Die Kläger beantragten die Fällung des Urteils: der beklagte Österreichische Rundfunk (ORF) sei schuldig, 1. weitere Aufführungen und Sendungen des Fernsehspieles "Glücksreiter" zu unterlassen, welches durch folgende Merkmale charakterisiert ist: a) 4 Mitspieler bewegen sich als "Glücksreiter" auf einer in Felder unterteilten, als Pferderennbahn ausgestalteten Spielstrecke vom "Start" zum "Ziel"; b) die Felder sind als Streckenabschnitte mit Entfernungsangaben vom Start bezeic... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z11PresseG §16UrhG §78UrhG §81 MedienG § 1 heute MedienG § 1 gültig ab 01.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Name eines Redakteurs im Rahmen der zeitungsinternen "Ressortverteilung" angeführt ist, vermag für sich allein... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §14UrhG §81
Rechtssatz: Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist nicht der dem Werk zugrunde liegende, noch ungeformte Gedanke als solcher, sondern nur die eigenpersönliche körperliche Formung und Festlegung einer schöpferischen Idee. Der Gedanke (hier: die Bereitschaft Österreichs zur umfassenden Landesverteidigung symbolisch durch einen stachelbewehrten Igel darzustellen) kann daher an sich noch keinen Schutz n... mehr lesen...
Norm: UrhG §17 Abs2UrhG §81
Rechtssatz:
Ein Kabelfernsehunternehmen fällt zufolge seiner grundlegenden Unterschiede zu einer RVA nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs 2 UrhG zweiter Satz, sondern vielmehr unter die Vorschrift des § 17 Abs 2 UrhG erster Satz. Demnach steht es einer Rundfunksendung gleich, wenn ein Werk von einer im Inland oder Ausland gelegenen Stelle aus der Öffentlichkeit im Inland, ähnlich wie durch Rundf... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz:
Bei der durch die Einbringung der im Gesetz vorgesehenen Unterlassungsklage erfolgenden Abwehr einer Gesetzesverletzung kann von einer schikanösen Rechtsausübung selbst dann nicht gesprochen werden, wenn der geschädigte Urheber seinen Unterlassungsanspruch nur gegen einen von mehreren Gesetzesverletzern richtet.
Entscheidungstexte 4 Ob 374/79 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 B ABGB §523 A ABGB §523 Cc ABGB §1432 UrhG §81 UWG §14 A2 ZPO §226 IIB12 ZPO §226 IV ZPO §405 A ABGB § 354 heute ABGB § 354 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3UrhG §16 Abs1UrhG §16 Abs3UrhG §81
Rechtssatz:
Untersagung eines "Parallelimportes" von Schallplatten nach Österreich durch die Wahrnehmungsgesellschaft unter Berufung auf ihr Verbreitungsrecht nach § 16 Abs 1 UrhG (Austro-Mechana-Gramola). Untersagung eines "Parallelimportes" von Schallplatten nach Österreich durch die Wahrnehmungsgesellschaft unter Berufung auf ihr Verbreitungsrecht nach Paragraph 16, Absatz eins, UrhG... mehr lesen...
Gegenstand der klagenden "A Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch musikalischer Urheberrechte GmbH" ist nach § 1 Abs. 1 ihres Gesellschaftsvertrages (abgedruckt bei Dittrich, Österreichisches und internationales Urheberrecht, 701 ff.) die kommissionsweise Verwaltung und Auswertung der den Urhebern musikalischer Werke mit und ohne Text, deren Rechtsnachfolgern und jenen Personen und Unternehmungen, denen gemäß § 24 UrhG eine Werknutzung gestattet wurde, gemäß § 15 Ab... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kaffeemittel. Gestützt auf § 1 UWG und auf die Bestimmungen des Kartellgesetzes, begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, sofort die Ankündigung und/oder Gewährung eines Sonderbonus oder sonstigen Nachlasses beim Vertrieb von Kaffeemitteln als Gegenleistung dafür, daß der Bezug der Produkte der Klägerin eingestellt oder eingeschränkt wird, zu unterlassen und ihr einen Schadenersatzbetrag von 473 000 S samt Anhang zu zahlen; außer... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcUrhG §81RBÜ (Pariser Fassung) Art2 Abs6 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018
Rechtssatz:
Der Werknutzungsberechti... mehr lesen...
Norm: EO §389 I EO §389 IIIA EO §389 VIUrhG §81UrhG §82 UWG §24 EO § 389 heute EO § 389 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 EO § 389 gültig von 01.07.2021 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3... mehr lesen...
Norm: UrhG §18 Abs2UrhG §81VerwGesG §1
Rechtssatz:
Veranstalter von Aufführungen durch Musikautomaten ist deren Aufsteller, nicht der Gastwirt, der einzelne Gast oder der Eigentümer des Automaten (vgl 9 Os 81/66 ÖBl 1967,44). Aufsteller ist derjenige, auf dessen Rechnung und Weisung der Musikautomat betrieben wird. Veranstalter von Aufführungen durch Musikautomaten ist deren Aufsteller, nicht der Gastwirt, der einzelne Gast oder der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 B ABGB §523 A ABGB §523 Cc ABGB §1432 UrhG §81 UWG §14 A2 ZPO §226 IIB12 ZPO §226 IV ZPO §406 Aa ABGB § 354 heute ABGB § 354 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Zur Sicherung ihres Klageanspruches, die beklagte Gegnerin sei schuldig, das Einschlagen von Spundwänden im Zuge der Verwirklichung des Bauvorhabens ob den Liegenschaften EZ 401 und EZ 646 KG S ab sofort zu unterlassen, begehrten die gefährdeten Kläger die einstweilige Verfügung eines inhaltsgleichen Verbotes für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites, längstens jedoch bis 1. Oktober 1976. Sie begrundeten ihr Begehren mit der Behauptung, die beklagte Gegnerin... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §81 ZPO §226 IIB12 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Unbestimmtes Unterlassungsbegehren, dem Erstbeklagten die Veröffentlichung von Bildnissen des Klägers zu verbieten, "wenn dadurch dessen berechtigte... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz:
Ein schrankenloses Veröffentlichungsverbot ist nicht berechtigt.
Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078029 Dokumentnummer JJR_19740611_OGH0002_0040OB00315_7... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 ZPO §226 IIIA ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch der in § 81 UrhG verankerte Unterlassungsanspruch setzt in tatsächlicher Hinsicht zumindest die konkrete Besorgnis eines Verstoßes der beklagten Partei ... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUrhG §78UrhG §81 EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.0... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §14UrhG §81
Rechtssatz: Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist nicht die körperliche Festlegung (das einzelne Werkstück, das Vervielfältigungsstück usw), sondern die dahinterstehende geistige Gestaltung. Je nach Art des Werkes kann die Individualität mehr in der Form oder mehr im Inhalt liegen. Entscheidungstexte 4 Ob 303/73 Entscheidungstext OGH 20.0... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß die Beklagte mehrmals in der Kronenzeitung Inserate erscheinen lassen habe, die als "öffentliche Kundmachung" bezeichnet waren und in denen angekundigt wurde, sie verkaufe wegen Schließung ihres Perückengeschäftes Perücken zu verbilligten Preisen, nämlich bis zu 80% unter dem Wert. Die Beklagte habe keine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung eines Ausverkaufes gehabt. Die Behauptung, daß die Perücken zu besonders günstigen Preisen, nämlich 80% unte... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz:
Der Unterlassungsanspruch richtet sich als Folge der absoluten Wirkung des Urheberrechtes gegen jeden Dritten, auch wenn diesen kein Verschulden trifft.
Entscheidungstexte 4 Ob 336/70 Entscheidungstext OGH 01.09.1970 4 Ob 336/70 Veröff: SZ 43/140 = ÖBl 1970,146 4 Ob 399/80 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5UrhG §81 ffUrhG §91 ff StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: Auch der Unterlassungsanspruch nach § 78 UrhG setzt Wiederholungsgefahr voraus. Auch der Unterlassungsanspruch nach Paragraph 78, UrhG setzt Wiederholungsgefahr voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 306/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1970 4 Ob 306/70 Veröff: SZ 43/45 = ÖBl 1970,155 4 Ob 30/90 E... mehr lesen...
Der Kläger beantragt, die Beklagten zu verurteilen, 1. die Veröffentlichung und Verbreitung des Blattes 5 des Propagandaprospektes "Burgenland Austria" zu unterlassen, er begehrt ferner Schadenersatz im Betrage von 100.000 S und erhebt einen entsprechenden Anspruch auf Beseitigung (§ 82 UrhG) und Urteilsveröffentlichung. Der Kläger beantragt, die Beklagten zu verurteilen, 1. die Veröffentlichung und Verbreitung des Blattes 5 des Propagandaprospektes "Burgenland Austria" zu unterlas... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 ZPO §226 IIB12 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Mangelnde Bestimmtheit des Begehrens, der Beklagte sei schuldig, "die Herstellung nachstehender Modelle" - welche im folgenden nur ganz allgemein, ohne näher... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §14UrhG §81
Rechtssatz: Im Plagiatstreit entscheidet allein die Übereinstimmung zwischen dem Original und dem Verletzungsgegenstand im schöpferischen, also in jenem Teil des Originals, das diesem das Gepräge der Einmaligkeit gibt. Entscheidungstexte 4 Ob 351/67 Entscheidungstext OGH 12.12.1967 4 Ob 351/67 Veröff: SZ 40/162 = ÖBl 1968,42 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz:
Erfordernis der Konkretisierung der zu unterlassenden Handlung.
Entscheidungstexte 4 Ob 351/67 Entscheidungstext OGH 12.12.1967 4 Ob 351/67 Veröff: SZ 40/162 = ÖBl 1968,42 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315/74 Eur... mehr lesen...
Der Kläger hat im Jahre 1949 einen mit "Das Neue Lied" oder "Die vertippte Arie" betitelten Sketch geschrieben. Die Grundidee desselben besteht darin, daß eine Person einer anderen ein Blatt mit einer Komposition zum Vorsingen überreicht. Auf Grund gewollter Tippfehler ergeben sich dann beim Vorsingen komische Effekte. In seiner am 8. April 1967 eingebrachten Klage wirft der Kläger dem Erstbeklagten vor, dieser habe in die dem Kläger als Autor des oben genannten Sketches zustehen... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.201... mehr lesen...
Der Kläger betreibt ein Metallprägewerk. Er behauptet, für das österreichische Bundesheer ein Heereskraftfahrerabzeichen entworfen und hergestellt zu haben. Es bestehe aus einem aus Blättern gebildeten Kranz, an welchem sich oben das Bundeswappen befinde. In der ausgesparten runden Mitte sei ein Flügel mit einem Lenkrad samt Lenksäule und dreieckartigem Abschluß. Die Beklagte betreibe eine Metallwarenfabrik, die sich unter anderem auch mit der Herstellung von Abzeichen befasse. Die ... mehr lesen...