Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192Rechtssatz
Zu einer sich auf Flächenangaben gründenden Schätzung einer angemessenen Miete hätte die Fläche der gemieteten Arbeitsräume zur Fläche der im Haus ausschließlich für "private" Zwecke verwendeten Räume ohne allgemein nutzbare Flächen wie Vorraum, WC und allenfalls Bad herangezogen werden müssen (zur Nichteinbeziehung "neutraler Flächen" in die Aufteilung vgl etwa das hg Erkenntnis vom 2.8.2000, 97/13/0019). [Hier: Der Gesellschafter-Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH hat dieser ein überwiegend (ab Juli 1987 zur Gänze) ihm selbst gehöriges Einfamilienhaus vermietet und dann von dieser den Großteil des Hauses als Dienstwohnung wieder zur Verfügung gestellt bekommen.]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X07Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013