Die am 16. Dezember 1985 gegründete Beschwerdeführerin, an der im Streitjahr KA zu 99 % und EA zu 1 % beteiligt waren, ist das Nachfolgeunternehmen der Einzelfirma des eben erwähnten Minderheitsgesellschafters (in der Folge kurz: Gesellschafters). Bereits im Dezember 1985 war über das Vermögen des Gesellschafters das Konkursverfahren eröffnet worden. Zwischen dem Gesellschafter und seinen Gläubigern kam es schließlich zu einem Zwangsausgleich, welchen das Landesgericht mit Beschluß vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 3 Stammrechtssatz Voraussetzungen für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich ist eine AUSDRÜCKLICHE (eindeutige) WECHSELSEITIGE Vereinbarung über den Vorteilsausgleich. Diese - wechselseitige - Vereinbarung muß aber bereits zu dem Zeitpunkt getroffen werden, wenn der Gese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 3 Stammrechtssatz Voraussetzungen für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich ist eine AUSDRÜCKLICHE (eindeutige) WECHSELSEITIGE Vereinbarung über den Vorteilsausgleich. Diese - wechselseitige - Vereinbarung muß aber bereits zu dem Zeitpunkt getroffen werden, wenn der Gese... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG sind die Sch-GmbH (in der Folge als GmbH bezeichnet) als Komplementär und bloße Arbeitsgesellschafterin sowie die Kommanditisten Richard Sch und Erich W mit je 50 % beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH werden zu je 25 % von den Kommanditisten und ihren Ehegattinen gehalten. Für die Jahre 1984 bis 1986 fanden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der GmbH abgabenbehördliche Prüfungen statt. Dabei vertrat der Prüfer die Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körpers... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungskanzlei, wobei sie ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (30. Juni) gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Alleinige Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Streitzeitraum waren bis zum 30. September 1985 H und ab dem 1. Oktober 1985 dessen Sohn. H war im Streitzeitraum am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt. Seit 1. Oktober 1985 befindet sich H im Ruhestand, ist aber nach wie vor "kostenlos" für die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenüberstehen, recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beteiligte sich bei Gründung der SB GmbH im Jahre 1986 am Stammkapital dieser Gesellschaft in Höhe von S 1,010.000,-- mit rund 66,83 %. In den Jahren 1987 und 1988 leistete die Beschwerdeführerin an diese Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse von insgesamt S 25,863.861,39, welche sie auf die Beteiligung aktivierte. Im Rechnungsabschluß zum 31. Dezember 1988 machte die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung in Höhe dieses Betrages gelte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0128
Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 6 Stammrechtssatz Selbst wenn der Gesellschafterzuschuß einer GmbH von Anfang an nicht dazu bestimmt war, das Betriebskapi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0128
Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 8 Stammrechtssatz Ebenso wie die Veräußerung einer Schachtelbeteiligung als Veräußerun... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KG ist Nachfolgerin der C-GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft war. Die C-GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juni 1970 gegründet worden. Am Stammkapital in Höhe von S 100.000,-- waren der Wirtschaftstreuhänder A mit S 51.000,-- und seine Ehegattin Brigitte A mit S 24.000,-- sowie der Wirtschaftstreuhänder B mit S 25.000,-- beteiligt; eingezahlt wurde je ein Viertel der genannten Beträge. Die Abtretung von Gesellschaftsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Um eine im Wirtschaftsleben allgemein übliche Vorgangsweise (hier Zahlung einer Abfertigung an ausscheidende Arbeitnehmer, auch wenn sie auf eigenen Wunsch das Dienstverhältnis beenden) in eine verdeckte Gewinnausschüttung umzudeuten, müssen gewichtige
Gründe: vorlie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §14;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden Abfertigungen nicht aus betrieblichen Gründen bezahlt, so ist der gesamte diesbezügliche Aufwand gewinnerhöhend als verdeckte Gewinnauschüttung zuzurechnen und nicht nur der Differenzbetrag zwischen bezahlten Abfertigungen und den hiefür in den Vorjahren gebi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters diesem Dritten gegenüber (hier Anteilsübertragung zwischen zwei Gesellschaftern... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ein auf die Benachteiligung der Gesellschaft abzielendes Verpflichtungsgeschäft mit einem Dritten begründet auch im Falle einer tatsächlich eintretenden Vermögensverminderung der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf die Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewähru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ausführungen zum Kauf eines Klientenstockes als verdeckte Gewinnausschüttung, da die schlüssige Beweiswürdigung ergab, daß die vom Mehrheitsgesellschafter (einem Wirtschaftstreuhänder) erwo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer von vier Miteigentümern eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Grundstückes in Wien. Strittig ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein, wie bei Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) vorzugehen ist. Die belangte Behörde errechnete die AfA für jeden Miteigentümer gesondert unter Beachtung der in § 16 Abs. 1 Z 8 lit. a und b EStG 1972 vorgeschriebenen Bemessungsgrundlagen. Sie ging b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs1;KStG 1966 §1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 87/13/0157 1
(hier in Ansehung der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972) Stammrechtssatz Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften sind nicht Adressaten jenes Normenkomplexes, mit dem die Ermittlung des Einkomme... mehr lesen...
Christa K. ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Ein-Personen-GmbH. Bei einer die Jahre 1979 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Gesellschafterin neben ihrem Geschäftsführerbezug Geldbeträge erhalten hat, die sie zur Deckung von Kosten der privaten Lebensführung verwendete. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden die "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht; die Verbindlichkeiten auf diesem Konto sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Nichtanerkennung von wiederholten Entnahmen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als fremdübliche Darlehensgeschäfte; Qualifikation dieser En... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Zweck laut Satzung "die Festigung der Marktstellung der durch den Mitgliederkreis repäsentierten Gruppe von Elektrohandwerkern und Elektro-, Radio- und Fernsehfachhändlern durch organisierte wirtschaftliche und finanzielle Gruppenbildung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreibenden anderer Geschäftszweige und deren organisierten Gruppen" ist, brachte mit Wirkung ab 1. Jänner 1982 unter Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes in die U Warenhandelsgesel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018
Rechtssatz: Ziel des von Literatur und Rechtsprechung zur Beurteilung der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung als gegeben anzunehmen ist, geforderten Fremdvergleiches ist in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0080 E 10. Dezember 1985 VwSlg 6056 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Auch von verdeckten Gewinnausschüttungen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH ein Transportunternehmen mit Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer JB brachte sein Einzelunternehmen zum 1. Jänner 1978 in die Beschwerdeführerin ein. Seit dem Jahr 1980 sind der Beschwerdeführerin die TI Transportgesellschaft mbH (vormals A Fahrzeugfabrikgesellschaft mbH) und die E Transportgesellschaft mbH als Organgesellschaften eingegliedert. Anläßlich einer di... mehr lesen...