Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991130067.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Zwischen dem Körperschaftsteuerverfahren betreffend eine Kapitalgesellschaft und dem Einkommensteuerverfahren betreffend die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft besteht keine Bindung, insbesondere auch nicht in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige erstattete ein umfangreiches Berufungsvorbringen mit zahlreichen Beweisanboten, daß von der Abgabenbehörde angenommene Schwarzgeschäfte der GmbH, an der er beteiligt war, nicht oder zumindest nicht im fe... mehr lesen...
Aus dem Bericht einer bei der beschwerdeführenden Partei im Jahr 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (Zeitraum 1982 bis 1984) ist zu entnehmen, daß die beschwerdeführende Partei ein am G.See gelegenes Haus an eine über einen Treuhänder beteiligte Gesellschafterin, eine liechtensteinische Anstalt (im folgenden: Gesellschafterin), vermietet hatte. Nach der im Bericht vom 23. Oktober 1986 (Tz. 12) näher beschriebenen Lage und Ausstattung des Objektes (Einfamilienhaus der "Lux... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung hat die Abgabenbehörde grundsätzlich den Nachweis zu führen, daß eine Gestaltung unangemessen ist. Bei der Angemessenheitsprüfung läßt der gebotene Fremdvergleich von der Sache her einen gewissen Spielraum (Hinweis E 30.5.1988, 88/14/0111). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensverminderungen oder verhinderte Vermögensvermehrungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. European Case L... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine verdeckte Gewinnausschüttung iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 kann darin bestehen, daß eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter ein Wohnhaus unentgeltlich bzw zu einem unangemessen niedrigen Entgelt zur Nutzung überläßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990140050.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nur Aufwendungen und Erträge, die durch den Betrieb veranlaßt sind, dürfen das Einkommen der Körperschaft beeinflussen. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind aber nicht durch den Betrieb veranlaßt, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis. Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern zuwendet, die sie aber anderen Personen, ... mehr lesen...
In einem die Veranlagungszeiträume 1981 und 1982 betreffenden Körperschaft- und Gewerbesteuerverfahren war - im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Nichtanerkennung von bestimmten Teilwertabschreibungen betreffend Beteiligungen an Tochtergesellschaften der Beschwerdeführerin - die Höhe der für diese Zeiträume zu ermittelnden Verluste der Beschwerdeführerin strittig. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes vertrat die Beschwerdeführerin die Ansicht, daß in den entsprechenden Bescheiden ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren einen Handel mit Pelzwaren mit mehreren Betriebsstätten. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden zufolge den Ausführungen im Prüfungsbericht insoferne Unregelmäßigkeiten der Kassabuchführung festgestellt, als Belege häufig bis zu einem Monat verspätet in das Kassabuch eingetragen worden seien. Weiters wurde festgestellt, daß im Jahre 1982 fünf Ausgangsfakturen über einen Gesamtbetrag von zusammen S 9,643.600,-- verbucht wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs1;VermStG §12;VermStG §13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094
Rechtssatz: Aus dem Vorhandensein oder aus dem Fehlen von Vermögen zu einem für die Veranlagung (Neuveranlagung) zur Vermögensteuer maß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §189;BAO §190;BAO §191 Abs3;BAO §198 Abs2;BAO §252 Abs2;BAO §295;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ausspruch eines Verlustes oder eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte im betreffenden KSt-Bescheid (KSt-Veranlagungsbescheid) kommt eine, wenngleich außerhalb von § 191 Abs ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0012 1 Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Be... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt eine Seilbahn in einem Schigebiet. Sie ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Oktober. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin waren in den Streitjahren Dr. C, Ing. R und Dipl. Ing. B. Am Stammkapital der Beschwerdeführerin von S 400.000,-- waren Dr. C und seine Gattin (18,1% und 27,2%), Ing. R und seine Gattin (20,5 % und 7 %) sowie Dipl. Ing. B und ihr Sohn (18,1 % und 9,1 %) beteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 88/13/0241 1 Stammrechtssatz Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind nach der ständigen Judikatur des VwGH verdeckte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbare... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152
Rechtssatz: Einer Tantieme, die den Gesellschaftern einer GmbH nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung zusteht, kommt unzweifelhaft der Charakter einer Gewinnausschüttung zu (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §25;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0152
Rechtssatz: Für jeden Geschäftsführer einer GmbH besteht ein latentes Haftungsrisiko. Hinsichtlich der im betrieblichen Interesse einer Gesellschaft erforderlichen Anzahl von Geschäftsführern wird dieses Risik... mehr lesen...
Anläßlich einer das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin stellte der Prüfer unter anderem überhöhte Lohnzahlungen an die Gesellschafter-Geschäftsführerin I.B. (in der Folge: Geschäftsführerin) in Höhe von S 119.000,-- (Differenz zwischen 14 x S 31.500,-- = S 441.000,-- und 14 x S 40.000,-- = S 560.000,--) fest. Die Gehaltssteigerungen auf S 40.000,-- im Jahre 1988 seien nämlich bei einem Vergleich mit den früheren Gehältern der Geschäftsführeri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist in erster Linie durch einen Vergleich mit den Bezügen von Geschäftsführern zu lösen, die eine mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer annähernd vergleichbare Tätigkeit entfalten, ohne aber Gesellschafter der von ihnen geleiteten Gesellscha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1978 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen S. Company Limited (im folgenden: S.) über ein Nominale von 5.000,-- US-$ pro Aktie. Der Beschwerdeführer erhielt in den Streitjahren Zahlungen der S.; er vertrat hinsichtlich dieser Zahlungen den Standpunkt, daß es sich dabei um Rückzahlungen des hingegebenen Kapitals handelte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die S. ihr gesamt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 6 Stammrechtssatz Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) hatte auf Grund ihrer Jahresabschlüsse offene Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter für 1986 von 7,2 Mio S und für 1987 von 12 Mio S beschlossen. 1992 fand bei ihr eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die auch die erwähnten Jahre umfaßte. Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung erhöhte das Finanzamt die Gewinne, und zwar für 1986 um S 94.300,--, weil Aufwendungen an Gesellschaftsteuer nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zu einer Berichtigung der Handelsbilanz kann es bei einer verdeckten Gewinnausschüttung nur kommen, wenn der Rückforderungsanspruch zum Bilanzstichtag bereits den Charakter eines Vermögensgegenstandes hat. Ähnlich dem Wirtschaftsgut muß ein Vermögensgegenstand Bewertbarkeit aufweisen, es muß sich um ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche aus verdeckten Gewinnausschüttungen stellen, zumindest solange sie verdeckt bleiben, keine bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) dar. Die verdeckte Gewinnausschüttung zieht keineswegs automatisch die Einstellung eines Rückforderungsanspruches nach sich. Sie bewirkt somit auch keine bloß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 Stammrechtssatz Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr an der am 16. Dezember 1985 als Nachfolgeunternehmen seiner Einzelfirma gegründeten A Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Gesellschaft) mit ein Prozent beteiligt. Bereits am 20. Dezember 1985 war über das Vermögen des Beschwerdeführers das Konkursverfahren eröffnet worden. Zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Gläubigern kam es schließlich zu einem Zwangsausgleich, welchen das Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 26. März 1986 bestätigt... mehr lesen...