RS Vwgh 1994/5/10 90/14/0050

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung hat die Abgabenbehörde grundsätzlich den Nachweis zu führen, daß eine Gestaltung unangemessen ist. Bei der Angemessenheitsprüfung läßt der gebotene Fremdvergleich von der Sache her einen gewissen Spielraum (Hinweis E 30.5.1988, 88/14/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140050.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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