RS Vwgh 1993/8/5 91/14/0127

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
EStG 1972 §6 Z2;
KStG 1966 §17;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0128 Besprechung in: ÖStZ 1995/6, S 104-108;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 8

Stammrechtssatz

Ebenso wie die Veräußerung einer Schachtelbeteiligung als Veräußerung von Vermögenswerten steuerpflichtig ist, ist auch die Wertminderung der Beteiligung als Vermögensminderung steuerlich zu berücksichtigen. Beides hängt nicht mit der Ertragskomponente, sondern mit der Vermögenskomponente der Beteiligung zusammen. Die Abschreibung einer Beteiligung auf ihren niedrigeren Teilwert gem § 6 Z 2 EStG 1972 ist daher auch bei Vorliegen einer Schachtelbeteiligung steuerwirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140127.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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