RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0180

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003

Rechtssatz

Die Vereinbarung über den Ausgleich der gegenseitigen Vorteilszuwendungen muß bereits im Zeitpunkt der Vorteilsgewährung vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150180.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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