Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Mit Vertrag vom 12. Februar 2003 (und Zusatzvereinbarungen vom 14. März 2003 und 4. Juni 2003) verpflichtete sie sich (als Generalunternehmer) gegenüber HV und LV zur Erbringung im Einzelnen festgelegter Bauleistungen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die Beschwerdeführerin "folgende Grundstücke mit Parzellennummern 1157/xxx und 1157/yyy gesamt Größe 1167 m2 - bei Bedarf noch ca. 140 m2 in (...) weiters die Wohnbauf... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 §3 Abs2; UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 § 12 gültig von 01.04.2022 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Der Tätigkeitsschwerpunkt der mitbeteiligten Gesellschaft liegt in der Aufschließung von Grundstücken. Im Zuge einer die Jahre 2002 bis 2005 umfassenden Außenprüfung stellte die Prüferin Folgendes fest: Während des gesamten Prüfungszeitraumes seien von der mitbeteiligten Gesellschaft auf nicht in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken Aufschließungsarbeiten durchgeführt worden. Die Mitbeteiligte sei dabei zunächst von sich aus tätig geworden. Werkverträge seien erst ab Juni 2005 abgesc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Einkaufszentrum. Anlässlich einer Betriebsprüfung (BP) stellte der Prüfer fest, dass Energiekosten (Strom bzw. Erdgas inkl. Energieabgaben), die der Beschwerdeführerin von Energieunternehmen für das Einkaufszentrum vorgeschriebenen wurden, von dieser zur Gänze in Form von monatlichen Vorschreibungen von Akonto-Zahlungsanforderungen ohne gesonderten Ausweis von Energieabgaben an die Pächter der Geschäftslokale weiterverrechnet und von diesen auch bez... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EnergieabgabenvergütungsG 1996 §2 Abs1; UStG 1994 §1 Abs1 Z1; UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 § 1 heute UStG 1994 § 1 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 1 gültig von 01.01.2021 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 § 3 heute UStG 1994 § 3 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2019 UStG 1994 § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 §3 Abs2; UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 § 12 gültig von 01.04.2022 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KEG, deren Gegenstand "die Errichtung, Verwaltung und Verwertung des geplanten Gewerbeparks" ist und an der die Gemeinde (vertreten durch den Bürgermeister) als Komplementär und der Bürgermeister als Kommanditist beteiligt sind. In den Jahren 2002 bis 2004 und 2006 wurden seitens der Beschwerdeführerin für die Errichtung einer Abfahrt von der Bundestraße in den Gewerbepark Vorsteuern in der Höhe von 152.111,47 EUR geltend gemacht. Das Finanzamt verweig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter der X GmbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen das Landesgericht W mit Beschluss vom 12. Dezember 2001 das Konkursverfahren eröffnete. Den Konkursantrag hat - über Anregung des für die Gemeinschuldnerin zuständigen Finanzamtes vom 22. Oktober 2001, welche auch der Gemeinschuldnerin zur Kenntnis gebracht wurde - die Finanzprokuratur am 6. November 2001 bei Gericht eingebracht. Nach der Konkurseröffnung fand bei der Gemeinschul... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 § 3 heute UStG 1994 § 3 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2019 UStG 1994 § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1; UStG 1994 § 3 heute UStG 1994 § 3 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2019 UStG 1994 § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs162002CJ0255 Halifax VORAB62003CJ0223 University of Huddersfield VORAB UStG 1994 § 3 heute UStG 1994 § 3 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2019 ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 1. November 1999 gründeten fünf Personengesellschaften (davon vier in der Rechtsform einer KEG) eine Arbeitsgemeinschaft unter der Arbeitsbezeichnung "ARGE Ausbau F.-Gasse 63" (im Folgenden: Beschwerdeführerin). Den Zweck der Beschwerdeführerin bildete lt. Pkt. 2 des Gesellschaftsvertrages die Renovierung und der Ausbau des Immobilienprojektes F.-Gasse 63 und "zwar Teile des gesamten Objektes inklusive der allgemeinen Hausteile und einem Dachgeschossausbau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Anträge der Beschwerdeführerin auf Vorsteuererstattung für die Streitjahre abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Irland. Ihre Geschäftstätigkeit in Österreich umfasse den Verkauf und die Vermietung (Leasing) von Computern an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Jahr 1999 habe die Beschwerdeführerin Leasin... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;61988CJ0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB;62001CJ0185 Auto Lease Holland VORAB;BAO §24 Abs1 litd;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Lieferungen iS des § 3 Abs. 1 UStG 1994 sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R-GmbH. Über das Vermögen der R-GmbH wurde am 29. November 1989 das Konkursverfahren eröffnet und am 17. Jänner 1991 mangels Deckung der Kosten des Verfahrens wieder aufgehoben. Mit Bescheid vom 2. März 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO für aushaftende Umsatzsteuer 1989 der R-GmbH im Ausmaß von 1,080.000 S zur Haftung herangezogen. Mit Bescheid vom 2. März 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 9, BAO ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §21 Abs1;UStG 1972 §1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Werkvertrag zur Zeit der Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt, hat der Masseverwalter nach § 21 Abs 1 KO das Recht, den Vertrag an Stelle des Gemeinschuldners zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten. T... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §918;UStG 1972 §1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist mit der Durchführung eines Werkvertrages bereits begonnen worden und kommt es dann zu Leistungsstörungen, ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu prüfen, ob bei Eintritt der Leistungsstörung die umsatzsteuerliche Leistung bereits erbracht ist: Lieg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß § 224 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß Paragraph 224, Absatz 2, der Wiener Abgabenordnung - WAO über die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz vom 13. Februar 2002 und vom 18. Mai 2005 über die Vorschreibung und Rückzahlung der Getränkesteuer für d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KEG (Beschwerdeführerin), eine Steuerberatungsgesellschaft, machte für das Jahr 1999 Vorsteuern in Höhe von 300.000 S aus einer mit 30. Dezember 1999 datierten Rechnung geltend, in welcher ihr Komplementär Mag. P., ein Steuerberater, Folgendes ausführte: "Im Hinblick auf die der (Beschwerdeführerin( in den nächsten Wochen von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erteilende berufsrechtliche Anerkennung verpflichte ich hiermit schon jetzt und unwiderruflich, de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ein Kundenstock kann Gegenstand einer Lieferung sein (vgl. das zum insoweit vergleichbaren UStG 1972 ergangene hg. Erkenntnis vom 20. Jänner 1992, 91/15/0067, VwSlg 6646 F/1992). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004150017.X03 Im RIS seit 04.05.2007 ... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um eine atypisch stille Gesellschaft, an der die Zweitbeschwerdeführerin als Geschäftsherrin und eine Treuhandgesellschaft als stille Gesellschafterin beteiligt sind. Unternehmensgegenstand aller Beschwerdeführerinnen ist das Leasinggeschäft. In den von der Zweit- und der Drittbeschwerdeführerin eingebrachten Beschwerden wird im Hinblick auf die Gleichartigkeit der strittigen Sach- und Rechtslage die Verbindung der Beschwerdeerledigung mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litd;UStG 1972 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0003 2006/14/0004 Besprechung in:SWK Nr. 14/2006, S 452 - S 457; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7 Stammrechtssatz Die Verschaffung der umfasse... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine GmbH, die insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaftsanteilen im Rahmen eines unter dem Begriff "Time-Sharing" bekannten Systems betreibt. Nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung erwarb die Beschwerdeführerin in den Jahren 1991 und 1993 jeweils 20 Appartements (insgesamt 28.930/100.000stel) eines aus insgesamt 124 Appartements bestehenden Immobilienkomplexes. Das erworbene Wohnungseigentum sei - so ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;61988CJ0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß Art. 5 Abs. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG ist als Lieferung die Übertragung der Befähigung zu verstehen, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, i... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0041 E 20. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die bloße Einräumung von Gebrauchs- und Nutzungsrechten führt nicht zur Übertragung der Verfügungsmacht. Der Unternehmer muss vielmehr Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes zuwenden. Es kommt darauf an... mehr lesen...
I. Sachverhalt Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der österreichischen K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis von 20 % Mehrwertsteuer. Das Finanzamt verweigerte den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf eine abgabenbehördliche Prüfung, die ergeben habe, dass die Mehrwertsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt worden sei. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, die K GmbH h... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art21;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art28b;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art28c idF 31992L0111;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art8;31992L0111 Nov-31977L0388;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;UStG 1994 §12;UStG 1994 §29 Abs8;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs2;UStG 1994 §3 Abs7;UStG 1994 §3 Abs... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der BX. Bau GmbH neu (eingetragen im Firmenbuch unter 18xx) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde anhand von Kontrollmitteilungen festgestellt, dass von dieser Gesellschaft gegenüber der F. GmbH und I. GmbH (auch) im Zeitraum Mai 1999 bis Juli 1999 Umsätze im Ausmaß von rund S 4,3 Mio getätigt worden seien. Für das Jahr 1999 wurde die BX. Bau GmbH zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei nicht nur die von dieser Gesellschaft (für spätere Zeiträume des Jah... mehr lesen...