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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs1;Rechtssatz
Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch zur Verschaffung der Verfügungsmacht iSd § 3 Abs. 1 UStG 1994 ausreichend (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. September 2010, 2010/15/0078, mwN).Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch zur Verschaffung der Verfügungsmacht iSd Paragraph 3, Absatz eins, UStG 1994 ausreichend vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. September 2010, 2010/15/0078, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014150014.L02Im RIS seit
13.06.2017Zuletzt aktualisiert am
14.06.2017