Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0069 E 28. Jänner 1998 VwSlg 7247 F/1998 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, di... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1976 gegründete Aktiengesellschaft, die sich vor allem mit der fabriksmäßigen Erzeugung von Leitern und Gerüsten beschäftigt. Vorstand der Gesellschaft ist Ewald T., Einzelprokura wurde dessen Ehefrau Gertraud T. erteilt. Dem Aufsichtsrat gehören u. a. Ing. Herbert F., Dr. Helfried R. und Renate G. an. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen der Jahre 1982 bis 1992 wurden folgende, für das verwaltungsgerichtliche Verfahre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0165
Rechtssatz: Unter verdeckten (Gewinn)Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1966 (die Bestimmung entspricht § 8 Abs. 2 KStG 1988) sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwend... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt einen von der B KG gepachteten Zimmereibetrieb. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. März 1988 von Walter B, dessen Ehefrau Katharina B, deren Sohn Ing. Walter B und dessen Ehefrau Manuela B gegründet. Die Gesellschafter waren zu je 25 % am Stammkapital beteiligt. Walter B und Ing. Walter B wurden zu Geschäftsführern bestellt. Den beiden Geschäftsführern wurden am 3. April 1988 gleich lautende Pensionszusage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0241 E 7. Februar 1990 VwSlg 6479 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind nach der ständigen Judikatur des VwGH verdeckte Gewinnausschüttungen und demgemäß nach § 8 Abs 1 KStG bei Ermittlung d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug über eine Berufung des Beschwerdeführers hinsichtlich Einkommensteuer 1985 (Wiederaufnahme- und neuer Sachbescheid) entschieden. Begründend führte die belangte Behörde aus, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der T GmbH sei festgestellt worden, dass die den Leistungsabrechnungen des Werner St. zugrunde gelegten Tätigkeiten aus dort näher dargestellten Gründen nicht erwiesen seien. Die von der T GmbH in den Jahren 1... mehr lesen...
Anlässlich der bei der beschwerdeführenden Steuerberatungsgesellschaft mbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellungen: Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen: Unterlagen im Zusammenhang mit Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Klienten für noch nicht entdeckte Beratungsfehler seien unter Bezugnahme auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung nicht vorgeleg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0107 E 26. September 2000 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gew... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vertreibt Haushaltsgeräte, welche im Rahmen von Verkaufsveranstaltungen vorgestellt und angeboten werden. An ihr beteiligt sind Josef S (Einlage S 3,450.000,--) sowie der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Wilhelm K (Einlage S 50.000,--). Bei einer Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 wurden von der Betriebsprüferin die Aufwendungen für Schulungen, die von der P-H AG, Arbon/Schweiz, in Rechnung gestellt worden waren, steuerlich nicht aner... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0064 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0053 E 27. Februar 2002 RS 6 Stammrechtssatz Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person beg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0064
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen (bzw. Kapitalerträge in Form verdeckter Gewinnausschüttungen) iSd § 8 Abs. 1 KStG sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Ant... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine österreichische GmbH, die Marmor abbaut und daraus durch Feinstvermahlung Füllstoffe für die Farben-Kunststoff- und Papierindustrie herstellt. Sie bedient sich dabei zweier Verfahren, des Trockenvermahlungsverfahrens und des Nassvermahlungsverfahrens. Der auf Grund des letztgenannten Verfahrens erzeugte Füllstoff ("Slurry") kommt insbesondere in der Papierindustrie für die Oberflächenbeschichtung zum Einsatz. Alleinige Gesellschafterin der Mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft sind grundsätzlich anzuerkennen. Entgelte, die von der Tochtergesellschaft auf der Basis ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren am Stammkapital der im Jahr 1987 gegründeten, den Altwarenhandel betreibenden und keine Gewinne ausschüttenden S GmbH zu 54 % und ihr Ehemann (idF nur: Ehemann) zu 46 % beteiligt. Aus ihrer Tätigkeit als alleinige Geschäftsführerin der S GmbH bezog die Beschwerdeführerin in den Streitjahren Einkünfte von rund 214.000 S und 355.000 S. Der Ehemann war in den Streitjahren für die S GmbH tätig, erhielt jedoch hiefür keine Vergütungen. Di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse den Gesells... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH. Bei der X-GmbH wurde im Jahr 1993 - damals hatte der Beschwerdeführer bereits seine Gesellschafter- und Geschäftsführerstellung aufgegeben - eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei traf der Prüfer die Feststellung, dass die X-GmbH in den Jahren 1986 und 1987 Eingangsrechnungen der Baufirma RO-GmbH für das Bauvorhaben WO-Gasse verbucht hatte, obwohl die RO-GmbH solche Rechnung... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft waren KS zu 25 % und bis 23. Oktober 1985 zwei weitere Gesellschafter, vom 23. Oktober 1985 bis 26. Mai 1987 lediglich ein weiterer Gesellschafter und seit 26. Mai 1987 dieser weitere Gesellschafter und SS, die Ehefrau des KS, letztere mit 245.000 S des Stammkapitals von 500.000 S, beteiligt. KS war zum Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft bestellt worden. Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0107 E 26. September 2000 RS 1(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0113 E 13. Oktober 1999 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Vermietet der Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Einfamilienhaus oder eine ihm ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192
Rechtssatz: Zu einer sich auf Flächenangaben gründenden Schätzung einer angemessenen Miete hätte die Fläche der gemieteten Arbeitsräume zur Fläche der im Haus ausschließlich für "priva... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192
Rechtssatz: Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu § 20 EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob eine... mehr lesen...
Anlässlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass bei Bemessung der Einkommensteuer der Jahre 1983 und 1984 verdeckte Gewinnausschüttungen, welche anlässlich abgabenbehördlicher Prüfungen insbesondere bei der K. GmbH festgestellt worden seien, als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ansatz zu bringen seien. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen dem entsprechend erlassene Bescheide erhobene Berufung im beschwerdegegens... mehr lesen...
Dem Beschwerdeverfahren liegen die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungsbericht vom 11. August 1988) zu Grunde, bei der Geschäftsbeziehungen der Beschwerdeführerin zu der in der Schweiz ansässigen A-AG nicht in der von der Beschwerdeführerin erklärten Form Anerkennung fanden. Im erstangefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin, die der internationalen IVM-Firmengruppe angehöre, sei mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Juli 1979 - abgeschlossen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0054
Rechtssatz: Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begrü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0054 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0107 E 26. September 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 10. März 1982, 81/13/0072, VwSlg 5668 F/1982, zu Recht erkannt, dass es einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auch im (Berufungs-)Verfahren zur Erlassung des Einkommensteuerbescheides - selbst wenn die ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GesmbH, deren Betriebsgegenstand laut Gesellschaftsvertrag unter anderem im Erwerb und in der Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Bestandrechten bestand, verfügte im Streitzeitraum über Liegenschaftsbesitz. Als Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Rechtsanwalt Dr. F. tätig. Eine für den Zeitraum 1985 bis 1988 durchgeführte Betriebsprüfung führte u.a. zur Feststellung des Prüfers, das... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Alleingesellschafterin der A GesmbH. Alleiniger Geschäftsführer der A GesmbH war im Streitzeitraum G.S., der Ehemann der Beschwerdeführerin. Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1979 über die Gründung der A GesmbH war deren Gegenstand insbesondere der Handel, die Aufstellung und die Reparatur von münzbetätigten Automaten, elektronischen Spielgeräten und Gastgewerbemaschinen. Eine für den Zeitraum 1979 bis 1983 bei d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93 Abs1 Z1 idF 1987/312;EStG 1972 §93 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0043 E 12. September 2001 RS 1 Stammrechtssatz Kapitalerträge in Form verdeckter Gewinnausschüttungen im Sinne des § 8 Abs 1 KStG 1966 setzen voraus, dass es sich um außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegene Zuwendungen einer Körp... mehr lesen...