Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Vertragsgestaltung zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft darf nicht dergestalt in einzelne Komponenten zerlegt werden, dass ein Teil der Gegenleistung der Tochtergesellschaft an die ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, aus dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid und aus den vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung der an ihn gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde (Beschluß vom 9. Juni 1998, B 652/96-6) an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren 1984 bis 1987 alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §162;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die durch § 162 BAO normierte Rechtsfolge ist zur Beurteilung der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt und ob dem Gesellschafter entsprechende Beträge zugeflossen sind, nicht geeignet. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Februar 1983 gegründet. Von dem S 500.000,-- betragenden Stammkapital wurden S 475.000,-- von Dr. Hubert S. und S 25.000,-- von Peter B. übernommen. Die Stammeinlagen wurden bei Gründung zur Hälfte bar eingezahlt. In den Bilanzen zum 31. März 1984 sowie zum 31. Dezember 1984, 1985, 1986, 1987 und 1988 wurden die ausstehenden Einlagen von S 250.000,-- jeweils unter den Aktiven ausgewiesen. Nach Punkt 4 des Gesellschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 90/14/0050 1
VwSlg 6891 F/1994 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensverminderungen oder verhinderte Vermögensvermehrungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhan... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §10;GmbHG §6;GmbHG §6a;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Da eine noch nicht fällige Forderung der GmbH gegen ihre Gesellschafter nicht zu verzinsen ist, kann im konkreten Fall nicht von einer verdeckten Gewinnausschüttung gesprochen werden (hier: Forderungen einer GmbH gegen ihre Gesellschafter bezüglich ausständiger, die gesetzlich vorgeschr... mehr lesen...
Die K-GmbH betreibt das Baumeistergewerbe. Das Finanzamt führte bei dieser GmbH für den Zeitraum 1986 bis 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durch. In diesem Zeitraum war der Beschwerdeführer weder Gesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH. Unter Tz 19 des BP Berichtes vom 11. September 1992 wird ausgeführt, daß der Beschwerdeführer gegenüber der K-GmbH als Konsulent tätig gewesen sei und dafür im Jahr 1986 Bezüge (in Höhe von S 18.000,--) erhalten habe. Er habe auf sämtlichen Lie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen erfüllen den Steuertatbestand des § 27 Abs 1 Z 1 EStG 1972 nur im Hinblick auf den Gesellschafter. Werden Gewinnausschüttungen aufgrund einer Entscheidung des Gesellschafters einem Dritten ausgezahlt, erfolgt die einkommensteuerliche Zurechnung an den Gesellschafter. ... mehr lesen...
An der im Jahr 1978 gegründeten beschwerdeführenden GmbH (idF Beschwerdeführerin) mit dem Betriebsgegenstand Erzeugung und Verkauf von Lieferbeton waren bis zum 7. Juli 1989 die Dipl.Ing. FB-Holding-GmbH und die H-Verwaltungs-GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. Bis zum eben genannten Zeitpunkt waren Dipl.Ing. FB und HK Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Geschäftsführer der Dipl.Ing. FB-Holding-GmbH war Dipl.Ing. FB. Geschäftsführer der H-Verwaltungs-GmbH waren HK und GH. Dieselben Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Selbst der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Forderung (hier gegenüber einer Schwestergesellschaft) stellt bei ihm nur mit dem Betrag eine gesellschaftlich veranlaßte Maßnahme dar, der dem Tagwert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichtes entspricht. Es trifft nicht zu, daß bei einem dem Fremdvergleich nicht stan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer die gewerbliche Vermietung von Geschäftsräumen. In seinem Betriebsvermögen ist unter anderem eine Kaufpreisforderung an eine GmbH ausgewiesen, die zum 31. Dezember 1987 S 5,529.107,41 und zum 31. Dezember 1988 S 5,307.690,41 betragen hat. An dieser GmbH ist der Beschwerdeführer mit 25 % beteiligt. Die restlichen Geschäftsanteile werden laut Gesellschaftsvertrag vom 19. März 1986 von seiner Ehegattin gehalten. Im Zuge einer das Ei... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §27 Abs2 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein steuerlich relevantes Naheverhältnis zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter wird auch dadurch bewirkt, daß na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0158 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Gestützt auf § 99 Abs. 2 FinStrG wurde bei ihr für die Jahre 1987 und 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Gegen die aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergangenen Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1987 und 1988 berief die Beschwerdeführerin. Die Berufung gegen diese Bescheide wurde mit Berufungsentscheidung vom 9. Juli 1997, Zl. 8/30/2-BK/Mi-1993, abgewiesen. Über die gegen diese Berufun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der eine verdeckte Gewinnausschüttung ausschließende Vorteilsausgleich ist nur anzuerkennen, wenn zwischen den Vorgängen, zwischen denen der Ausgleich stattfinden soll, ein innerer Zusammenhang besteht und eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegt. Von einer Vereinbarung ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden von der Behörde Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft gegenüber den im Rechnungswesen ausgewiesenen Gewinnen festgestellt, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, so wird idR davon auszugehen sein, daß sie den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung im Verhäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Gesellschaft eine Ausschüttung wieder zugewendet worden sei, führt zu einer körperschaftsteuerlichen Einlage und steht der Annahme verdeckter Gewinnausschüttung grundsätzlich nicht entgegen. Die Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nur in engem zeitlichen Zusammenhang m... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob dem Beschwerdeführer bei der O.-GmbH (insbesondere infolge von Erlösverkürzungen) festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen zuzurechnen sind. Das Finanzamt nahm einen Zufluß an den Beschwerdeführer im Verhältnis seiner Beteiligung am Stammkapital der O.-GmbH (S 375.000,-- von S 500.000,--) an. Der Beschwerdeführer bestritt diesen Zufluß; eine Zurechnung wäre allenfalls an den weiteren (mit S 125.000,-- am Stammkapital beteiligten) Gesellschafter B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel na... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist seit dem Gesellschafterbeschluß vom 16. November 1982 ua der Handel mit Textilien jeder Art. Zum Geschäftsführer wurde zum gleichen Zeitpunkt Paul W bestellt, welcher mit Notariatsakt vom 6. November 1981 100 % der Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin erworben hatte. In den Jahren 1982 und 1983 kaufte die Beschwerdeführerin bei der italienischen Ph S.p.A. (in der Folge Ph) Strickgarne, welche an die H Waren- und Kaufhaus GmbH (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0099
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung ist unter anderem Voraussetzung, daß einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil, den der Gesellschafter-Geschäftsführer JW an der beschwerdeführenden GmbH hält, entspricht ca. 98% ihres Stammkapitals. Die S-GmbH ist Organ iSd § 9 KStG 1988 der Beschwerdeführerin. Die Gewinnermittlung für die Gesellschaften erfolgt nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin von März 1993 bis Jänner 1994 durchgeführten, den Zeitraum 1989 bis 1991 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung wurde u.a. d... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. sind Elfriede B. und deren Ehemann. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, es seien von der Gesellschaft geltend gemachte Aufwendungen für die Miete eines der Gesellschafterin Elfriede B. gehörenden Grundstückes im Betrage von S 192.000,-- (1987) und S 176.000,-- (1988) nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Der Mietvertrag sei mit 1. Jänner 1987 datiert, das Mietverhältnis solle nach de... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0161
Rechtssatz: Auf Grund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen den steuerrechtlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesell... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §35;HGB §222;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0161
Rechtssatz: Eine Berichtigung der Handelsbilanz für das Jahr der verdeckten Gewinnausschüttung ist dann, wenn die Ausschüttung über den Bilanzstichtag hinaus verde... mehr lesen...