Begründung: Der Kläger sprach sich gegen die vom Beklagten beantragte Delegierung aus. Das angerufene Gericht hält eine Delegierung für nicht zweckmäßig. Rechtliche Beurteilung Nach § 31 Abs.1 JN kann eine Delegierung an ein anderes Gericht nur aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgen. Umstände, aus denen sich ergebe, daß die Delegierung zweckmäßig wäre, sind hier nicht ersichtlich und wurden vom Beklagten auch nicht dargetan. Läßt sich aber die Frage ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage machte der Kläger Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 28.Juli 1988 in Feldkirchen ereignete und an dem der PKW des Klägers und ein bei der Beklagten haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren. Der Unfallsablauf wird von beiden Streitteilen unterschiedlich dargestellt. Der Kläger berief sich zum Nachweis seiner Behauptungen auf eine in Kirchberg am... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner begehrt die Übertragung der sein Vermögen betreffenden Konkurssache vom Kreisgericht Wels an das Landesgericht Innsbruck bzw. demgemäß die Übertragung der Zuständigkeit für Rekurse vom Oberlandesgericht Linz an das Oberlandesgericht Innsbruck (ON 526) bzw. an ein Gericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz (ON 453). Der Gemeinschuldner begründet dies damit, daß er alle Richter und Präsidenten sowie Vizepräsidenten des Sprengels de... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Oktober 1986 ereignete sich auf der Bundesstraße 66 im Gemeindegebiet von Stainz bei Straden, Bezirk Feldbach, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von ihm gelenkten Motorrad und Erich S*** mit dem von ihm gelenkten PKW, der bei der Beklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Bei dem Unfall wurde der Kläger verletzt, sein Motorrad wurde beschädigt. Der Kläger forderte mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Erich S*** S 229.079 s.A. an... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien beantragten, anstelle des zuständigen Bezirksgerichtes Floridsdorf in der vorliegenden Rechtssache das Bezirksgericht Gänserndorf zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen. Diesen Antrag begründeten sie damit, daß im Verfahren bereits der dritte Richterwechsel bevorstehe, weil der Verhandlungsrichter Dr. Guido S***, der sich in die umfangreiche und komplizierte Sache bereits eingearbeitet habe, zum Bezirksgericht Gänserndorf ernannt worden sei. Im ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragt die Delegierung des vorliegenden Rechtsstreites, in dem Prozeßgegenstand die an einer von der Beklagten errichteten Anlage aufgetretenen Mängel sind. Wegen eines allenfalls vorzunehmenden Lokalaugenscheines und des Wohnsitzes einiger Zeugen sei die Führung des Prozesses durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zweckmäßig. Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß für Delegierungsentscheidungen Zweckmäßigkeitserw... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei macht Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich im Gemeindegebiet von Krottendorf-Gaisfeld ereignet hat. Zum Beweis beantragte sie einen unter ihrer Anschrift zu ladenden Zeugen sowie den Akt des Gendarmeriepostenkommandos Krottendorf-Gaisfeld. Die beklagte Partei beantragte als Beweismittel ebenfalls den Akt des Gendarmeriepostenkommandos Krottendorf-Gaisfeld, weiters die Vernehmung von drei Zeugen, von welchen zwei in Kle... mehr lesen...
Norm: JN §31 VI JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Keine Delegierung eine... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Delegierung dieser Konkurssache an ein Gericht außerhalb des Oberlandesgerichtssprengels Linz. Ein Strafverfahren, das gegen den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin beim Kreisgericht Wels anhängig sei, werde voraussichtlich an ein Gericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz delegiert werden. Er habe keine Chance, daß seine Einwände "auch nur mit einem Wort behandelt" werden. Die Delegierung könne den Gläubigern zu... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Ist ein Verfahren (zum... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, der von der klagenden Versicherungsanstalt beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz auf Rückzahlung geleisteter Vermittlungsprovisionen infolge Stornierung von Versicherungsverträgen in Anspruch genommen wird, beantragte die Delegierung des Landesgerichtes Salzburg mit der
Begründung: , daß er und alle von ihm namhaft zu machenden Zeugen in Salzburg wohnhaft seien. Die Klägerin stimmte der Delegierung für den Fall zu, daß die vom Beklagten erst namha... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Wilhelm P*** brachte im eigenen Namen, namens der Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, sowie namens seiner Frau Karin P*** beim Bezirksgericht Wels Klage gegen den Rechtsanwalt Dr.Erich D***, der Mitglied des Gläubigerausschusses in den Konkursverfahren AZ S 45, 46, 51, 57 und 63/85 des Kreisgerichtes Wels ist, ein, in welcher er die Feststellung begehrt, der Beklagte sei schuldig, die Bestimmung des § 114 Abs 4 KO zu beachten. Zugleich wurde die Erl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Gamerith als weitere Richter in der zu 12 Cga 143/88 des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgerichtes anhängigen Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ewald S***, Kellner, Linz, vertreten durch Dr. Helga K***, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Linz, Volksgartenstra... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Eine Delegierung kommt nu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob eine Klage auf Feststellung, daß der Beklagte sein, des Klägers, Recht auf den unparteiischen Richter gemäß Art.6 MRK anzuerkennen habe und verpflichtet sei, alle in seinen Wirkungsbereich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses verfassungsmäßige Recht für ihn durchzusetzen; gleichzeitig beantragte der Kläger die Verfahrenshilfe. Der Kläger erhob eine Klage auf Feststellung, daß der Beklagte sein, des Klägers, Recht auf den unparteiischen Richte... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Dr. Engelbert T*** stützt seinen Delegierungsantrag auf
Gründe: gemäß § 19 Z 2 JN. Sollten die Richter des Kreisgerichtes Leoben in der vorliegenden Rechtssache tatsächlich befangen sein, wäre dies ein Grund für eine amtswegige Delegation gemäß § 30 JN. Die Befürchtung der Befangenheit sämtlicher Richter eines Gerichtes bildet jedoch keinen Grund für die Delegation aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 31 JN (Fasching I 232... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten aus dem Titel der Bereicherung und hilfsweise des Schadenersatzes die Zahlung eines Betrages von S 84.000,--; zum Beweise für ihre anspruchserzeugenden Sachverhaltsbehauptungen beruft sie sich u.a. auf vier im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wohnhafte Zeugen und auf die Parteienvernehmung ihres Geschäftsführers Gerhard W***, welcher ebenfalls im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wohnhaft ist. Der Beklagte hat di... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1987 ereignete sich im Gemeindegebiet von Wiesenhöf (die Unfallstelle liegt im Sprengel des Bezirksgerichtes Hartberg) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 557.518 und Gerlinde K*** als Lenkerin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen St 85.325 beteiligt waren. Mit seiner beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus die... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Bei divergierenden Dele... mehr lesen...
Norm: ASGG §4 Abs1 Z1 lita JN §31 VIII ASGG § 4 heute ASGG § 4 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 4 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2007 ASGG § 4 gültig von 01.01.2006... mehr lesen...
Norm: JN §31 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Die Delegierung eines ande... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN §31 VIII JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 31 heute ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Dezember 1986 ereignete sich in Villach ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen L 43.437 und die in Landskron wohnhafte Marlies P*** als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen K 116.139 beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Im vorliegenden zuletzt beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz anhängigen Rechtsstreit macht die Klägerin Schadenersatzansp... mehr lesen...
Begründung: Die Klage war unter Berufung auf die Bestimmung des § 88 Abs1 JN ursprünglich beim Kreisgericht Ried im Innkreis eingebracht worden. Über Einrede der örtlichen Unzuständigkeit durch die beklagte Partei erklärte sich das Kreisgericht Ried im Innkreis für örtlich unzuständig und überwies die Rechtssache gemäß § 261 Abs6 ZPO an das nicht offenbar unzuständige Kreisgericht Wiener Neustadt. Die klagende Partei stellt den Antrag, die Rechtssache gemäß § 31 JN an das Kreis... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN §104 A JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. November 1944 in Kasten geborene Kläger, zur Zeit der Eheschließung Hochschüler, nun Berufsoffizier (Oberst) und Meteorologe, und die am 21. Juli 1945 in Bad Schallerbach geborene Beklagte, zur Zeit der Eheschließung Volksschullehrerin, nun Volksschuldirektorin, haben miteinander am 4. März 1967 vor dem Standesamt Dürnstein zu Nr. 6/1967 ihre jeweils erste Ehe geschlossen. Beide Ehegatten sind österreichische Staatsbürger und römisch-katholischer ... mehr lesen...
Norm: JN §31 I KSchG §14 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 KSchG § 14 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §31 I EKHG §20 JN §31 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 EKHG § 20 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §31 VII JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Delegierungsanträge sin... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Zwangsversteigerungssache beantragte die verpflichtete Partei, anstelle des zuständigen Bezirksgerichtes Hietzing das Exekutionsgericht Wien zur Durchführung des Exekutionsverfahrens zu bestimmen, weil bei diesem auf Exekutionssachen spezialisierten Gericht eine Verfahrensbeschleunigung zu erwarten sei. Das Oberlandesgericht Wien wies den Delegierungsantrag mit der
Begründung: ab, die vorgebrachten Umstände stellten keinen Delegierungsgrund dar... mehr lesen...