Begründung: Über Antrag eines Gläubigers wurde vom Handelsgericht Wien mit Beschluß vom 28.10.1994 über das Vermögen des oben genannten Schuldners das Konkursverfahren eröffnet; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Folge teilte der Gemeinschuldner mit Schreiben vom 30.11.1994 dem Handelsgericht Wien mit, daß er seit Mitte Oktober übersiedelt sei, und bittet um "Überstellung" des Falles an das "Salzburger Handelsgericht". Auf den Umstand, daß der Gemeinschu... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt ist auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses - auch wenn dieser unrichtig gewesen sein mag - Bedacht zu nehmen. Diesem Grundgedanken des Gesetzes widerspricht es aber, wenn im Rahmen eines Kompetenzkonfliktes, welcher nur deshalb ausgetragen werden muß, weil eines der beteiligten Gerichte - mag es sich auch aus guten Gründen für unzuständig halten - gegen die Bindungswirkung verstoßen hat, auf letzter... mehr lesen...
Norm: JN §44 JN §46 Abs1 JN §111 Abs1 JN §111 Abs2 JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte mit ihrem an das Handelsgericht Wien gerichteten Antrag vom 18.1.1995, über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen und erklärte sich zum Erlag eines Kostenvorschusses bereit. Das Handelsgericht Wien sprach mit Beschluß ON 3 seine Unzuständigkeit aus, überwies die Rechtssache gemäß § 44 JN an das nicht offenbar unzuständige Erstgericht und vertrat den Standpunkt, die Antragstellerin betreibe kein Unternehmen im Sinne des § 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei brachte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten, dessen Anschrift mit ***** W*****, H*****gasse 30/1/5, bekanntgegeben wurde, befindlichen beweglichen Sachen jeder Art und der im § 296 EO angeführten Papiere und Einlagebücher einschließlich Taschenpfändung sowie Gehaltsexekution gemäß § 294a EO von Dienstbezügen ein. Das Exekutionsger... mehr lesen...
Norm: JN §44 JN §47 JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01.05.1985 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §47KO §182
Rechtssatz: Keine Bindung an Überweisungsbeschluß nach § 44 JN vor Eintritt der Rechtskraft desselben. Entscheidungstexte 1 Nc 11/95 Entscheidungstext OLG Innsbruck 27.10.1995 1 Nc 11/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000023 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §47KO §182
Rechtssatz: Daß die Verbindlichkeiten ganz oder teilweise aus einer früheren unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners stammen, hindert die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für das Konkursverfahren einer natürlichen Person nicht, wenn diese im Zeitpunkt der Antragstellung kein Unternehmen mehr betreibt. Entscheidungstexte 1 Nc 11/95 Entscheidungstext OL... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht zur Hereinbringung der Forderung von S 200.000,- sA die Exekution durch Pfändung und Verkauf der Geschäftsanteile des Verpflichteten an einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Verpflichtete hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Sprengel des Erstgerichtes, die Gesellschaft ihren Sitz im Sprengel des Bezirksgerichtes Grieskirchen. Das Erstgericht, das nicht Titelgericht ist, bewilligt... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag eines Gläubigers wurde über das Vermögen des oben genannten Schuldners das Konkursverfahren eröffnet. Infolge Rekurses des Gemeinschuldners wurde der Konkurseröffnungsbeschluß vom Rekursgericht aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Durchführung des Verfahrens und neuerliche Entscheidung aufgetragen; da die Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses durch das Rechtsmittelgericht die mit der Konkurseröffnung verbundenen Wirkungen nicht beseitigte,... mehr lesen...
Begründung: Der Schuldner Klaus M***** beantragte am 28.3.1995 beim BG Bregenz die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens. Das BG Bregenz sprach mit Beschluß vom 29.3.1995 seine sachliche Unzuständigkeit aus und überwies den Antrag gemäß § 44 JN dem Landesgericht Feldkirch; dies mit der
Begründung: , daß es sich bei den Verbindlichkeiten des Schuldners nach dessen eigenen Angaben durchwegs um Schulden aus dem von ihm bis 1994 betriebenen Friseurgeschäft handle. Der Schu... mehr lesen...
Begründung: Das von den Klägern mit Klage vom 6./7.Juli 1994 gegen 1.) die E***** Bank Ltd. *****, vertreten durch einen Rechtsanwalt in München als Liquidator, und 2.) den Beklagten angerufene Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wies die Klage mit Beschluß vom 30.August 1994, GZ 8 Cg 217/93d-4, (richtig wohl: 8 Cg 217/94d-4) wegen Unzuständigkeit hinsichtlich beider beklagter Parteien zurück. Die Kläger erhoben bezüglich der erstbeklagten Bank Rekurs an das Oberlandesge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht als Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten, der seinen allgemeinen Gerichtsstand im Sprengel des Bezirksgerichtes Gastein hat, aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den der Verpflichtete Einwendungen erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von S 3,350.000,-- sA die Exekution unter anderem durch Pfändung des Anspruchs, den der Verpflichtete aufgrund einer Feuerversicherung aus einem bestimmten Schadensfall... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3 AußStrG §231 Abs1 JN §44 ZPO §230a AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 231 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 JN § 44 h... mehr lesen...
Norm: JN §44 JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01.05.1985 bis 31.12.1997 zul... mehr lesen...
Norm: JN §44 ZPO §230a JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01.05.1985 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.9.1968 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 24.9.1992 in ihrer Anwesenheit mündlich verkündeten Urteil des Bezirksgerichtes Linz, GZ 4 C 124/92d-3, aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Beide Parteien haben nach der Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht abgegeben. Die Frau brachte am 16.9.1993 beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die betreibende Partei beantragte beim Bezirksgericht Mödling die Bewilligung der Fahrnisexekution gegen die verpflichtete Gesellschaft, deren Sitz mit einer Anschrift im Sprengel des angerufenen Exekutionsgerichtes bezeichnete war. Das Bezirksgericht Mödling bewilligte die Exekution am 16.November 1992. Der Exekutionsbewilligungsbeschluß wurde der betreibenden Partei zugestellt. Der Gerichtsvollzieher begab sich ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner auf § 2 Abs 2 Z 3 AnfO gestützten Klage verband der Kläger den Antrag, diese Klage gemäß § 20 Abs 1 AnfO auf den mit Wohnungseigentum verbundenen 66/7813 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ 389 Grundbuch M***** anzumerken; diesen Antrag bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 16. Jänner 1991. Mit seiner auf Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3, AnfO gestützten Klage verband der Kläger den Antrag, diese Klage gemäß Paragraph 20, Absatz eins, AnfO au... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.195... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 23.1.1990 wurde der betreibenden Partei die Exekution nach § 294 a EO durch Pfändung und Überweisung der der Verpflichteten zustehenden Forderung aus in Geld bestehendem Arbeitseinkommen bewilligt. Die Berufsbezeichnung der Verpflichteten war im Antrag mit "Schülerin", ihr Geburtsdatum mit 3.4.1972 und ihre Adresse mit Wien 19, Mitterberggasse 20/17 angegeben. Unter der letztangegebenen Adresse konnte der Verpflichteten ... mehr lesen...
Begründung: Mit in der mündlichen Verhandlung vom 17. April 1990 verkündetem Beschluß überwies das Landesgericht Innsbruck die (dort zu 42 Cgs 78/89 geführte) Rechtsstreitigkeit "an das gemäß § 7 Abs 2 und 3 ASGG nunmehr zuständige Arbeits- und Sozialgericht Wien (§ 38 Abs 3 ASGG)". Die qualifiziert vertretenen Parteien verzichteten auf Beschlußausfertigung und Rechtsmittel. Mit in der mündlichen Verhandlung vom 17. April 1990 verkündetem Beschluß überwies das Landesgericht Inn... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung eines Teilbetrages von 1 Mio S von den drei verpflichteten Parteien beim Erstgericht die Versteigerung folgender vier Liegenschaften: 1.) EZ 226 GB Rohr des Erstgerichtes, im Alleineigentum der erstverpflichteten Partei stehend, Haupteinlage für das Simultanpfandrecht der betreibenden Partei von 2 Mio S in CLNR 9, ohne Pfandrecht des Pfandgläubigers Wolfgang B*** (= Re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat sich der vom Beklagten erhobenen Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des von ihr ursprünglich angerufenen Landesgerichtes Linz unterworfen und die Überweisung der Klage an das nicht offenbar unzuständige Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien beantragt. Daraufhin sprach das Landesgericht Linz mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluß vom 14.4.1989 seine örtliche Unzuständigkeit aus und überwies die Rechtssache an das nicht offenbar unzuständig... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes gegen die verpflichtete Partei auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den Einwendungen erhoben wurden, zur Sicherung der Forderung von 435.000 S sA die Exekution durch Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und durch Pfändung mehrerer der verpflichteten Partei gegen Kreditinstitute zustehenden Forderungen bewilligt. Als Exekutionsgericht wurde das Exe... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Hartberg, bei dem eine erfolglos gebliebene Fahrnisexekution anhängig gewesen war, überwies die Exekutionssache, in der noch ein Eidesverfahren zu erledigen ist, nach Übersiedlung des Verpflichteten in den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz gemäß § 44 Abs. 1 JN an dieses Gericht. Das Bezirksgericht Linz überwies die Exekutionssache an das Bezirksgericht Hartberg zurück, ohne den Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses des Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 25. März 1987, 1 C 8/87, rechtskräftig geschieden. Zu F 9/87 des Bezirksgerichtes Hartberg ist infolge Antrages der Andrea H*** vom 7. Mai 1987 das Verfahren betreffend die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens wurde mit einstweiliger Verfügung vom 3. November 1987 gemäß § 382 Z 8 lit c EO der dortigen Antragstellerin Andrea... mehr lesen...
Begründung: Der volljährige Antragsteller ist der uneheliche Sohn des Antragsgegners. Er begehrt von diesem in einem beim Bezirksgericht Innsbruck eingebrachten Antrag die Bezahlung eines Heiratsgutes (gemeint wohl: einer Ausstattung; vgl. § 1231 ABGB) von S 84.000,-. Das Bezirksgericht Innsbruck verfügte, daß der Antrag "zuständigkeitshalber dem Bezirksgericht Hall weitergeleitet" wird. Im Sprengel dieses Gerichtes befindet sich der Wohnsitz des Antragsgegners. Der volljährige... mehr lesen...
Norm: JN §44 MRG §40 Abs1 JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01.05.1985 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung der Schlichtungsstelle des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Wiener Gemeindebezirk vom 2. Jänner 1986 wurde dem Antragsgegner, der im Schlichtungsstellenverfahren nicht vertreten war, nach dem im Akt erliegenden Rückschein durch postamtliche Hinterlegung am 22. Jänner 1986 zugestellt. Am 10. Februar 1986 langte beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die am 7. Februar 1986 zur Post gegebene und an dieses Gericht adressierte Anrufung des Gerichte... mehr lesen...