1 Zum bisherigen Verfahrensgang ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 2017, Ro 2017/15/0003, zu verweisen. 2 Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab das Bundesfinanzgericht mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis den Beschwerden neuerlich Folge und änderte die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 (im Detail anders als im aufgehobenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 26. August 2016) ab. Es s... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0930100010/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: AVG §38 UStG 1994 §10 Abs2 Z13 UStG 1994 §11 Abs14 UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 §2 Abs3 UStG 1994 §3 Abs1 UStG 1994 §3 Abs2 VwGG §38b VwGG §62 Abs112010E267 AEUV Art26731977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2 lita31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs6 AVG § 38 heute ... mehr lesen...
1 Im Rahmen einer bei der Revisionswerberin, einer im Baugewerbe tätigen GmbH, durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, dass auf ihren Ausgangsrechnungen Bankverbindungen angegeben waren, die nicht der Revisionswerberin, sondern W und dessen Mutter gehört hätten, wobei auf dem Konto der Mutter gleichfalls W Verfügungsberechtigung besessen habe. Bei W handle es sich um den Bruder der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin Mag. I. Er habe auf Grund eines anhängigen Konkursve... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1 UStG 1994 §11 Abs14 UStG 1994 § 1 heute UStG 1994 § 1 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 1 gültig von 01.01.2021 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Revisionswerber ist der Masseverwalter im - mit Beschluss vom 28. August 2017 eröffneten - Konkurs über das Vermögen der K GmbH. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht u.a. der Beschwerde der K GmbH gegen den Umsatzsteuerbescheid 2003 teilweise Folge und änderte diesen Bescheid ab. 3 Begründend verwies es eingangs darauf, der vorliegende Fall gleiche hinsichtlich des Sachverhaltes der Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juli 201... mehr lesen...
Index: E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62010CJ0591 Littlewoods Retail VORAB; BAO §167 Abs2; UStG 1994 §11 Abs14; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 UStG 1994 § 11 heute ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin legte am 7. Mai 2003 zwei Rechnungen über insgesamt 3,750.000 EUR (netto) an die E KG, ein verbundenes Unternehmen, und erklärte in der Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2003 die in den Rechnungen ausgewiesenen Umsätze. Die sich für den Voranmeldungszeitraum Mai 2003 ergebende Umsatzsteuerzahllast von 754.451,09 EUR wurde am 15. Juli 2003 (Umbuchung von 750.000 EUR) und am 19. August 2003 (Zahlung des Restbetrages) entrichtet. 2 Im Oktober 2003 brachte die... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Verfahren: römisch eins. Sachverhalt und Verfahren: 1 Mit 13. Dezember 2007 reichte die Beschwerdeführerin (erstmals) eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2002 ein. Die späte Einreichung wurde damit begründet, dass aufgrund des laufenden Liquidationsverfahrens eine frühere Fertigstellung nicht möglich gewesen sei. Es wurde um rasche Veranlagung gebeten, damit die Liquidation der Gesellschaft abgeschlossen werden könne. 2 Die Veranlagung erfolgte mit... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab am 9. Mai 2006 beim Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit einer Handelsagentur zum 1. Mai 2006 mit einem voraussichtlichen Jahresumsatz von mehr als EUR 30.000,-- bekannt. Das Finanzamt erteilte dem Beschwerdeführer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer). Da der Beschwerdeführer für das Jahr 2006 keine Umsatzsteuererklärung abgab, setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 12. August 2009 die Umsatzsteuer für das Jahr 2006 im Schätzungsweg mit EUR 6.370... mehr lesen...
Beim Gemeinschuldner, der im Streitjahr ein Handelsunternehmen in Österreich betrieb und zudem Gesellschafter-Geschäftsführer der in Ungarn ansässigen X Kft war, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Dabei traf der Prüfer u. a. die Feststellung, dass der Gemeinschuldner im Jahr 2004 Scheinrechnungen über mehrere hunderttausend Euro an die Y GmbH, deren Geschäftsführerin zum damaligen Zeitpunkt seine Ehefrau gewesen sei, gelegt habe. Daher schulde der Gemeinschuldner die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren 1997 und 1998 Arbeitnehmer der SH GmbH. Mit Schreiben vom 8. September 1998 gab er das Vorliegen weiterer Einkünfte bekannt, indem er dem Finanzamt mitteilte, dass er "... im Jahr 1997 Einkünfte aus der Vermittlung von Bauaufträgen erzielt habe. Da ich nicht rechtzeitig diesbezüglich eine Meldung an das Finanzamt erstattet habe, überreiche ich mit dieser Selbstanzeige meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1997. Auch im Jahr 1998 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte der Familie H. 401.778 S zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 80.355,60 S in Rechnung. Die der Faktura vom 6. November 2000 zugrunde liegenden (Bau-)Leistungen wurden von der AX. GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, erbracht und vorerst an die ebenfalls im Einflussbereich des Beschwerdeführers stehende AY. GmbH verrechnet, die wiederum Rechnung an den Beschwerdeführer legte. Im Rahmen einer die Jahre 1998 bis 2000 umfasse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §289 Abs2; UStG 1994 §11 Abs12; UStG 1994 §11 Abs14; BAO § 289 heute BAO § 289 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 289 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wird gebildet durch M. P. und K. P., die Eigentümer eines in der Steiermark gelegenen Grundstückes waren. Am 7. Dezember 2004 hat die Beschwerdeführerin eine Betriebseröffnung zum 7. Jänner 2004 bekannt gegeben und angeführt, dass sich M. P. und K. P. (Ehegatten) zu einer Gemeinschaft zum Zwecke des Grundstückhandels zusammengeschlossen haben. Am 11. Februar 2005 hat die Beschwerdeführerin Umsatzsteuervoranmeldungen für Voranmeldungszeiträume des Jahres 2004 ein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2... mehr lesen...
Anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung für einzelne Voranmeldungszeiträume des Jahres 1999 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer, der nach seinen Angaben laut Niederschrift des Finanzamtes vom 12. Jänner 2000 als Erfinder tätig und Inhaber zahlreicher Patente ist, in den Monaten Juni, September und Oktober insgesamt neun Rechnungen gelegt habe, für die die Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 entstanden sei. Anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung für einzelne Vor... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14; UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1972 § 11 gültig von 22.12.1984 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1972 § 11 gültig von 31.12.1975 bis 21.12.1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 636/1975 UStG 1972 § 11 gültig ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug - im zweiten Rechtsgang - ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Mai 2002 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Dezember 1999 abgeschlossenen Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibe das Gew... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 §12; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde im Jahr 2002 gegründet. Im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter sind die zu 49% an der Beschwerdeführerin beteiligte G., die zugleich Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin ist, sowie der zu 51% beteiligte M. Im Zuge einer gemäß § 147 Abs. 1 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass M. seine Rechte als Gesellschafter der Beschwerdeführerin mit Vollmacht vom 29. Jänner 2002 an V., den Lebensg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 UStG 1994 §11 Abs14 UStG 1994 § 1 heute UStG 1994 § 1 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 1 gültig von 01.01.2021 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 1. November 1999 gründeten fünf Personengesellschaften (davon vier in der Rechtsform einer KEG) eine Arbeitsgemeinschaft unter der Arbeitsbezeichnung "ARGE Ausbau F.-Gasse 63" (im Folgenden: Beschwerdeführerin). Den Zweck der Beschwerdeführerin bildete lt. Pkt. 2 des Gesellschaftsvertrages die Renovierung und der Ausbau des Immobilienprojektes F.-Gasse 63 und "zwar Teile des gesamten Objektes inklusive der allgemeinen Hausteile und einem Dachgeschossausbau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde, nachdem ein erstes Straferkenntnis im Instanzenzug aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wurde, von dieser in der Folge für schuldig erkannt, er habe als selbständiger Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Febru... mehr lesen...
Mit dreizehn Bescheiden vom 10. Oktober 2002 setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin die Umsatz- und Einkommensteuer 2000, die Umsatz- und Einkommensteuer 2001, die Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis August 2002 und die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2003 fest. Zur Begründung: wurde jeweils (mit Ausnahme des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides, dem die Veranlagung für das Jahr 2001 zugrunde geleg... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hat die Vermittlung und die Abwicklung von Kooperations- und Tauschgeschäften zum Unternehmensgegenstand. Sie ermittelt den Gewinn nach § 5 EStG 1988. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden - nach einer teilweise stattgebenden Berufungserledigung durch den angefochtenen Bescheid - für das Jahr 1993 nicht anerkannte Betriebsausgaben sowie für das Jahr 1997 nicht berücksichtigte Vorsteuerbeträge. Die beschwerdeführende GmbH hat die Vermitt... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0022 E 3. August 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 der 6. RL 77/388/EWG nur den Betrag an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: EStG 1988 §4 Abs4; UStG 1972 §1; UStG 1972 §11 Abs14; UStG 1972 §12 Abs11; UStG 1972 §12; UStG 1972 §16; UStG 1994 §1; UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 §12 Abs11; UStG 1994 §12; UStG 1994 §16; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0116 E 23. April 2008
Rechtssatz: Wenn die T GesmbH vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 14 UStG 1972 und 1994 in Bezug auf nicht erbrachte Leistungen die in Rede stehenden Rechnungen aus den Streitjahren 1992 bis 1995 im Jahr 1998 berichtigt habe... mehr lesen...