Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
EnergieabgabenvergütungsG 1996 §2 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/17/0241 E 30. Januar 2015Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 2009, 2006/17/0118, auf die Maßgeblichkeit der umsatzsteuerrechtlichen Terminologie bei der Auslegung des § 2 Abs 1 EnAbgVG verwiesen. Die Abgabenbehörde beruft sich darauf, dass die Versorgung der Shops durch die Betreiberin des Einkaufszentrums mit Energie den umsatzsteuerrechtlichen Lieferbegriff erfülle. Dabei übersieht sie aber, dass es darauf alleine nicht ankommt. Vielmehr wäre zu prüfen gewesen, ob diese Lieferung eine eigenständige Leistung oder aber eine bloße Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung teilt, bildet.Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 2009, 2006/17/0118, auf die Maßgeblichkeit der umsatzsteuerrechtlichen Terminologie bei der Auslegung des Paragraph 2, Absatz eins, EnAbgVG verwiesen. Die Abgabenbehörde beruft sich darauf, dass die Versorgung der Shops durch die Betreiberin des Einkaufszentrums mit Energie den umsatzsteuerrechtlichen Lieferbegriff erfülle. Dabei übersieht sie aber, dass es darauf alleine nicht ankommt. Vielmehr wäre zu prüfen gewesen, ob diese Lieferung eine eigenständige Leistung oder aber eine bloße Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung teilt, bildet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011170242.X01Im RIS seit
18.02.2015Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015