Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74UrhG §81
Rechtssatz: Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §142UmwG §5UrhG §81
Rechtssatz: Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge (hier: Umwandlung nach § 5 UmwG und Vermögensübernahme nach § 142 HGB) muss sich die Rechtsnachfolgerin das bisherige rechtswidrige Verhalten jener Gesellschaften, die ihre Rechtsvorgänger waren, zurechnen lassen. Bei Ausmessung der Höhe des Ersatzbetrags nach § 87 Abs 2 UrhG ist in Fällen der Verletzung des Bildnisschutzes in Verbindung mit einer herabsetzenden, das Sa... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz: Ein Beklagter haftet nicht allein deshalb für Eingriffe in Urheberrechte anläßlich von Konzertveranstaltungen, weil er Proponent des die Konzerte organisierenden Vereins war oder weil er (nach der Konstituierung des Vereins in der ersten Generalversammlung) im Kartenvorverkauf tätig war und den Druckauftrag für Eintrittskarten namens des Vereins erteilt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...