Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3;VStG §21 Abs1;VStG §5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zum Tatbild des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG gehört, dass der dieser Übertretung Beschuldigte entgegen dem § 3 dieses Gesetzes einen Ausländer beschäftigt, für den weder eine Beschäftigungsbewilligung (§ 4) e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0281 E 7. Juli 1999 VwSlg 15190 A/1999 RS 1Hier betreffend Auskunft der Wirtschaftskammer. Stammrechtssatz Bestehen über den Inhalt der Verwaltungsvorschrift Zweifel, dann ist der Arbeitgeber einer auslän... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1152;ABGB §1154;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;AuslBG §29;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0154 E 18. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Für das Vorliegen einer bewilligungspflichtigen Beschäftigung des Ausländers im Sinne des § 2 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/09/0199
2004/09/0200
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde die betretene Ausländerin in einem Lokal des von den Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Die Annahme von dem AuslBG nicht unterworfenen unentgeltlichen und freiwilligen Freundschafts- und/oder Gefälligkeitsdiensten ist nur nach Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles gerechtfertigt. Zu diesen Gesamtumständen gehört i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter und somit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der H KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W am 29. Mai 2001 vier namentlich genannte slowakische Staatsangehörige an einem näher bezeichneten Ort mit dem Ausladen eines Containers beschäftigt habe, obwoh... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der X GmbH mit Sitz in F. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 13. November 2003 wurde der Mitbeteiligte als nach § 9 VStG Verantwortlicher dieser Gesellschaft schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, dass diese Gesellschaft, die gemäß § 2 Abs. 3 lit. b AuslBG einem Arbeitgeber gleichzuhalten sei, zumindest am 29. August 2003 die Arbeitsleistung von sechs namentlich genannten slowakischen Staatsangehöri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 16. Jänner 2004 wurde der Mitbeteiligte B schuldig erkannt, er sei als 50 %iger Eigentümer der Liegenschaft in ... R Nr. x dafür verantwortlich, dass sechs namentlich bezeichnete ungarische Staatsangehörige in der Zeit von mindestens 26. Juni 2003 bis 30. Juni 2003 an dem Haus in ... M, R Nr. x, mit Dachdeckerarbeiten beschäftigt worden seien, obwohl ihm für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als persönlich haftender Gesellschafter der "Firma Ing. W OEG" mit dem Sitz in J dafür verantwortlich zu sein, dass durch diese seit Anfang August 1999 bis zumindest dem 18. September 2000 der polnische Staatsangehörige H.S. zumindest auf einer näher angeführten Baustelle mit Bauhilfsarbeiten beschäftigt worden sei, ohne dass für den A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der U GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W, S-Straße, in der Zeit vom 1. Mai bis 8. Mai 2001 sieben namentlich bezeichnete ungarische Staatsangehörige auf einer näher bezeichneten Baustelle als Bauarbeiter beschäftigt habe,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter und somit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der H KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W am 29. Mai 2001 vier namentlich genannte slowakische Staatsangehörige an einem näher bezeichneten Ort mit dem Ausladen eines Containers beschäftigt habe, obwoh... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der X GmbH mit Sitz in F. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 13. November 2003 wurde der Mitbeteiligte als nach § 9 VStG Verantwortlicher dieser Gesellschaft schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, dass diese Gesellschaft, die gemäß § 2 Abs. 3 lit. b AuslBG einem Arbeitgeber gleichzuhalten sei, zumindest am 29. August 2003 die Arbeitsleistung von sechs namentlich genannten slowakischen Staatsangehöri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 16. Jänner 2004 wurde der Mitbeteiligte B schuldig erkannt, er sei als 50 %iger Eigentümer der Liegenschaft in ... R Nr. x dafür verantwortlich, dass sechs namentlich bezeichnete ungarische Staatsangehörige in der Zeit von mindestens 26. Juni 2003 bis 30. Juni 2003 an dem Haus in ... M, R Nr. x, mit Dachdeckerarbeiten beschäftigt worden seien, obwohl ihm für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als persönlich haftender Gesellschafter der "Firma Ing. W OEG" mit dem Sitz in J dafür verantwortlich zu sein, dass durch diese seit Anfang August 1999 bis zumindest dem 18. September 2000 der polnische Staatsangehörige H.S. zumindest auf einer näher angeführten Baustelle mit Bauhilfsarbeiten beschäftigt worden sei, ohne dass für den A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der U GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W, S-Straße, in der Zeit vom 1. Mai bis 8. Mai 2001 sieben namentlich bezeichnete ungarische Staatsangehörige auf einer näher bezeichneten Baustelle als Bauarbeiter beschäftigt habe,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §2 Abs4 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Einordnung in den Beschäftigungsbegriff des (im Beschwerdefall in Betracht kommenden) § 2 Abs. 2 lit. a und b... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4;61999CJ0063 Gloszczuk VORAB;AuslBG §2 Abs4 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 27. September 2001, in der Rechtssache C-63/99, Gloszczuk, Slg. 2001, I-06369, RandNr. 58, ausgespr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §2 Abs4 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Einordnung in den Beschäftigungsbegriff des (im Beschwerdefall in Betracht kommenden) § 2 Abs. 2 lit. a und b... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4;61999CJ0063 Gloszczuk VORAB;AuslBG §2 Abs4 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 27. September 2001, in der Rechtssache C-63/99, Gloszczuk, Slg. 2001, I-06369, RandNr. 58, ausgespr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Arbeitgeber in der Zeit vom 19. bis zum 22. September 2002 in dem Lokal "P" in W, entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine namentlich näher bezeichnete kroatische Staatsangehörige als Kartengeberin beschäftigt zu haben, obwohl für diese Person weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anz... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereines "D" mit Sitz in G, zu verantworten, dass dieser Verein den tschechischen Staatsangehörigen D.P. von Anfang September 2001 bis 19. März 2003, und zwar 10 bis 12 Mal jährlich jeweils für ein bis drei Wochen beschäftigt habe, ohne dass dem Verein eine Beschäftigungsbewilligung erteilt oder eine Zulassung als Schlüsselkraft oder ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die von der Firma O Handelsgesellschaft mbH mit Standort W als Leiharbeiter überlassene Ausländer mit Lager-... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber in der Zeit von 19. bis zum 25. September 2003 seinen Bruder, einen türkischen Staatsangehörigen, im Rahmen seines Gewerbebetriebes (Maler- und Anstreicher) in I auf der Baustelle "K-Industriezone" in U als Hilfskraft beschäftigt, ohne dass für diesen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine En... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerden und der mit ihnen vorgelegten angefochtenen Bescheide steht folgender Sachverhalt fest: Mit den im Instanzenzug ergangenen obzitierten Bescheiden der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer jeweils schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs. 1 VStG der K GmbH mit Sitz in G verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, dass diese Gesellschaft auf näher umschri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma D GmbH mit Sitz in K, zu verantworten, dass diese Gesellschaft eine namentlich bezeichnete slowakische Staatsangehörige am 18. Oktober 2002 in K, Tabledance-Lokal "V" als Table-Tänzerin beschäftigt habe, obwohl hiefür weder eine ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 29. April 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der T Baugesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W in der Zeit vom 25. Juni 2001 bis 28. Juni 2001 (im angefochtenen Bescheid irrig: 2002) auf einer näher bezeichneten Baustelle 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/068;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/068;AVG §45 Abs2;VStG §24;
Rechtssatz: Die Rechtsvermutung des § 28 Abs. 7 AuslBG greift insbesondere dann, wenn Ausländer ihre persönlichen Dinge in Räumlichkeiten verwahren, zu denen Betriebsfremde keinen Zutritt haben, wie etwa in Spinden, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0181 E 14. September 2001 RS 5
Hier betreffend Beauftragung eines Steuerberaters. Stammrechtssatz Das Vorbringen, es sei eine taugliche Person, wie zB ein Rechtsanwalt, beauftragt worden, reicht allein für sich nicht hin, dass der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Arbeitgeber in der Zeit vom 19. bis zum 22. September 2002 in dem Lokal "P" in W, entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine namentlich näher bezeichnete kroatische Staatsangehörige als Kartengeberin beschäftigt zu haben, obwohl für diese Person weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anz... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereines "D" mit Sitz in G, zu verantworten, dass dieser Verein den tschechischen Staatsangehörigen D.P. von Anfang September 2001 bis 19. März 2003, und zwar 10 bis 12 Mal jährlich jeweils für ein bis drei Wochen beschäftigt habe, ohne dass dem Verein eine Beschäftigungsbewilligung erteilt oder eine Zulassung als Schlüsselkraft oder ei... mehr lesen...