Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;
Rechtssatz: Auch eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Kapitalges gegenüber dem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, 380;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Ges keinen Niederschlag gefunden haben, sind idR nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse als den... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZStR 1989/21, 386;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttung iSd § 8 KStG 1966 liegt vor, wenn den Gesellschaftern in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung, gleichviel unter welcher Bezeichnung, Vorteile zugewendet werden, die die Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;
Rechtssatz: Die Gewinnverteilungsvereinbarung bei einer GmbH & Co KG im engeren Sinn kann eine verdeckte Gewinnausschüttung insoweit begründen, als die frei verfügbaren Gewinnanteile der G... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §93;HGB §110 Abs1;HGB §161 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;
Rechtssatz: In der gänzlichen Verwendung der einer GmbH für die Geschäftsführung der KG gew... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkomm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum im Beschwerdefall darin keine verdeckte Gewinnausschüttung zu erblicken ist, daß die Komplementär-GmbH die Ausübung ihres Gewerbes (hier: Zurverfügungstellung von Arbeitskräften) nicht mehr fortführte, sobald die KG das betreffende Gewerbe aufnahm (hier: unter Übernahme eines Teile... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Gewinnchancen zukünftiger Abgabenjahre können nicht Gegenstand verdeckter Gewinnausschüttung sein (unter Hinweis auf die Definition verdeckter Gewinnausschüttung in E 19.1.1952, 781/50, VwSlg 529 F/1952). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140135.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0251 E 4. Juni 1986 VwSlg 6126 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Auffassung, daß bei Vorliegen eines sogenannten Mantelkaufes, das ist der Erwerb von allen oder fast allen Anteilen an einer GmbH, deren Unternehmen praktisch nicht mehr betrieben wird, der Verlustabzug versagt werden kann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an die Bfr in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH muß das Ermittlungsverfahren mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, daß dem Bfr tatsächlich Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen zugeflossen sind... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/03/10 81/13/0072 1 Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechnete Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel wohl als d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/17;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen können auch einem Angehörigen eines Gesellschafters zuzurechnen sein. Dies gilt aber nur dann, wenn sich überhaupt ein zugunsten des Angehörigen verwendbarer Vorteil des Gesellschafters aus der Gesells... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/17;
Rechtssatz: Der Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung muß nicht notwendig Gesellschafter des ausschüttenden Unternehmens sein, sondern es genügt die Möglichkeit eines (sogar nur mittelbaren) entscheidenden Einflusses (Hinweis E 23.11.19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wonach Gewinne aus Schwarzgeschäften einer GmbH, soweit sie nicht in dem Betriebsvermögen geblieben sind, nicht ohne weiteres als verdeckte Gewinnausschüttungen bei den Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung zu erfassen sind (Hinweis auf E 15.3.1988, 87/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1217/79 E 6. Mai 1980 RS 4 Stammrechtssatz Unter dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" werden nach der Rechtsprechung alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen angesehen, die zu einer Gewinnminder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/4, S 62;;
JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Auch zu KÖRPERSCHAFTSTEUERLICH beachtlichen Einkünften (Verlusten) führt nur eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen objektiv geeignet ist, Gewinne (Einnahmenüberschüsse) a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;GewStG §6 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer macht es nicht erforderlich, im Zusammenhang mit § 6 Abs 3 GewStG die Identität einer GmbH als Steuersubjekt anders zu verstehen als im Körperschaftssteuerrecht (Hinweis E 4.6.1986, 84/13/0251). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Übernimmt eine Kapitalgesellschaft laufend Kosten eines Gesellschafters, so müssen diese laufend übernommenen Kosten dem Gesellschafter spätestens bis zum Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres in Rechnung gestellt werden, soll die Kostenübernahme zu keiner (nicht mehr rückgängig zu machenden) verdeckten Gewinnausschüttung führen (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dahingehend, daß eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn eine Kapitalgesellschaft die Geschäftsführungskosten (einschließlich des Geschäftsführerbezuges des Gesellschafters) für ein Einzelunternehmen des Gesellschafters trägt. Eine andere Betrachtung mag - den Geschäftsführerbezug ausgenommen - Platz greifen, w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen, die nahen Angehörigen eines Gesellschafters zufließen, sind dem Gesellschafter zuzurechnen, die Überlassung von Vorteilen, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben, an den nahen Angehörigen ist beim Gesellschafter Einkommensverwendung (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2330/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 5543 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH über die angemessene Entlohnung hinaus ein betriebseigenes, für dienstliche Zwecke bestimmtes Kraftfahrzeug unentgeltlich auch zur privaten Nutzung überlassen, dann liegt darin eine verdeckte Gewin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0410/77 E 23. November 1977 VwSlg 5193 F/1977 RS 2 Stammrechtssatz Auch der verbilligte Verkauf eines Grundstückes durch die Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Braunkohlenbergwerk im Tagbau. In ihrer Bilanz für 1950 hatte sie unter den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unter der Post "Bergbaubesitz" auch den so genannten "Abraum" aktiviert und davon in diesem Jahre zu Lasten des Gewinnes 5,841.588 S abgeschrieben. In einer Beilage zu dieser Steuererklärung hatte sie außerdem unter Berufung auf Art. IV Abs. 3 des Steueränderungsgesetzes, BGBl. Nr. 191/1951 (StÄG 1951), die Absetzung eines weiteren ... mehr lesen...