Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft her... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 UWG §14 C UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte und Günther S***** waren Angestellte der Klägerin, in deren Salzburger Zweigniederlassung sie tätig waren. Die Klägerin übt das Speditionsgewerbe aus. Die Angestelltentätigkeit des Zweitbeklagten bei der Klägerin endete am 31.7.1990. Günther S***** kündigte der Klägerin Ende Juli 1990 zum 31.8.1990. Am 2.8.1990 wurde die erstbeklagte Gesellschaft mbH gegründet; den Gesellschaftsvertrag schlossen fünf Gesellschafter, darunter der Zweitbeklagte und Gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche ihren Sitz in Müchen hat, handelt mit Filmrechten. Sie besitzt die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen für deutschsprachige Gebiete in Europa, insbesondere auch für Österreich. Die T***** GmbH, welche ihren Sitz in Fürnitz (Kärnten) hat, befaßt sich vor allem mit dem "Absatz und Verkauf von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten, insbesondere an die zweitbeklagte Gesellschaft. Diese hat ihren Sitz in Udine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschriften "R*****" und "B*****". Die zweitbeklagte GmbH & Co KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist - der Viert- und der Fünftbeklagte sind deren Geschäftsführer -, besorgt den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften aus den Verlagen der "W*****-Gruppe" sowie mehrerer anderer, zum Teil bedeutender V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsanteile der klagenden Genossenschaft werden zu fast 100 % vom Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Niederösterreich, von der Oberösterreichischen Warenvermittlung, dem Raiffeisenverband Salzburg, dem Steirischen Landwirteverband und dem Raiffeisen-Warenverband Tirol, sowie von den Raiffeisenverbänden Kärnten, Burgenland und Vorarlberg gehalten, Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder; ihr Unternehmensgegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften als Mitgliedern gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, insbesondere durch folgende Tätigkeiten: a) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Betriebserfordernissen; b) Bearbeitung, Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften, darunter auch von der Lagerhausgenossenschaft Eberschwang, als Mitglieder gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschatliche Förderung ihrer Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten erreicht wird: 1) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere vo... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Spa... mehr lesen...
Begründung: Auf Seite 16 der Ausgabe für Oberösterreich der "N*** K***-Z***" vom 8.11.1986 veröffentlichte die Beklagte ein Lichtbild des Klägers. Daneben war unter den Überschriften "31jährige erleichterte Hausherrn um Haus und Hof" und "Frau ergaunerte Millionen!" folgender Bericht über die in der Strafsache gegen Rita U*** am 7.11.1986 vor dem Kreisgericht Wels, durchgeführte Hauptverhandlung, in welcher der Kläger als Zeuge (Verbrechensopfer) vernommen worden war, abgedruckt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesells... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bisher nie in Zweifel gezogen, daß eine Servitutenklage im Sinn des § 523 ABGB nicht auf Feststellung der Dienstbarkeit gerichtet sein muß (vgl. etwa SZ 52/99; JBl 1984, 608); etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Revision zitierten Entscheidung SZ 39/21. Der Oberste Gerichtshof hat bisher nie in Zweifel gezogen, daß eine Servitutenklage im Sinn des Paragraph 523, ABGB nicht au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer im Hause Altmünster, Im Hocheck 10. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Liegenschaft Altmünster, Im Hocheck 7, die der Mutter der Beklagten Hermine S*** gehört. Im Jahre 1983 beabsichtigte die Beklagte, im Kellergeschoß dieses Hauses ein Cafe-Restaurant einzurichten. Hermine S*** richtete deshalb am 1.3.1983 an das Markgemeindeamt Altmünster ein Ansuchen um Umwidmung des Kellergeschoßes. Da sich zahlreiche Anrai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu zwei Drittel, seine Schwester Dkfm. Dr. Cornelia S*** zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 214 KG Krems mit dem Haus in Krems an der Donau, Spänglergasse 2 a. Die beiden Miteigentümer schlossen am 19. Juni 1970 eine Benützungsvereinbarung, derzufolge der Kläger allein berechtigt ist, die gesamte Liegenschaft zu nutzen und sämtliche Verwaltungshandlungen zu setzen, wofür er seiner Schwester ein Benützungsentgelt zu zahlen hat. Mit... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Die komplizierten und (international) miteinander verketteten Vertragsverhältnisse, mit denen die Verwertung von Urheberrechten im Gefüge der internationalen Unterhaltungsindustrie gewährleistet wird, machen den Anscheinsbeweis zur Hintanhaltung eines Beweisnotstandes bei der Durchsetzung berechtigter urheberrechtlicher Ansprüche geradezu unentbehrlich. "AKM - Vermutung" Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß die AKM über die Rechte an nahezu dem gesamten Weltrepertoire verfügt, und steht fest, daß der beklagte Veranstalter ohne Bewilligung moderne Tanzmusik und Unterhaltungsmusik aufgeführt hat, dann folgt daraus mit der im Rahmen des Anscheinsbeweises geforderten hohen Wahrscheinlichkeit, daß der Veranstalter in Rechte der AKM eingegriffen hat. Dem Veranstalter steht es selbstverständli... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a ZPO §266 Abs1 DVII ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Für die
Begründung: der Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG) und Rechnungslegung (§ 87 a UrhG) genügt die Aufführung eines einzigen geschützten Werkes. Wird zugestanden, jedenfalls z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund der ihr gemäß § 1 Abs 1, § 4 des VerwertungsgesellschaftenG BGBl. 1936/112 vom BMU erteilten Betriebsgenehmigung (BGBl. 1946/193) nimmt die Klägerin in Österreich ausschließlich (u.a.) die "kleinen" Sende- und Aufführungsrechte einschließlich des Rechtes der öffentlichen Wiedergabe an Werken der Tonkunst wahr. Etwa 99 % der österreichischen Komponisten, Textdichter bzw. Musikverleger haben der Klägerin solcherart alleinige und ausschließliche Werk... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand ein Weggrundstück gehört, an welchem der Klägerin als Eigentümerin eines Nachbargrundes eine grundbücherlich einverleibte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zusteht. Die Beklagten betreiben auf der an das Weggrundstück angrenzenden Fläche ein gastgewerbliches Unternehmen. Im April 1984 hatte die Klägerin gegen die Beklagten eine Servitutsklage angebracht. Nach ihrem damaligen Klagsvorbringen sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der am 23.Februar 1984 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger den Urteilsantrag, die Beklagte, seine Ehefrau, sei schuldig, das Betreten seiner Ordinationsräume im Hause Kapfenberg, Gustav Kramer-Straße 3, zu unterlassen. Hiezu bringt er vor, seit der von ihm am 11.Jänner 1984 eingebrachten Scheidungsklage suche die Beklagte die Ordination auf, um den wartenden Patienten Unwahrheiten über seine Person zu erzählen, insbesondere, daß er geschlecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheit... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Klägerin ist ob dem im Eigentum der Ehegatten B*** stehenden Seegrundstück Nr. 1526/8 der EZ 64 KG Henndorf bücherlich ein Bestandrecht einverleibt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß zwischen ihr, als Hauptmieterin dieses Grundstückes und dem Beklagten kein Unterbestandverhältnis bestehe. Sie behauptet, der Beklagte benütze dieses Grundstück ohne Rechtstitel. Er leite sein Benützungsrecht zwar von einer Martha S*** und einem Dr. A*** ab, doch s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat auf Grund des Vergleiches vom 1. März 1983 das Recht, mit Fahrzeugen aller Art bis zu 2,5 m Breite über das Grundstück der Kläger Nr. 852/4 der EZ 85 KG Pernau zu ihrer Liegenschaft EZ 86 KG Pernau zu fahren. Ein Recht, auf dem Grundstück der Kläger zu halten oder dort Ladetätigkeiten durchzuführen, steht der Beklagten nicht zu. Am 30. November 1983 wurden der Beklagten von der Fa. C Möbel zugestellt. Die Zusteller versuchten, über das Grundst... mehr lesen...
Der Beklagte mietete im Jahr 1967 Geschäftsräumlichkeiten in einem den Klägern gehörenden Haus. Im Mietvertrag wurde festgehalten, daß ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt nicht an dritte Personen überlassen werden dürfe. Am 1. 10. 1981 veräußerte der Beklagte seinen Betrieb (Elektrohandel) an Eduard W, der seither die gemieteten Geschäftsräume benützt. Gestützt auf das im Mietvertrag enthaltene Verbot der Überlassung der Räumlichkeiten an dritt... mehr lesen...
Die Klägerin behauptete, die Beklagte mache sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei Verwandten und auch bei fremden Leuten schlecht. Sie behaupte, die Klägerin sei eine "Ratschen", sei verlogen, sei eine mißratene und charakterlose Frau, uä. Obwohl die Klägerin ohne Erfolg protestiert habe, setze die Beklagte ihre herabsetzenden Äußerungen über die Klägerin fort. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung der behaupteten herabsetzenden Äußerungen. Da die Beklagt... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der mit der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges zugunsten der Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 der KG T belasteten Liegenschaft EZ 13 KG T mit den Grundstücken 121, 31/1 und 31/3. Er betreibt dort ein Bierdepot, seine Frau einen Getränkegroßhandel. Der Beklagte erwarb mit Kaufvertrag vom 11. 7. 1979 die an das Grundstück 31/3 des Klägers angrenzende, aus der EZ 88 abgeschriebene Liegenschaft EZ 550 mit dem Grundstück 31/4, dem das belastete Gut dient. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12 MSchG §10 UrhG §81 UWG §14 A1Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MSchG § 10 heute ... mehr lesen...