RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0117

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;
EStG 1972 §4 Abs1 impl;
EStG 1988 §27 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1 impl;
KStG 1988 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 8

Stammrechtssatz

Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlaßten Vorgängen einerseits und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Vorgängen andererseits. Es soll der Gewinn der Körperschaft ausgewiesen werden, der sich aus den betrieblich veranlaßten Vermögensänderungen ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150117.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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