb sind aber Bedenken angebracht, ohne konkrete Hinweise deren Unentgeltlichkeit anzunehmen (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AÜG §3 Abs4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs3 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1999/I/120;AuslBG §3 Abs1 idF 2001/I/115;
Rechtssatz: Auf Grund des § 3 Abs. 3 AÜG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AuslBG ist klargestellt, dass auch der Beschäftiger NEBEN dem Arbeitskräfteüberlasser für Übertretungen nach dem AuslBG ve... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine - wenn auch kurzfristige und vorübergehende - Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit auf das Bestreben und die Bitten des Arbeitssuchenden zu Stande gekommen ist ode... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K GmbH mit Sitz in M, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 26. September 2003 einen namentlich genannten kroatischen Staatsangehörigen mit Hilfsarbeiten auf einer konkret bezeichneten Baustelle in B entgegen dem § 3 AuslBG ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der L GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeberin am 23. November 2001 in W entgegen dem § 3 AuslBG zwei namentlich bezeichnete ausländische Arbeitskräfte mit Betonarbeiten auf einer näher bezeichn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Juli 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 11. Juni 2003 im Hinterhof eines näher bezeichneten Gebäudes zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige entgegen § 3 AuslBG mit Arbeiten als Mechaniker beschäftigt zu haben, ohne dass für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder eine die Zulassung als Schlüsselkraft erteilt, noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arb... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG ergangenen - weitgehend wortgleichen - Bescheiden der belangten Behörde vom 5. Oktober 2004 wurden die Beschwerdeführer als handelsrechtliche Geschäftsführer und damit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organe der "R" Gaststättenbetriebs GmbH in D für schuldig erkannt, sie hätten es zu verantworten, dass eine namentlich bezeichnete bulgarische Staatsangehörige am 22. Oktober 2003 im "R" als P... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 15. November 2003 zwei namentlich genannte slowenische Staatsangehörige auf ihrem Anwesen in R mit dem Montieren eines Balkons beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung ausgestellt worden sei und die Ausländer auch nicht i... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma C GmbH mit Sitz in V zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 16. Februar 2002 in L, Ortsanfang in Richtung S, einen bestimmt bezeichneten rumänischen Staatsangehörigen beschäftigt habe, obwohl für diesen weder eine Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft K vom 21. November 2003 wurden sowohl der Erst- als auch der Zweitbeschwerdeführer schuldig erkannt, sie hätten es jeweils als handelsrechtliche Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organe der A GmbH mit Sitz in K, L-Straße, zu verantworten, dass von der genannten Gesellschaft als Arbeitgeberin zumindest am 20. März 2003 eine bestimmt bezeichnete kolumbianische Staatsangehörige im Hotel P in K... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, einen bestimmt bezeichneten kroatischen Staatsangehörigen in der Zeit vom 18. November 2002 bis zum 1. April 2003 beschäftigt zu haben, ohne dass ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Zulassung als Schlüsselkraft erteilt und ohne dass eine Anzeigebestätigung ausgestellt worden sei, und ohne dass der Ausländer eine Ar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber an einem bestimmt bezeichneten Ort am 17. Juni 2003 einen namentlich bezeichneten polnischen Staatsangehörigen als Bauarbeiter beschäftigt, obwohl ihm für diesen weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und 4c AuslBG) oder Zulassung als Schlüsselkraft (§ 12 AuslBG) erteilt noch eine Anzeigebestätigung (§ 3 Abs. 5 AuslBG) oder eine ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K vom 9. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. November 2002 auf seinem Anwesen in S zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige ohne eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt. Dadurch habe er § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG übertreten, weshalb über ihn zwei Geldstrafen von je EUR 1.000,-- verhängt wurden. Gegen dieses Straferkenntnis erh... mehr lesen...