Die beschwerdeführende KG ist Gesamtrechtsnachfolgerin der S. Technisches Service GmbH (errichtende Umwandlung gemäß § 1 Abs. 1 iVm § 7 Umwandlungsgesetz mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 1995). Ein Organschaftsverhältnis zwischen der zuletzt genannten Gesellschaft (im Folgenden: S-GmbH) und der SB-GmbH wurde im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 30. September 1994 nicht anerkannt (Tz. 18 des Betriebsprüfungsberichtes vom 18. August 2000). Die b... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1994 §11 Abs14;
Rechtssatz: Für Innenumsätze (somit für Leistungen zwischen verschiedenen Betrieben eines Unternehmers oder zwischen Organgesellschaften) findet die Bestimmung des § 11 Abs. 14 UStG 1972 keine Anwendung, weil innerbetriebliche Abrechnungen mangels Rechnungsempfänger im umsatzsteuerrechtlichen Sinn (fremder Dritter) keine Rechnungen im S... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis österreichischer Mehrwertsteuer. Strittig ist, ob dieser Ausweis zu Recht erfolgte und die besagten Rechnungen der Beschwerdeführerin den Anspruch auf Abzug der darin ausgewiesenen Mehrwertsteuer in Höhe von (insgesamt) 8,641.968 S (1996) und 6,850.068 S (1997) vermitteln konnten. Gegen die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes, mit denen de... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in einem Drittland (S) ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume des Jahres 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Diese Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist die Zurverfügungstellung des österreichischen Mobiltelefonnetze... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12 Abs1;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige ist ein in einem Drittland ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfüg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr 1996 an der HF-GmbH wesentlich beteiligt. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung dieser Gesellschaft wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 45.7.1. Allgemeines Die Firma (Adolf K.) lieferte in den Jahren 1993 bis 1997 an die Firma (die HF-GmbH) hauptsächlich Zentralschmieranlagen. Diese Schmieranlagen wurden von Herrn K. selbst bzw. wurden sie auf Rechnung der Firma (Adolf K.) von einer fremden Werkstatt eingebaut. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §11 Abs14;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0172 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Die Rechnung ist eine Urkunde, mit welcher der Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Die Frage, wem die Rechnungsausstell... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg.cit. erfüllt. Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, is... mehr lesen...
Index: E3L E09301000;E6J;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB; BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; BAO §183 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4 Abs5; UStG 1994 §11 Abs12; UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 §11 Abs7; UStG 1994 §11 Abs8; UStG 1994 §12; UStG 1994 §17; UStG 1994 §18 Abs1; UStG 1994 §18 Abs2 Z1; UStG 1994 §19 Abs2... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §11 Abs7;UStG 1994 §11 Abs8;UStG 1994 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0022 E 3. August 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, eine Werbeagentur, schloss am 28. Juli 1993 mit der I AG, Vaduz, einen Vertrag über ein so genanntes "Österreich-Paket". Darin räumte die I AG der Beschwerdeführerin das ihr zustehende Eigentumsrecht an Abschlagtafeln und Golfballwaschgeräten auf Golfplätzen in Österreich sowie das (auf Grund von Vereinbarungen mit den Golfplätzen) damit verbundene Recht, diese Gegenstände zu Werbezwecken zu verwenden, ein. Die I AG legte über dieses Geschäft der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg. cit. erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs. 14 UStG 1972 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzu... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1976 gegründete Aktiengesellschaft, die sich vor allem mit der fabriksmäßigen Erzeugung von Leitern und Gerüsten beschäftigt. Vorstand der Gesellschaft ist Ewald T., Einzelprokura wurde dessen Ehefrau Gertraud T. erteilt. Dem Aufsichtsrat gehören u. a. Ing. Herbert F., Dr. Helfried R. und Renate G. an. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen der Jahre 1982 bis 1992 wurden folgende, für das verwaltungsgerichtliche Verfahre... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0165
Rechtssatz: Nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UStG 1972 kann der Unternehmer, der einen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung... mehr lesen...
Ausgelöst durch eine im August 1995 erstattete Anzeige, dass vom angezeigten Unternehmen Computerzubehör - durch "Mehrwertsteuerunterschlagung" ermöglicht - unterpreisig angeboten werde, gelangte das Finanzamt bei seinen Erhebungen auf die L GesmbH, welche 1993 durch H-P.K. gegründet worden sei und deren allein vertretender Geschäftsführer H-P.K. sei. Die L GesmbH habe Waren von zwei Lieferanten in München umsatzsteuerfrei bezogen. Dies sei dadurch ermöglicht worden, dass die Lieferan... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §11 Abs14;
Rechtssatz: Geht es - wie im Beschwerdefall - um die Rechnung einer Gesellschaft (hier einer KEG), so kommen für die Rechnungsausstellung in erster Linie deren Geschäftsführer in Betracht, daneben Personen, die von den Geschäftsführern als den für die Geschäftsführung (Vertretung) der Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §11 Abs14;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechnung ist eine Urkunde, mit welcher der Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Die Frage, wem die Rechnungsausstellung zuzurechnen ist, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Eine Rechnungsausstellun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Geschäftsführer der G GmbH und selbständig tätiger Betriebspädagoge, erklärte in den Jahren 1987 bis 1993 u. a. Einnahmen aus der Beratung der M Austria GmbH, welche ihm im Wege der in Campione situierten BMC (1987 bis 1990) bzw. der in East Grinstead situierten ICM (1991 bis 1993) zugeflossen waren. Zur Geschäftsanbahnung mit der in der Kraftfahrzeugbranche tätigen M Austria GmbH gab der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren an, deren Verkaufsleiter im... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1;UStG 1972 §11 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0122 E 26. Februar 2004 RS 1
(hier nur erster Satz; die im vorliegenden Fall unbedenkliche
Zurechnung der Umsätze aus der Beratungstätigkeit an den
Beschwerdeführer führte bei ihm zur Steuerschuld gemäß § 1 Abs. 1
UStG 1972 auch dann, wenn die kraft Rechnungslegung geschuldete
Umsatzsteuer bereits entrichtet worden war.... mehr lesen...
Die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin befasste sich in den Streitjahren mit dem Vertrieb von Druckschriften. Im Zuge einer die Jahre 1994 und 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass sie sich zur Aufstellung von Selbstbedienungsständen für Zeitungen und Zeitschriften zahlreicher, zumeist ausländischer Personen bedient habe. Darüber seien Belege mit Umsatzsteuerausweis erstellt worden. Die Belege seien - weil von der Gemeinschuldnerin ausgestellt - als Gutsch... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 der 6. RL 77/388/EWG nur den Betrag an Mehrwertsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein aus Bulgarien stammender Student, war in den Streitjahren 1995 und 1996 für die D GmbH tätig. Er hat die ihm daraus zugeflossenen Einkünfte nicht versteuert und die in "Kassa-Ausgangs-Belegen" ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nicht an das Finanzamt abgeführt. Auf Grund abgabenbehördlicher Erhebungen wurden die Einnahmen des Beschwerdeführers für das Jahr 1995 mit 113.776,21 S (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) und für das Jahr 1996 mit 7.925,60 S (zuzüglich 20 % ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0023 E 26. Juni 2001 RS 3 Stammrechtssatz Die Ausstellung einer Rechnung, welche den formalen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 nicht zur Gänze entspricht, erfüllt den Tatbestand des § 11 Abs 14 UStG 1994 nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe das Finanzamt auf der Grundlage der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungsbericht vom 11. Juni 1996) Beratungsleistungen, die von der Schweizer Domizilgesellschaft M. AG an eine inländische Leistungsempfängerin - die C. AG - fakturiert und beim Finanzamt Graz-Stadt erklärt worden seien, dem Beschwerdeführer zugerechnet und der Umsatzsteuer unterworfen. Die Zurechnung der von der M. AG fakturierten Umsätze ha... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1;UStG 1972 §11 Abs14;
Rechtssatz: Das Entstehen einer Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs. 1 UStG 1972 zu unterscheiden. Missbrauchsüberlegungen kommen nur bei einer Steuervorschreibung nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 im Rahmen einer gegebenenfalls dort... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der L. Genossenschaft, der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Genossenschaft, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, wurde in einer Niederschrift über die Schlussbesprechung am 9. Oktober 1998 u.a. festgehalten, dass "die Bp." festgestellt habe, die L. Genossenschaft hätte im Prüfungs- und Nachschauzeitraum (von 1994 bis einschließlich August 1998) Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gelegt, obwohl "die Lieferungen nicht ausgeführt" worden seien... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299 Abs2;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die laut angefochtenem, nach § 299 Abs 2 BAO idF vor dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz BGBl. I Nr. 97/2002 ergangenem Bescheid die Bescheidbehebung ua tragende
Begründung: des Fehlens der Übereinstimmung zwischen den Rechnung... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs14;
Rechtssatz: Eine Steuerschuld gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 ist nur dann anzunehmen ist, wenn die Rechnung den formalen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 zur Gänze entspricht (Hinweis E 26. Jänner 2001, 2001/14/0023). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999150238.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...